DS/2111/IV Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob das Grundstück Prinzenstraße 35 – 38, auf dem sich derzeit der Prinzessinnengarten befindet, im Rahmen des Clusterungsprozesses im Portfolioausschuss des Landes als „Vermarktungsperspektive 3“ (Erbbaupacht) eingruppiert werden kann.

Durch die Vergabe in Erbbaupacht soll das internationale Vorzeigeprojekt für Urban Gardening sowie dessen belebende Strahlwirkung auf dem umgebenden Kiez erhalten bleiben. Darüber hinaus trägt der Prinzessinnengarten zur Linderung des Grünflächenmangels im Bezirk bei und bietet nicht zuletzt Kindern, Jugendlichen und Schulklassen Natur zum Anfassen und „Selbermachen“.

Stadtweit leistet der Prinzessinnengarten einen großen Beitrag zur Umweltbildung, durch den Aufbau von Gärten an Kitas, Schulen und Universitäten sowie durch die Entwicklung umweltpädagogischer Spiele. Bundesweit beraten und begleiten die Menschen des Prinzessinnengarten andere Nachbarschaftsgärten. Die Nachbarschaftakademie bietet eine Plattform für den freien Wissensaustausch.

Diese für den Bezirk, die Stadt und darüber hinaus sehr vorteilhaften Wirkungen und Dienstleistungen dokumentieren die stadtübergreifende Bedeutung des Prinzessinnengarten und sollen nach Möglichkeit dauerhaft abgesichert und erhalten bleiben.

Begründung:

Das gesamte Berliner Landesvermögen an Immobilien und Grundstücken wird derzeit im Rahmen der sogenannten „Transparenten Liegenschaftspolitik“ des Senats geclustert. Die Bezirke müssen dafür alle ihre Grundstücke hinsichtlich ihrer gegenwärtigen und künftigen Nutzung prüfen und an den Portfolioausschuss melden. Dabei müssen sie alle Liegenschaften in vier Kategorien einordnen (Fachvermögen, Daseinsvorsorge, Vermarktungsperspektive, Entwicklungsperspektive).

Im Fall des Grundstücks Prinzenstraße 35-38 muss eine langfristige Vermietung in Erbpacht (Vermarktungsperspektive 3) an die derzeitigen Nutzer*innen im Interesse der Gesamtgemeinde liegen, um die vielfältigen Vorteile zu erhalten, die Bezirk und Land von der derzeitigen Nutzung haben.

Die Entscheidungen über die letztendliche Clusterung der Liegenschaften wird im Portfolioausschuss getroffen, dessen Vorsitz bei der Senatsverwaltung für Finanzen liegt. Entscheidungen werden einstimmig getroffen, in Dissensfällen entscheidet der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses über die Clusterung der betroffenen Liegenschaft. Die Multiplikatorenwirkung des Prinzessinnengarten über das eigene Grundstück hinaus wird nicht zuletzt durch folgende Aufzählungen deutlich:

Schulen und Kitas in denen Schulgärten aufgebaut wurden und betreut werden:
Immanuel Kant Gymnasium
Internationale Kant Schule
Hector Petersen Schule
Carl-Bolle Schule
Phorms Education Lichterfelde & Mitte
Sophienkita
Samariterkita
Kita Pusteblume
Kita Trauminsel
Ikarus-Grundschule
Hemingway Schule
Gymnasium Hohenbaden Baden-Baden
Jane-Addams-Schule
Kita Gänseblümchen
Kita Lausebande

Folgende Gärten waren/sind beim Prinzessinnengarten in Beratung:
Gartendeck in Hamburg
Neuland in Köln
Pflanzstelle in Köln
Grüner Weg in Köln
Carlsgarten in Köln
Mauergarten in Berlin
Himmelbeet in Berlin
O´ pflanzt is in München

Friedrichshain-Kreuzberg, den 08.03.2016
Bündnis 90/Die Grünen
Antragsteller: Andreas Weeger, Julian Schwarze

Dateien