DS/1791/III

Mündliche Anfrage

In den Rechnungshofberichten 2002 und 2010 werden erhebliche Rückstände in der Musikschule bei der Bearbeitung offener Forderungen festgestellt, die auf nicht ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln zurückzuführen sind.

Ich frage deshalb das Bezirksamt:

1. Wie viele Vorgänge sind unbearbeitet geblieben und wie hoch ist das Forderungsvolumen?

2. Welche Maßnahmen wurden im Rahmen eines Forderungsmanagements durch das Bezirksamt in der Vergangenheit ergriffen, um den finanziellen Schaden für den Bezirk zu minimieren?

3. Wenn ein Schaden entstanden ist, welche Schritte hat das Bezirksamt im Rahmen einer haftungsrechtlichen Prüfung unternommen?

Herr Stöß:

Zu 1:

Wie sich bereist aus dem Rechnungshofbericht ergibt, handelt es sich um 143 Vorgänge aus dem Jahr 2001 und 2002. Das Forderungsvolumen kann allerdings nicht mehr abschließend ermittelt werden, da die Akten in 2006 bei Wasserrohrbrüchen vernichtet wurden. Weil auch mir das merkwürdig vorgekommen ist, habe ich einmal nachgefragt und dabei folgenden Befund bzw. Feststellung vorgefunden.

In einer Stellungnahme vom 27. Oktober 2009, wurde durch die Musikschule mitgeteilt, dass im Jahr 2006 der Aktenkeller gleich zweimal unter Abwasser gesetzt worden ist, nämlich am 16. Februar und 1. September 2006. Diese Daten wurden im Nachgang durch den Immobilienservice am 2. März 2009 bestätigt. Dadurch sei es zu einer Vernichtung, der mit Gülle durchtränkten Akten gekommen. Der Rechnungshof geht insgesamt von 20000 € aus. Dies kann aufgrund der fehlenden Akten ja leider weder bestätigt noch widerlegt werden.

Zu 2:

Nach dem ersten dem Rechnungshofbericht 2002 wurde durch die, damals zuständige Abteilungsleitung eine neue Mitarbeiterin für die Bearbeitung des Forderungsmanagements eingesetzt und eine engere Zusammenarbeit mit der Bezirkskasse vereinbart. Seit dieser Zeit, also 2004 hat der Rechnungshof keine neuen unbearbeiteten oder offenen Forderungen in seinem Prüfbericht angemahnt.

Ich habe den Sachverhalt allerdings im Frühjahr 2010 zum Anlass genommen, um das Forderungsmanagement und das Controlling der Außenstände einem zusätzlichen Controlling unmittelbar bei der LuV Leitung zu unterwerfen.

Zu 3:

Eine haftungsrechtliche Prüfung wurde in der Tat durch das BA im Jahr 2009 eingeleitet. Das Ergebnis liegt seit Anfang 2010 vor. Da aufgrund des Wasserschadens keine Akten mehr vorliegen und somit nicht ermittelt werden konnte, ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist, wurde auf die Geltendmachung einer Schadenshaftung verzichtet, allerdings ohne hier personalrechtliche Sachverhalte mitteilen zu können, woran ich gehindert bin, wurden dienstrechtliche Maßnahmen ergriffen.

Frau Pichler:

Danke für die Antworten. Konnte denn festgestellt werden, wer damals die Beschädigungen der Akten festgestellt hat, also wer war das, wer hat das festgestellt und wer hat festgestellt, dass sie nicht mehr zu verwenden sind?

Herr Stöß:

Der Sachverhalt, dass die Akten nicht mehr aufgefunden werden konnten bzw. vernichtet werden mussten, wurde zunächst durch die Musikschule mitgeteilt und dann nach Rücksprache mit dem Immobilienservice, ich hatte die Daten ja vorhin genannt, noch einmal überprüft, worauf sich tatsächlich ergeben hat, dass der Aktenkeller tatsächlich zweimal mit Gülle überschwemmt wurde.

Herr Wesener:

Eine Frage drängt sich natürlich auf, wo lagern denn aktuell die Akten der Musikschule?

Herr Stöß:

Nicht mehr im Keller des Bethanien jedenfalls. Es handelt sich offenbar um ein Abwasserrohr.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 28.05.10

B’90/Die Grünen

Fragestellerin: Frau Elvira Pichler