DS/0678/IV

Mündliche Anfrage



Ich frage das Bezirksamt:

1. Trifft es zu, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt dem Bezirk zur Sanierung des Baerwaldbades eine Förderung von mehr als 3 Millionen Euro in Aussicht gestellt hat?

2. Trifft es zu, dass der vom Betreiber des Bades zu erbringende Anteil an der Förderung nicht durch Eigenarbeit verrechnet werden kann?

3. Trifft es zu, dass der Betreiber des Bades eine Projektleitung ablehnt?

Nachfrage:

1. Trifft es zu, dass bei Ablehnung der Projektleitung die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Förderzusage über 3 Millionen Zurückzieht?

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

Zuerst einmal danke ich dem Stadtentwicklungsamt für die umfangreiche Zuarbeit zur Beantwortung dieser mündlichen Anfrage und antworte wie folgt:

Zu Frage 1:
Im Dezember vergangenen Jahres wurde ein Antrag auf Förderung des
Baerwaldbades aus dem Programm Städtebaulicher Denkmalschutz durch den Betreiber und dem Stadtentwicklungsamt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gestellt. Beantragt wurde die Höhensanierung der alten und der neuen Halle. Die Erneuerung der Hallendecke alte Halle, Einbau der Lüftungsanlagen und einiges noch mehr.

Das Bauvolumen insgesamt beträgt 3,6 Mio. EUR. Es trifft zu, dass das Baerwaldbad von der Stadt als Nachrücker im Programmjahr 2013 eingeplant ist. Für 2013 wird die Bereitstellung von Fördermittel in Höhe von 134.000,00 EUR in Aussicht gestellt. Zu erwarten ist, dass anschließend weitere Mittel für die Durchführung der Sanierung des Gebäudes in Höhe von insgesamt 2,29 Mio. EUR bereitgestellt werden. 20% der Gesamtmittel, also etwa 720.000,00 EUR müssen vom Betreiber und dem Bezirksamt mit jeweils 10% …, das ist missverständlich, also 720.000,00 EUR geteilt durch 2 sind dann 10% jeweils für den Betreiber und für das Bezirksamt.

Zu Frage 2:
Nach Einschätzung des Stadtentwicklungsamts trifft es zu, dass der vom
Betreiber des Bades zu erbringende 10%ige Anteil der Förderung im Wesentlichen nicht durch Eigenarbeit erbracht und als Ko-Finanzierung verrechnet werden kann. Ausgenommen sind hiervon lediglich einige Bauleistungen, sofern die beim Baudenkmal erforderliche fachliche Qualität nachgewiesen werden kann. Eine schriftliche Bestätigung dieser Einschätzung
durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz liegt mir
bisher nicht vor. Sie wurde aber am 09. April vom Stadtentwicklungsamt angefordert.

Zu Frage 3:
Die Projektleitung wird vom Betreiber nicht abgelehnt, die behält er im Rahmen
seiner Bauherrenfunktion. Es handelt sich vielmehr um die Aufgaben der Projektsteuerung. Welche Bauherrenleistung durch Vertrag übernehmen und den Bauherren fachlich bei der Abfolge der einzelnen Schritte der Baudurchführung entlasten soll. Insbesondere bei der Vorbereitung von Verträgen, der Überwachung des Bauablaufs, der Abrechnung mit den Durchführenden und bei der Verantwortung für die programmgemäße
Abrechnung und für die Erfüllung von Nachweispflichten.

Der Betreiber des Bades hat in einem Gespräch am 09. April mitgeteilt, dass er über genügend Erfahrung und Kenntnisse sowohl des Bades als auch bei der Steuerung von Bauprojekten verfügt, die eine Beauftragung einer zusätzlichen, externen Projektsteuerung aus seiner Sicht unwirtschaftlich erscheinen lassen. Eine Externe Projektsteuerung wird vom Bezirksamt und anscheinend auch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz als unabdingbar
zur programmgemäßen Abwicklung des Projektes angesehen, so dass das Zustandekommen des öffentlich-rechtlichen Vertrags vom Bezirksamt und Betreiber und damit der Mittelzuweisung an diese Bedingung gekoppelt ist.

Zu Nachfrage 1:
Diese Frage kann ich noch nicht beantworten, weil es dazu noch keine abschließende Antwort von SenStadtUm gibt. Es spricht allerdings derzeit sehr viel dafür, dass das Baerwaldbad in diesem Falle als Förderprojekt zurückgestellt wird. Zudem es ja eine förmliche Förderzusage derzeit auch gar nicht gibt.

Frau Schmidt-Stanojevic:
Dann würde mich nur interessieren, welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen, um diese Fördersumme von 3 Mio. EUR für den Bezirk und für das Baerwaldbad zu retten? Also welche Verhandlung …, also welche möglich …, als was werden Sie jetzt unternehmen, um den Betreiber doch noch dazu zu bringen, dass er eine Projektförderung zulässt?

Zu Nachfrage 2:
Ich gehe davon aus, dass die Aussage des Betreibers nicht endgültig sein wird. Wenn die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auch sagt, dass
das genauso ist, dass das eben erforderlich ist und … ja, dann der Betreiber einer Projektsteuerung eigentlich zustimmen muss. Sollte es andere Gründe geben, die ich nicht kenne, dann wäre dann noch mal das Gespräch zu suchen und dies in Erfahrung zu bringen um möglicherweise zu sehen, ob man vielleicht auch Partner gewinnt, die dort vielleicht dann auch tätig werden könnten.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 24.04.2013
Bündnis 90/Di8e Grünen
Fragesteller*in: Jutta Schmidt-Stanojevic