DS/1339/III

Mündliche Anfrage

1. Welche Informationen liegen dem Bezirksamt vor, inwieweit und in welchem Ausmaß das Quelle Callcenter an der Köpenicker Straße von der Insolvenz der Arcandor-Gruppe betroffen ist?

Die Quelle Communication Center Berlin GmbH in der Zeughofstr. 1, die das Quelle Call- Center betreibt, ist eine Tochter der Primondo. Primondo ist die Dachgesellschaft aller im Versandhandel, einschließlich Medien zusammengefassten Geschäfte und Aktivitäten der Arcandor AG. Primondo ist eine Holding mit 20.000 Mitarbeitern in 28 Ländern, die nicht als Marke beim Endkunden auftritt. Primondo gehört zu 100% der Arcandor GmbH.

In diesem Konstrukt ist das Quelle Call Center von dem am 09.06.2009 von der Arcandor- Gruppe gestellten Insolvenzantrag betroffen. Im Standort Zeughofstr. sind derzeit 1200 Mitarbeiter tätig. Über das Call Center werden Kundenangelegenheiten der Holding einschließlich Quelle gemanagt.

Nach Informationen des Geschäftsführers der Primondo GmbH wurde der Insolvenzantrag für die Quelle Communication Center Berlin GmbH aus strategischen und nicht aus wirtschaftlichen Gründen gestellt.

In Folge des Insolvenzantrages erhalten die Mitarbeiter drei Monate Insolvenzgeld. Als ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen – so der verantwortliche Geschäftsführer von Primondo – soll der Geschäftsbetrieb am Standort aufrecht erhalten werden.

2. Steht das Bezirksamt in regelmäßigen Kontakt zur Geschäftsleitung und zur Arbeitnehmervertretung des Callcenters?

Das Bezirksamt konzentrierte seine Aktivitäten vor allem auf die Unterstützung von Karstadt am Herrmannplatz in dem Sinne, dass eine Insolvenz der Arcandor-Gruppe abgewendet werden sollte. Hier gab es bereits vor der Krise im Rahmen von Unternehmensbesuchen Kontakt zur Geschäftsführung des Warenhauses. In das Gespräch mit Geschäftsführung und Betriebsrat vor dem Arcandor-Insolvenzantrag eingebunden waren das Bezirksamt, der BVV-Wirtschaftsausschussvorsitzende und die Senatskanzlei.

Das Bezirksamt unterstützte den Erhalt von Karstadt auch in Form eines Karstadt-Unterstützerschreibens des Bezirksbürgermeisters. Auch nach dem Insolvenzantrag werden die Kontakte weiter gepflegt. Der Kontakt zu Primondo vollzieht sich über die Geschäftsführung. Allerdings wurde inzwischen auch der Kontakt zur Geschäftsführung und dem Betriebsrat im Standort Zeughofstr. 1 hergestellt.

Probleme bereiten hier nach Angabe der Geschäftsführerin des Quelle Communikation Centers in der Zeughofstr. vor allem eher operative Angelegenheiten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes. Der Massekredit sichert nach Aussage des Betriebsrates den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zum Druck des Quelle- Kataloges.

3. In welcher Form setzt sich das Bezirksamt für den Erhalt der ca. 1.100 Arbeitsplätze ein?

Das Interesse des Bezirks ist die Sicherung des Standortes und damit auch der Erhalt der Arbeitsplätze. Im Rahmen der Gespräche vergangener Woche mit der Geschäftsführung, dem Arbeitgeberservice und dem Bereich Dienstleistung der Agentur für Arbeit zu Auswirkungen der Finanzkrise im Bezirk wurde deutlich, dass auch die Agentur dieses Ziel aktiv verfolgt. Das Bezirksamt wird mit Geschäftsführung und Betriebsrat des Quelle Call Centers erörtern, welche Unterstützung es derzeit leisten kann.

Nachfragen:

1. Welche Informationen liegen dem Bezirksamt vor, inwieweit durch arbeitsmarktpolitische Instrumente des Jobcenters und der Agentur für Arbeit (z.B. Bildungsund Vermittlungsgutscheine) die Schaffung der Arbeitsplätze im Quelle Callcenter subventioniert wurden?

Die Agentur für Arbeit hat den später bei der Quelle Communication Center Berlin GmbH Beschäftigten Bildungsgutscheine gewährt. Durch diese Bildungsgutscheine wurden die Beschäftigten für eine Arbeit in einem CallCenter qualifiziert. Es ist möglich, dass in Einzelfällen der Quelle Communication Center Berlin GmbH auch ein Eingliederungszuschuss für Arbeitnehmer gewährt wurde.

2. Käme es im Falle, dass die Insolvenz zur Schließung führte, zu einer Rückerstattung geleisteter Förderungen?

Nein. Die Bildungsgutscheine erhielten die Arbeitnehmer zur eigenen Qualifizierung. Sie sind als Investitionen in die Arbeitnehmer zu betrachten. Es handelt sich also nicht um Förderungen, welche die Quelle Communication Center GmbH erhalten hat und die damit auch nicht zurückgezahlt werden müssen.

Sollten Eingliederungszuschüsse geleistet worden sein, so würde auf eine Rückerstattung verzichtet werden, um nicht die Insolvenzmasse zu verstärken. Zudem gilt bei der Zahlung eines Eingliederungszuschusses eine 6-monatige Beschäftigungspflicht durch den Arbeitgeber, die zwischenzeitlich erfüllt worden sein dürfte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Beckers

Friedrichshain-Kreuzberg, den 02.07.09

B’90/Die Grünen

Fragesteller: Rüdiger Brandt