Thema: Finanzsenator will Geld von Bezirk / keine Änderung rechtlicher Vorschriften / Kürzung bei Kinderschutz / Grüne bezeichnen Finanzsenator als Raub-Ritter

Die Grünen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wehren sich gegen die Forderung von Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD), plötzlich und ohne logischen Grund Millionen an Bezirksgeldern für sich zu beanspruchen. Der rot-rote Senat will 2,1 Millionen Euro, mit denen der Bezirk etwa präventive Familien-Projekte im Rahmen der Netzwerks Kinderschutz bezahlt und damit seinem gesetzlichen Auftrag nachkommt.

„Es ist überhebliches Raubrittertum, wenn Sarrazin eine Gesetzesänderung erfindet, um bei den Bezirken im laufenden Haushaltjahr jetzt solch hohe Geldsummen einzutreiben“, sagt Marianne Burkert-Eulitz, jugendpolitische Sprecherin der grünen BVV-Fraktion in Friedrichshain-Kreuzberg. Der Senator solle sich die Gesetzeslage doch endlich gründlich von den zuständigen Jugendhilfekollegen des Senats erklären lassen, um „solch peinliche Fauxpas in Zukunft zu vermeiden“. Es gäbe keine andere Gesetzeslage, die einen solch einmaligen Eingriff in den Bezirkshaushalt rechtfertigen könnte, sagt die Anwältin Burkert-Eulitz.

Das Geld war im Haushalt des Bezirks ursprünglich für Jugendberufshilfe eingeplant und durch das Land genehmigt. Denn die Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, hier Angebote zu machen. Dass der Bedarf da ist, ist unstrittig. Die grüne Jugendstadträtin Monika Hermann hatte durch kreative und vernetzte Projekte mit dem Jobcenter in diesem Bereich Gelder gespart, die sie inzwischen längst für Familien- und Kinderschutz-Projekte verplant hat. „Die von Sarrazin beanspruchten Gelder in Millionenhöhe sind daher eine besonders plumpe Kürzung im Bereich des Kinderschutzes“, sagt Jugendrechtlerin Burkert-Eulitz. Und dass, obwohl die Presse auch hier regelmäßig über neue Fälle berichten könne.

„Grüne Jugendpolitiker in Friedrichshain-Kreuzberg freuen sich schon sehr auf eine Auseinandersetzung mit dem Finanzsenator, weil dann endlich auch in Berlin darüber diskutiert wird, was in dem bundesweit gültigen Jugendhilfegesetz steht und was nicht“, sagt Burkert-Eulitz. Denn so wie bisher könne die Entwicklung nicht weiter gehen. In Ländern wie Hamburg seien die Ausgaben für Kinder- und Jugendschutz ausgebaut worden – „in Berlin kürzt der rot-rote Senat diesen Bereich kaputt.“