Eingereicht durch Dr. Britta Kallmann und Julie Richier, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Antwort von Abt. Schule, Sport und Facility Management
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
In der Beantwortung der Einwohner*innenanfrage „A003_Solarpaneele auf öffentlichen Bauten in Friedrichshain-Kreuzberg“ Drucksache DS/0052/VI wird eine Untersuchung erwähnt. Können Sie mir diese Untersuchung bitte zukommen lassen? („Es ist geplant, bis Ende 2024 mindestens zusätz-lich 60 Gebäude mit Photovoltaikanlagen auszustatten, was ca. 5 Megawatt installierter Leistung entspräche. Diese Größenordnung ist das Ergebnis einer entsprechenden Untersuchung“.)
Es gibt eine Untersuchung für 10 Gebäude (im Detail) und eine mit den Berliner Stadtwerken, unse-rem Vertragspartner für die Errichtung neuer Anlagen, erarbeitete Extrapolation mit Blick auf das Machbare in Bezug auf Quantität und Qualität. Das Ergebnis sind 60 machbare PV-Anlagen bis zum Jahr 2024 zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Exploration, einschließlich der bereits vorhandenen Anlagen und zuzüglich derer, die im Rahmen von Sanierungs-und Neubauvorhaben entstehen. Eine Übersendung von Unterlagen, die im Umfang eine tabellarische und textliche Darstellung über-schreiten, ist im Rahmen der Beantwortung einer schriftlichen Anfrage nicht möglich.
B. Gebäude PV – Zahlen
In Friedrichshain-Kreuzberg sind fast 200 Gebäude in bezirklicher Hand. In der Beantwortung der Einwohner*innenafrage Drucksache DS/0052/VI hat Stadtrat Andy Hehmke folgende Zahlen für PV Anlagen genannt:
– Aus früheren Jahren: 17 Anlagen: Ja, richtig.
– 2020/21: 6 Anlagen (Frage: Zählen die 6 Anlagen zu den 17 aus früheren Jahren oder kommen sie dazu?): Ja, es sind 11 Volleinspeiseanlagen aus den Jahren 2007-2016 und 6 verbrauchsoptimierte Anla-gen, erstellt von den Berliner Stadtwerken.
– 2022: 10 Anlagen geplant: Ja, richtig.
– bis 2024: 60 Anlagen geplant (Frage: Zählen die 10 Anlagen von 2022 dazu?): Ja, richtig.
Rührt die Diskrepanz zu den fast 200 bezirkseigenen Gebäuden daher, dass alle anderen Gebäude denkmalgeschützt sind oder technisch nicht gerüstet sind oder Nordlage haben? Wie ist die mengenmäßige Verteilung der Gründe, die PV Anlagen verhindern?
Es gibt eine Vielzahl von Gründen. Die von der Fragestellerin aufgeführten Gründe haben sicher ebenfalls einen Einfluss. Bspw. gibt es auch Gebäude, die zeitnah abgerissen und neu errichtet wer-den sollen oder bereits wurden (z.B. Schulsporthallen) oder bei denen grundhafte Sanierungen in den nächsten Jahren anstehen. Dann gibt es Gebäude, die sehr klein sind und umgeben von großen Ge-bäuden und bei denen das Dach auch ohne Nordlage sehr verschattet ist. Andere Gebäude lassen aus baukonstruktiven Gründen keine Installation einer PV-Anlage zu. Zudem fehlt es dem FB Hoch-bau vielfach auch an personellen und finanziellen Ressourcen.
Laut Energiewendegesetz müssen bis 2024 auf den Dächern aller öffentlicher Gebäude, auf denen es technisch möglich ist, PV Anlagen installiert werden. Für Friedrichshain-Kreuzberg Kleine Anfra-ge Eingang vom 30.03.2022 ist bis 2024 die Installation weiterer 60 Anlagen geplant. Entspricht dies der Ausstattung aller möglichen Dachflächen in unserem Bezirk?
Siehe Antwort A und B.
Nach aktuellem Plan werden Ende 2024 auf wie vielen Dächern in Friedrichshain Kreuzberg PV Anlagen installiert sein?
Insgesamt 77 Anlagen werden dann auf Gebäuden des Bezirksamtes installiert sein.
Die Stadtwerke empfehlen die Installation von PV Anlagen mit der Sanierung von Dächern zu kom-binieren, um eine möglichst lange Nutzung der PV Anlagen zu gewährleisten und dabei gleichzeitig auch die energetische Sanierung voranzutreiben. Inwiefern wird in Friedrichshain Kreuzberg dieses Vorgehen verfolgt?
Dieser Logik folgend würde der Bezirk viel länger bis zur Zielerreichung benötigen. Die Anzahl der weiteren geplanten PV-Anlagen ist deutlich höher als die Anzahl der geplanten Dachsanierungen. Die Finanzierungssystematik von baulichen Investitionsvorhaben lässt isolierte Dachsanierungen oh-ne Betrachtung weiterer baulicher Maßnahmen an den Gebäuden kaum zu. Aus der Bauunterhaltung sind Dachsanierungen i.d.R. nicht oder nur kleinteilig (Reparaturen) möglich, weil sie dafür zu teuer wären. Sanierungsmaßnahmen aus Investitionsmitteln und ihre Priorisierung beziehen ihre Grundlage aus der verpflichtenden Aufgabe der Aufrechterhaltung des Kernprozesses des Gebäudes und der Wahrnehmung der Betreiberverantwortung des Eigentümers, z. B. durch Wahrnehmung der techni-schen Revision und Wahrung der Verkehrssicherungspflicht. Einfach formuliert, angesichts zu knapper Mittel wird dort zuerst saniert, wo die Gebäude ansonsten wegen ihres baulichen und/oder technischen Zustandes gesperrt werden müssten. Und diese Priorisierung ist unabhängig davon, ob im Rahmen der Sanierung dann eine Installation von PV-Anlagen möglich ist oder nicht. Aspekte des Klimaschutzes sind zwingender Bestandteil aller Investitionsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden und dafür gibt es landesweit einheitliche und verbindliche Standards für die Erstellung der Bedarfsprogramme. Dies bezieht sich nicht nur auf PV-Anlagen, sondern z.B. auch auf Fragen der Wärmedämmung, der Wärmeversorgung, der Dachbegrünung oder des Strom- und Wasserverbrauchs.
Werden bei den auf dem Sanierungsfahrplan [https://www.berlin.de/ba-friedrichshainkreuzberg/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/facilitymanagement/aktuelles/energetischer_sanierungsfahrplan_pdf__.pdf] priori-tär gelisteten Gebäuden auch systematisch PV Anlagen installiert?
Alle Sanierungsvorhaben enthalten mindestens den Status „PV-Ready“, wo dies möglich ist. Meistens erhalten Sie auch zeitnah eine PV- Anlage. Die Installation der Anlagen erfolgt im Auftrag der Berliner Stadtwerke.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke