Das Volksbegehren "Schluss mit den Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück" geht in die nächste Runde. Anfang Oktober erklärte der Verfassungsgerichtshof von Berlin die Ablehnung durch den Senat für unzulässig.

Gegenstand des Volksbegehrens ist ein (zukünftiges) Gesetz zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft. Dafür gibt es einen Grund: Die geheimen Verkaufsverträge (Konsortialverträge), die die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) von 1999 an die Wassermultis RWE und Veolia besiegeln. Seitdem sind die Berliner Wasserpreise mit die höchsten in Deutschland. Viel Schlimmer aber noch: Die Verpflichtung zu Erneuerungen und Investitionen in die Wasserwerke, Kläranlagen und Kanalnetze wurden in den Verträgen summarisch für 10 Jahre pauschaliert. Heute werden Investitionen ‚nach Bedarf’ erledigt. In der Bilanz sind Investitionen jetzt ‚Ausgaben’ die den Profit der Multis schmälern und nicht mehr Investitionen in die Zukunft. Das sind die Fakten aus den Verträgen, die bekannt sind. Was weiter zu ungunsten der Berliner in ihnen geregelt ist, ist nur unzureichend klar. Deswegen hatte sich der Wassertisch entschlossen, in einem ersten Schritt die Veröffentlichung der Verträge zu erreichen, damit der gebündelte Sachverstand von Juristen, Volkswirten und anderen sie bewerten kann. Sind sie sittenwidrig, etwa wegen der langen Laufzeit von 30 Jahren oder der Gewinngarantie an die Multis, müssten sie mit den Privaten neu verhandelt werden. Das aber würde die Chance einer Rekommunalisierung der BWB erhöhen, denn die Einsicht, dass dieser Verkauf durch SPD und CDU damals ein großer Fehler war, hat inzwischen alle Parteien erreicht.

Wie geht es weiter?

Nach dem Urteilsspruch haben die Fraktionen des Abgeordnetenhauses von Berlin die Chance, das vom Wassertisch geforderte Publizitätsgesetz „zu ihrer Sache zu machen“ und das Gesetz als Antrag einzubringen. Wird es übernommen und beschlossen, ist das angestrebte Volksbegehren gegenstandslos. Dieser Weg zeichnet sich für das Kitavolksbegehren ab, über welches da Gericht zur gleichen Zeit entschied. Wird das Begehren nicht aufgegriffen oder angelehnt, kann die Bürgerinitiative Wassertisch die nächste Stufe beginnen und weiter Stimmen sammeln. Hierzu ist sie fest entschlossen.

Heidi Kosche, Mitglied des Abgeordnetenhauses

Infos: www.berliner-wassertisch.net