SA/121/IV

Schriftliche Anfrage



Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Ist dem Bezirk bekannt, dass durch die Verknappung von bezahlbarem Wohnraum immer mehr Mieterinnen und Mieter sich zu Wohnprojekten zusammentun, und jenseits von den klassischen Baugruppen nach gemeinsamen und sozialverträglichen Wohnmöglichkeiten suchen und inwieweit unterstützt der Bezirk derartige Bestrebungen?

Dem BA sind diese Trends bekannt. Sie werden i.R. der eingeschränkten, bezirklichen Möglichkeiten auch unterstützt.

2. Welche leer stehenden und zur Zeit nicht genutzten Häuser und Liegenschaften beabsichtigt der Bezirk an selbstorganisierte und selbstverwaltete Wohnprojekte, z.B. über die Organisationsstruktur des Freiburger-Mietshäuser-Syndikats, zur sozial gebundenen Nutzung und für den Erhalt von bezahlbaren Wohnraum zu überlassen, bzw. nach Verkehrswert zu verkaufen? Welche Wege und Vergabeverfahren stehen den Bezirken hier überhaupt offen? Sind diese an zusätzliche kulturelle/ soziale Nutzungen gebunden (Mischnutzungen/Fachvermögen)? Welche Wege sieht der Bezirk sich gegenüber dem Land für die erwähnten Projekte einzusetzen?

Der Leerstand im Schul- und Sportamt betrifft hauptsächlich das Wohngebäude in der Graefestraße 85/88. In dem zweigeschossigen Wohngebäude ist gegenwärtig nur noch eine Wohnung vermietet. Es ist geplant, das Wohngebäude aus dem Fachvermögen Schule herauszulösen und einer anderen Nutzung zuzuführen. Die freien Miet- und Dienstwohnungen an den anderen Standorten (z.B. Alexandrinenstraße, Dieffenbachstraße und Eckertstraße) werden für schulische Zwecke (z.B. Lehrerarbeitsplätze
und Freizeitangebote) nachgenutzt.

In der Prüfung befinden sich noch die freien Wohnungen in der Bergmannstraße. Hierbei handelt es sich um 3 leerstehende Wohnungen in dem Gebäude auf dem Gelände der 10. Integrierten Sekundarschule (ehem. Ferdinand-Freiligrath-Oberschule). Bei der Vergabe von Liegenschaften ist der Bezirk an die Vergabevorschriften, insbesondere an die LHO, gebunden:

Vermögensgegenstände und damit auch landeseigene Immobilien dürfen gemäß § 63 Abs. 3 LHO nur zu ihrem vollen Wert veräußert oder überlassen werden. Ausnahmen bedürfen der Kleine Anfrage Antwort vom 10.04.2013
Zustimmung der Senatsverwaltung für Finanzen. Der volle Wert umfasst mindestens den Verkehrswert, wie er sich aus einem Gutachten nach § 194 BauGB in Verbindung mit der Immo-WertV ergibt.

Gemäß der neuen Liegenschaftspolitik des Senats (siehe Befassung durch das AgH) kann künftig bei den bekannten Vergabeverfahren (Bieter- und Direktvergaben) auch vom Verkehrswert abgewichen werden, wenn bei der Bestimmung der sog. Stadtrendite alternative Einsparungen erzielt werden können (bspw. durch nachgewiesene Einsparung von Mitteln des Landeshaushalts und zwar dadurch, dass fachliche Aufgaben von privatem Träger übernommen werden oder verpflichtenden Gebäudeinvestitionen).

Der Bezirk kann betreffende Projekte lediglich im Rahmen der Abstimmungen im Steuerungsausschuss Liegenschaftsfonds bzw. in dem neu zu besetzenden Portfolioausschuss vertreten und befürworten. In dem Portfolioausschuss sind die verwaltungsseitigen Mitglieder des Steuerungsausschusses Liegenschaftsfonds gleichberechtigt sowie jeweils ein Vertreter des Fachvermögensträgers vertreten.

3. Wie und von wem werden die Räumlichkeiten der zum großen Teil leerstehenden und nicht genutzten Rosegger-Grundschule am Marheinekeplatz derzeit zwischengenutzt? Zu welchen Konditionen erfolgt diese Zwischennutzung? Wie sieht die Planung der zukünftigen Nutzung aus? Wie bewertet der Bezirk eine eventuell zukünftige Nutzung der Räumlichkeiten unter kieznahen und sozialverträglichen Aspekten?

Die Flächen des Erdgeschosses in der ehem. Rosegger-Schule werden derzeit von der GlobalMusic-Academy sowie temporären Untermietern mit ergänzenden Angeboten gemietet und genutzt. Für die anderen Geschosse besteht keine baurechtliche Nutzungsgenehmigung; eine Nutzung dieser Geschosse bedarf umfangreicher Investitionen, insbesondere in den baulichen Brandschutz.
Die derzeitige Vermietung des Erdgeschosses erfolgt gegen Zahlung einer Instandhaltungspauschale, da der Nutzer fast vollständig die bezirklichen Verwaltungs- und Bewirtschaftsaufgaben übernommen hat.

Der derzeitige Mietvertrag soll durch einen Erbbaurechtsvertrag mit der Global-Music-Academy zum Betrieb einer Musikhochschule ersetzt werden. Der derzeit in der Endverhandlung befindliche Erbbaurechtsvertrag soll die Global-Music-Academy in die Situation versetzen, durch Kreditaufnahme das gesamte Gebäude herzurichten (nutzbar zu machen), zu sanieren und langfristig
zu nutzen. Die Einrichtung und der Betrieb der künftigen Musikhochschule wird sich eng mit kieznahen Angeboten und Einrichtungen der Kunst- und Kultur, insbesondere im musikalischen Bereich, vernetzen bzw. mit diesen kooperieren, so dass von Seiten des Bezirkes gemeinsame Synergieeffekte erwartet werden.

4. Wie sieht die zukünftige Nutzung des Geländes hinter dem Finanzamt Kreuzberg aus? Gibt es schon konkrete Planungen? Und wenn ja, welche?

Das Gelände ist zwischenzeitlich von der BIMA verkauft worden. Die Überlegungen zur Art und Maß der Nutzung i.S eines städtebaulichen Strukturkonzeptes stehen erst völlig am Anfang. Insbesondere sollen in diese Planung gewerblicher Bestand und denkmalfachliche Anforderungen integriert werden. Das BA strebt deshalb ein Mischgebiet an!

5. Über welche Informationen verfügt der Bezirk über die zukünftige Nutzung der Polizeikaserne in der Friesenstraße nach deren Schließung? Welche Planungen gibt es konkret?

Das Gelände der „Polizeikaserne“ soll i.R. der Ausweisung eines Stadtumbau-West Gebietes um das Tempelhofer Feld untersucht werden. Ziel ist dabei die Klärung, ob dieses Areal für Wohnungsnutzung geeignet sein Könnte.

6. Wie wird das Statthaus Böcklerpark gegenwärtig und zukünftig genutzt?

In der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung „Statthaus Böcklerpark – Soziokulturelles Zentrum“ werden Leistungen nach § 11 SGB VIII erbracht.
Das Statthaus Böcklerpark ist und wird ein multimediales Kinder und Jugendzentrum mit angeschlossenem Jugendeventbereich (JugendEventCenter) und wird seit dem 1. Mai 2012 von dem Kreuzberger Musikalische Aktion e.V. betrieben. Im Statthaus Böcklerpark haben Kinder
und Jugendliche die Möglichkeit sich an den vielfältigen kulturellen und sportlichen Projekten und Angeboten vorkenntnisfrei und kostenlos zu beteiligen.

Das zentrale Ziel der KMA im Statthaus Böcklerpark ist es einen attraktiven Kinder- und Jugendbereich zu schaffen, der sich in seiner Öffnungszeit am jeweiligen Bedarf der Kinder und Jugendlichen orientiert. So ist eine Öffnung am Wochenende ein Schwerpunkt der Arbeit. Die Projekte und Angebote des Statthauses werden flankiert von einem Offenen Treff mit offenen Sport- und Kunstangeboten. Hier gibt es neben niedrigschwelligen Angeboten für Kinder
und Jugendliche auch leichte, vorkenntnisfreie Übergänge in die projektbezogene Arbeit.

Der Kinder und Jugendeventbereich befindet sich, auch auf Grund von Bauarbeiten im Aufbau. Hier soll gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen der Veranstaltungsraum neu organisiert und bespielt werden und ein neues Betreiber-Konzept dazu entwickelt werden. Ziel der Angebote ist die Förderung der medialen, sozialen und kulturellen Kompetenz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Förderung interkultureller Prozesse, sozialer
und kultureller Integration sowie die Arbeit gegen Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt.

Regelmäßige Angebote für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren beinhalten u.a.: Capoeira, Boxen für Mädchen, Boxen für Jungen, Chor, Video und Theater, Kochen, Tanz und Kinoabende. Das aktuelle Programm kann vor Ort eingesehen werden. Geeignete Räume werden auch gemeinnützigen Initiativen und Vereinen sowie Nachbarinnen und Nachbarn, projektbezogen und zeitlich begrenzt, zur Verfügung gestellt. Derzeit ist die Einrichtung z.B. auch ein Standort des Charette-Verfahrens (Aktionsraum plus) zum Böcklerpark.
Eine Nutzungsänderung für die Einrichtung ist nicht vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Franz Schulz

Friedrichshain-Kreuzberg, den 10.04.2013
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*in: Andreas Weeger