Schriftliche Anfrage von Filiz Keküllüoglu-Abdurazak, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort von Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Welche Schritte wurden bisher zur Fusionierung der Blumen-Grundschule und der Georg-Weerth Oberschule zu einer Gemeinschaftsschule unternommen?
Inhaltliche Planung:
Die Idee zur Fusion beider Schulen zu einer Gemeinschaftsschule und der Verortung am Standort der Blumen-Grundschule wurde im Rahmen der Standortdiskussionen zwischen Stadtrat, Schul- und Sportamt und Schulaufsicht entwickelt und bereits im Jahr 2018 den beiden Schulen präsentiert. Beide Schulen würden gern fusionieren, aber nur unter der Bedingung, dass beide in einem Gebäude bzw. an einem gemeinsamen Standort untergebracht werden können.
Bauliche Planungsschritte:
- Erstellung Machbarkeitsstudie mit dem Ziel der Unterbringung der vierzügigen Gemeinschaftsschule auf dem Areal der derzeitigen Blumen-GS
- Aufstellung des Bedarfsprogramms und der Beginn der Partizipation
- Anmeldung zur I-Planung,
- Wettbewerb
- Fortführung der Planung bis zur Bauplanungsunterlage (BPU), Bauausführung und Fertigstellung sind noch offen
2. In welchem Stadion befindet sich die Bildung dieser Gemeinschaftsschule?
Beide Schulen haben eine grundsätzliche Willenserklärung zur Bildung einer Gemeinschaftsschule abgegeben. Die konzeptionelle Umsetzung erfolgt, wenn die baulichen Maßnahmen auf eine absehbare Umsetzung verweisen.
3. Inwieweit wurden die baulichen Erweiterungsplanungen an den Schulgebäuden umgesetzt?
Für den Gemeinschaftsschulstandort wird aktuell eine Machbarkeitsstudie erstellt.
4. Welche nächsten Schritte zur (Weiter)Entwicklung der Gemeinschaftsschule für das laufende und das kommende Jahr sind in der Planung?
Nach Fertigstellung der Machbarkeitsstudie wird den Schulen das Ergebnis sowie der mögliche Bauablauf vorgestellt. Auf dieser Grundlage wird zusammen mit den Schulen die weitere inhaltliche Planung erfolgen.
5. Inwiefern werden in den Prozess der Entwicklung die pädagogischen Fachkräfte, Schulleitungen, Schüler*innen und ihre Eltern der beiden Schulen einbezogen? Welche Mitspracherechte und Mitgestaltungsmöglichkeiten haben die verschiedenen Akteur*innen?
Die Mitwirkung am Bedarfsprogramm ist berlinweit verbindlich geregelt. Die Schulgemeinschaften beider Schulen werden im Rahmen der Partizipation eng einbezogen.
6. Welche Organisationsform der gymnasialen Oberstufe der neuen Gemeinschaftsschule ist geplant?
Für die gymnasiale Oberstufe ist eine Verbundlösung mit der gymnasialen Oberstufe der Ellen-Key-Schule geplant.
7. Inwiefern gibt es bei der Bildung der Gemeinschaftsschule Herausforderungen? Welche Lösungen hat sich das Bezirksamt für diese überlegt?
Die größte Herausforderung besteht in der Umsetzung (und Finanzierung) der weiteren Planungsschritte, der konkreten Bauplanung und der Baudurchführung. Zudem bedarf es der personellen Untersetzung durch den Hochbau und der Finanzierung über die Investitionsplanung (gezielte Zuweisung). Für die konzeptionelle inhaltliche Umsetzung wird es auch einer externen Begleitung bedürfen.
8. Ab welchem Zeitpunkt rechnet das Bezirksamt mit der Vollendung der Fusion zur Gemeinschaftsschule?
Die bauliche Fertigstellung wird nach 2026 erfolgen. Offen ist derzeit noch, ob es die Möglichkeit einer Verlagerung der künftigen Sek I der Gemeinschaftsschule an den Standort Singerstraße gibt, bevor die Baumaßnahmen dort beendet sind (Unterbringung in temporären Gebäuden).
9. Was ist der Stand der Umsetzung des Umzugs der Temple-Grandin-Schule an den Standort Eckertstraße?
Dies hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt die Verlagerung der jetzigen Georg-Weerth-Schule an den Standort Singerstraße (oder an einen anderen temporären Standort) erfolgen kann. Erst dann ist der Umbau für die schulspezifischen Bedarfe der Temple-Grandin-Schule in der Eckertstraße möglich.
10. Welche Schritte wurden bisher zur Entwicklung der Temple-Grandin-Schule zu einer Gemeinschaftsschule mit dem besonderen Schwerpunkt auf Inklusion unternommen?
