Schriftliche Anfrage von Julian Schwarze, Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

1. Auf dem Grundstück Baruther Straße 5 ist ein Neubau geplant. Welche Bauanträge, Bauvoranfragen oder Bauvorbescheide mit welchem Inhalt wurden hierfür beantragt und wie wurden diese beschieden bzw. beantwortet (bitte mit Angabe der zu schaffenden Wohnfläche, Wohneinheiten sowie Gebäudehöhe)?

Im Jahre 2018 wurde ein Antrag auf Vorbescheid mit dem Inhalt „Errichtung von zwei Wohngebäuden“ eingereicht, der im Juli 2018 positiv beschieden wurde. Im Juli 2019 wurde dann folgender Bauantrag gestellt: „Neubau Wohngebäude mit Untergeschoss“. Dieser wurde im November 2019 genehmigt.
Das Bauvorhaben sieht die straßenseitige Errichtung eines siebengeschossigen Wohngebäudes (6 Vollgeschosse plus 1 Staffelgeschoss) vor. Der Neubau schließt in geschlossener Bauweise an die Brandwände der Nachbargebäude Baruther Straße 4 und 6 an. Die Firsthöhe der Nachbargebäude wird nicht überschritten. Die Bebauungstiefe übernimmt mit ca. 16 m die Gebäudetiefen der Nachbarn.

Die Baumaßnahme umfasst:

  •  25 Wohneinheiten
  • Gebäudehöhe 22,50 m (OK Attika)
  •  Wohnfläche 1.440 m²
  • BGF oberirdisch 1.900 m²

2. Wechselte das Grundstück vor dem geplanten Neubau die Eigentümerin und wenn ja, wie hoch war der Kaufpreis für das Grundstück?

Ja, ein Negativzeugnis wurde am 22.03.2019 erteilt. Der Kaufpreis ist dem Stadtentwicklungsamt nicht bekannt.

3. Welche vorherige Nutzung ist dem Bezirksamt für das Grundstück bekannt?

Das Grundstück war vorher, zumindest in jüngerer Zeit, nicht bebaut. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Baunutzungsplans von 1958, gemischtes Gebiet. Ein Wohngebäude ist hier zulässig.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Schmidt
Bezirksstadtrat

PDF zur Drucksache