Der Antrag mit Schulkonferenzbeschluss sowie das Konzept zur Bildung einer Gemeinschaftsschule liegen vor. Derzeit liegt der Vorgang zur Prüfung in der SenBJF. StS Rackles hatte in 2017 bereits seine Unterstützung zur Entwicklung der Temple-Grandin-Schule zu einer zweizügigen inklusiven Gemeinschaftsschule zugesagt. Zudem wird die räumliche Situation am jetzigen Standort untersucht, um aufgrund des derzeit aufwachsenden Drittelzuges zumindest die räumlichen Bedingungen für die kommenden Jahre zu sichern. Die Schule hat sich mit den räumlichen Bedingungen am Standort Eckertstraße bereits detailliert befasst. Ein Bedarfsprogramm ist fertiggestellt.
11. Welche Schwerpunkte, Maßnahmen, Inhalte und Zielgruppen umfasst das Inklusionskonzept der Temple-Grandin-Schule? Welche Herausforderungen begegnet
die Schule bezüglich der Umsetzung des Inklusionskonzeptes? Inwiefern kann das Bezirksamt die Schule bei der Umsetzung des Inklusionskonzeptes unterstützen? Welche Unterstützung benötigt die Schule darüber hinaus?
Das Konzept der Schule richtet sich insbesondere an SuS mit dem Förderschwerpunkt Autismus, aber auch an SuS mit allen anderen Förderschwerpunkten.
Weitere Unterstützungswünsche der Schule werden geprüft und lösungsorientiert bearbeitet, wenn sie vorliegen. Die größte Herausforderung ist aus der Sicht des Schulträgers die Schaffung der gebäudeseitigen Voraussetzungen für einen inklusiven Schulbetrieb in einem sehr alten Gebäude, das sich in seinem derzeitigen Raumbestand für das inklusive Konzept der TGS nicht eignet.
12. Was sind die konkreten baulichen Mindestvoraussetzungen für die Entwicklung der Temple-Grandin-Schule zu einer inklusiven Gemeinschaftsschule? Inwiefern sind diese am Standort Eckertstraße umsetzbar bzw. nicht umsetzbar?
Die Schule hat ihre Bedarfe sehr genau für jedes Stockwerk und jeden Raum formuliert (inkl. Pflegebereiche, Teilungsräume, besondere Funktionsbereiche). Diese Ausarbeitung ist Grundlage des Bedarfsprogramms, das bereits durch Sen BJF bestätigt wurde.
13. Zu beiden Standorten: Inwiefern werden sich die Gemeinschaftsschulen in die Kieze hinein öffnen und mit außerschulen Lernorten kooperieren? Wie wird das Bezirksamt diese Angebote (finanziell) unterstützen?
Die sozialräumliche Öffnung ist Auftrag an alle Schulen, so auch an Gemeinschaftsschulen. In der jetzigen Haushaltssystematik und –zuweisung gibt es grundsätzlich keine Möglichkeit für den Schulträger, Dinge zu fördern, die mit der inneren Schulorganisation und pädagogischen Angeboten zu tun haben. In der derzeitigen Titelsystematik gibt es Zuweisungen für Lehr- und Lernmittel, Ausstattung, etc., an Ganztagsschulen, in der der öffentliche Träger den Ganztag organisiert, auch für Spiel- und Beschäftigungsmaterial für den Ganztag. Bei der Organisation des Ganztags durch freie Träger sind die Sachmittel für den Ganztag über die Trägerverträge abgedeckt. Würde der Schulträger darüber hinaus (freiwillige) zusätzliche Leistungen finanzieren, für die er keine Zuweisung erhält und die nicht zu seinen Kernaufgaben gehören, würde sich dies nicht über die Systematik der KLR refinanzieren. Die Bereitstellung und Finanzierung des Personals (außer Hausmeister) ist Aufgabe der Sen BJF. Die Frage zielt auf eine Veränderung der derzeit geltenden Zuständigkeitsverteilung zwischen Sen BJF und Schulträger (innere und äußere Schulangelegenheiten) bzw. auf die Forderung nach einer generell besseren Finanzausstattung der Schulen, die wünschenswert wäre. Grundsätzlich stehen den Schulen auch Mittel zur Selbstbewirtschaftung nach eigenem Ermessen und eigener Schwerpunktsetzung zur Verfügung (insb. Verfügungsfonds und PKB-Mittel). Auf der Landesebene gibt es Initiativen, insbesondere von Seiten des Elternnetzwerks Berliner Gemeinschaftsschulen und im parlamentarischen Raum, die auf eine stärkere Unterstützung von Schulen bei der Bildung von Gemeinschaftsschulen bzw. bei der Umwandlung zu Gemeinschaftsschulen abzielen. Das Bezirksamt unterstützt solche Überlegungen.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke