DS/1295/III
Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie und wo genau sind die Roma-Familien, die bis Mitte letzter Woche im Görlitzer Park übernachtet haben, gegenwärtig untergebracht?
2. Welche Unterbringungsmöglichkeiten werden gegenwärtig geprüft?
3. Wie viele Kleinkinder und schulpflichtige Kinder befinden sich in den Familien und sind diese betreubar untergebracht?
Zusatzfragen:
4. Wie sind die Zuständigkeiten für Hilfsmaßnahmen in einem solchen Fall zwischen Senat und Bezirk, aber auch zwischen den bezirklichen Aufgabenbereichen geregelt?
5. Was ist bisher über die Migrationsmotive der Roma-Familien bekannt?
Die Beantwortung erfolgt gemeinsam mit der DS 1298/III
Herr Mildner-Spindler:
Ich will versuchen, die Fragen gemeinsam zu beantworten, ohne zu Widerholungen zu kommen.
Zu1:
Von einer Unterbringung kann man derzeit nicht sprechen. Nach meinem Erkenntnisstand heute nachmittag, ist der Versuch einer Unterbringung derzeit fast als gescheitert zu betrachten. Was man zur aktuellen Situation sagen kann ist, dass derzeit mit Personenfeststellung gestern mittag 90 Personen, rumänische Staatsbürger, Angehörige der Gruppe Roma in Bethanien, im Südflügel Bethanien wohnen.
In der Betrachtung der Situation, wie sie wohnen, muss man einen Unterschied machen, zwischen der zeit vom 19.- 22. Mai vergangenen Dienstag bis vergangenen Freitag und für die zeit seit vergangenen Freitag abend. Am vergangenen Dienstag gegen 11.00 sind über die Polizei und über das Netzwerk Kinderschutz Jugendamt und Sozialamt des Bezirkes darüber informiert worden, dass es eine Anzeige aus der Bevölkerung gibt, wegen Kindeswohlgefährdung, da im Görlitzer Park, ohne Behausung mehrere Familien, Roma wohnen mit kleinen Kindern wohnen, die sozusagen auf der Erde leben, schlafen usw.
Es ist vergangenen Dienstag, nach einer anfänglichen Intervention der Polizei, mit der Zielstellung, die Kinder in den Kindernotdienst zu bringen, was verständlicherweise zu viel Aufregung geführt hat, nachdem Jugendamt und Sozialamt Vorort waren, sind verschiedene Angebot gemacht worden.
Es ist das Angebot gemacht worden, die Mütter mit den Kindern in den Kindernotdienst zu bringen. Das ist abgelehnt worden. Es ist das Angebot seitens des Sozialamtes gemacht worden, eine Unterbringung nach ASOG zu organisieren. Nach dem abgelehnt wurde, mit Polizeifahrzeugen den Weg dahin zu bewältigen, ist angeboten worden, einen BVG Bus dafür zu gebrauchen. Das ist abgelehnt worden.
Es hat daraufhin von BewohnerInnen aus dem Südflügel Bethanien das Angebot oder die Einladung gegeben, für die zum damaligen Zeitpunkt 4 Familien, ca. 20 Personen, sie könnten bei den BewohnerInnen im Südflügel vorübergehend für einige Tage wohnen.
Das ist in dem Sinne, dass sie nach Unterbringung fragen, keine Unterbringung, sondern das ist eine Sache zwischen Menschen, das Angebot in die eigene Wohnung mit zu ziehen. Das konnte ihnen auch nicht verwehrt werden. Das ist ein Angebot, was man machen kann. Die rumänischen Staatsbürger sind im Zuge der europäischen Freizügigkeit hier und sie können das Angebot annehmen.
Das Angebot ist angenommen worden. Es ist verabredet worden, für den darauffolgenden Tag, ein Gespräch noch mal Vorort zu machen , um die Situation zu klären. Dieses Gespräch hat am Mittwoch, den 20. Mai stattgefunden. Das Gespräch ging aus mit der Verabredung, dass nachdem Himmelfahrtsbrückentag Montag dem 25. die Situation erneut betrachtet werden wird.
Es hat in der Zeit von Dienstag, den 19. bis Freitag den 22. einen Zuzug von weiteren Roma gegeben. Am Mittwoch waren es ca. 40, am Freitag, das haben sie der Presse entnehmen können, als die Senatsverwaltung aufgesucht wurde, waren es ca. 60 Angehörige.
Montag dieser Woche am Runden Tisch oder im Rahmen des Gespräches, was hier stattgefunden hat, wurde darüber gesprochen seitens der Roma, sie seien 15 Familien und ca. 50 Personen. Am Montag wurde verabredet, dass das Sozialamt Friedrichshain-Kreuzberg (FK) und das ….am kommenden tag, also gestern Dienstag Mittag Vorort sein werden.
Am Montag am Runden Tisch wurde verabredet, dass das Sozialamt FK und das LAGESO am Dienstag Vorort sein werden, um Personenfeststellung zu machen für die Anzahl der Hilfesuchenden, um eine Zuständigkeit seitens der Sozialämter zu klären und im Rahmen dessen, was das LAGESO an Unterbringungen im Rahmen von ASOG machen kann, zu schauen, wo das aufeinander passt.
Hinsichtlich der Unterbringung muss man sagen hat sich die Situation am Freitag, den 22. verändert. Seit Freitag dem 22. kann man die Familien nicht mehr als Gäste politischen Projektes New York Bethanien bezeichnen. Bis Freitag haben sie in der 1. und 2. Etage des Südflügels mit gewohnt. Seit Freitag Abend bewohnen sie derzeit von uns als illegal betrachtet, die Räume des ehemaligen Sportjugendclubs im EG Bereich des Südflügels.
Zu 2:
Nach unser Erkenntnis sind alle Personen Roma und kommen aus Rumänien. Sie halten sich seit ca. 1 Monat in Berlin auf, haben keine Arbeitserlaubnis. Wir haben gestern eine Liste von mittlerweile 90 Personen darunter ca. 50 Kinder und Jugendliche erstellt. Da kann ich gleich die Frage beantworten, wie viele Kleinkinder und schulpflichtige Kinder befinden sich in den Familien.
Am 19.5., bei der Erstaufnahme im Görlitzer Park handelte es sich bei den Kindern um 9 Kinder im Alter von 1-10 Jahren. Mit Stand vom 27.5. befinden sich unter den 90 Personen 28 Kinder bis 12 Jahre, 14 Jugendliche unter 18 Jahren und 6 Kinder und Jungendliche ohne Altersangabe, also die sind uns nicht bekannt geworden.
Zu 3:
So wie am Montag verabredet haben wir gestern das Angebot unterbreitet, im Rahmen einer Unterkunft oder Unterbringung nach ASOG zur Abwehr von Obdachlosigkeit eine vorübergehende Unterbringung zu machen, im Rahmen der Möglichkeiten, die das Land Berlin zu bieten hat.
Als Alternativen sind angeboten worden, einerseits eine gemeinsame Unterbringung aller in der Mordartstrasse und andererseits die dezentrale Unterbringung in Unterbringungsmöglichkeiten, die das LAGESO im Rahmen des Bereithaltens von Unterbringungsmöglichkeiten auf seinen Listen hat.
Beide Angebote sind bisher nicht angenommen worden. Es gibt die Vorstellung oder es gibt den Wunsch, dass man in der Berliner Innenstadt Wohnungen zur Verfügung gestellt bekommt. Für eine solche Unterbringung gibt es keinen rechtlichen Rahmen, keine Grundlage, das zu realisieren.
Die Romafamilien, die derzeit in Bethanien wohnen, sind EU Staatsbürger, die im Rahmen der europäischen Freizügigkeit in Deutschland sind, sich hier 90 Tage aufhalten können. Diese Freizügigkeit und dieser Aufenthalt basiert darauf, dass man wirtschaftlich für sich selbst einstehen kann und versicherungstechnisch auch privat persönlich abgesichert ist. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Leistungen nach SGB II für Arbeitssuchende, Hilfebedürftige und es gibt keinen Leistungsanspruch nach dem SGB XII, was Leistungen des Sozialamtes betrifft.
Die einzige Möglichkeit, die wir angeboten haben und die wir geprüft haben und die im Ermessensspielraum dann schon weit ausgelotet ist, ist das Angebot einer zeitlich befristeten Unterbringung nach ASOG, der Klärung der Zuständigkeit Berliner Sozialämter und der Vermittlung an die Sozialämter, damit ggf. ein unterstellter, individueller Leistungsanspruch geprüft werden kann.
Das ist eine Regelung, die kann man anwenden auf jeden Touristen europäischer Staatsbürger, der zu uns kommt und der in eine Notlage gerät, weil er ausgeraubt wurde, weil er sein Auto mit all seinem Hab und Gut ausgebrannt ist usw. und eine kurzfristige Unterbringung und einer Hilfeleistung bedarf, seine persönlichen Verhältnisse ggf. mit Hilfe seiner Ländervertretung, seiner Botschaft und Konsulat zu klären, mit der Möglichkeit darüber hinaus die Rückkehr zu organisieren und zu ermöglichen.
Das ist nicht zu interpretieren als eine Wegweisung, wir wollen da jemanden nach haus schicken. Das sind die Möglichkeiten, die wir als Sozialämter haben für Menschen, die in einer solchen Situation sind.
Zu 4:
Das ist in der Presse schon dargestellt worden. Die Zuständigkeit ist nach AV Zuständigkeit so geregelt, dass Menschen, die in Berlin keine Meldeadresse haben in der Zuständigkeit zwischen den Berliner Sozialämtern nach dem Geburtsdatum des Ältesten der Familie auf die Bezirksämter aufgeklärt werden. Deswegen hat es auch sozusagen eine Personenfeststellung gegeben, sind die familiären Verhältnisse aufgenommen worden und unser Sozialamt hat geklärt, nach dem Geburtsdatum des Vaters oder des Ältesten in der Familie, welches bezirkliche Sozialamt wäre ggf. für die Prüfung von individuellen Leistungsansprüchen zuständig.
Für FK hat das ergeben, dass wir für 2 Familien und eine einzelne Person zuständig wären. Ansonsten gibt es eine Liste für jede Familie, welches Sozialamt zuständig wäre. Das Angebot, was wir heute noch mal erneuert haben, heute um 14.30 ist das Angebot einer befristeten Unterbringung und einer Prüfung der persönlichen Verhältnisse durch das zuständige Sozialamt.
Wir konnten aufgrund dessen, dass zu gestern inzwischen 90 Personen geworden sind und eine individuelle Unterbringung dezentral aus Kapazitätsgründen nicht mehr möglich ist, heute nur noch mal das Angebot machen, dass Heim in der Mordartstrasse zu nutzen. Dort steht ein Haus frei, dass genutzt werden könnte. Das hat ca. 130 Plätze. Dort könnten die Familien im Familienverbund untergebracht werden. Wir haben gesagt, wir könnten diese Unterbringung würden wir in Ausübung unseres Ermessensspielraumes FK so machen. Für eine Woche unterbringen, dann kann am Donnerstag, also morgen und am Dienstag nach Pfingsten in den Sozialämtern sozusagen geklärt werden, gibt es individuelle Leistungsansprüche.
Das können wir frontal auf 90 Personen nicht unabhängig davon, dass wir nicht für alle zuständig sind, über Zuständigkeiten muss man da nicht unabhängig davon, dass wir nicht für alle zuständig sind, dass kann nur individuell festgestellt werden. Dafür bedarf es einer Antragstellung.
Die Antragstellung kann ins Leere laufen, aber es muss erst mal individuell geprüft werden. Deswegen dieser Weg, der gewiesen wurde. Dieser Weg ist heute Nachmittag abgelehnt worden und insofern stehen wir vor der Situation, uns eingestehen zu müssen, dass wir mit unserem Hilfeangebot, mit dem Ausloten dessen, was unsere Möglichkeiten an Angeboten sind, kurz vor dem Scheitern stehen.
Wir haben dieses Angebot heute nicht zurück gezogen, sondern dieses Angebot steht noch. Die Antwort, die wir bekommen haben ist die, dass man nicht die Mordartstrasse ziehen wolle. Die Antwort war die, dass man nicht zu den Sozialämtern gehen wolle. Das bringt uns in eine schwierige Situation, weil da wir seit gestern wissen, da brauche ich nur zur Jugendstadträtin zu gucken, dass in diesen Räumen 50 Kinder und Jugendliche wohnen, dass dort Schwangere und Säuglinge sind, sind wir eigentlich gehalten, die Situation Vorort zu prüfen. Wir sind dazu gehalten, ordnungsbehördlich zu prüfen, was sind Fragen der Hygiene usw.
Der ins Eigentum eingewiesene treuhändlerische Verwalter von Bethanien ist gehalten, gegen diese illegale Nutzung vorzugehen und hat vorsorglich Anzeige erstattet, was die illegale Nutzung dieser Räume betrifft.
In dieser, etwas zugespitzten Situation befinden wir uns derzeit. Ich glaube, ich habe damit auch wenn es mehr eine Erzählung war, alle Fragen beantwortet. Bitte.
„Amtshilfe“ – da haben sie Recht. Frau Leese hat nach Amtshilfe gefragt. Es gibt keinen Anlass dazu, um Amtshilfe gegenüber der Senatsverwaltung zu ersuchen, weil ich hab etwas zur Zuständigkeit geklärt für Hilfesuchende mit keiner Meldadresse in Berlin sind nach AV Zuständigkeit unterschiedliche Bezirksämter zuständig, d.h. nicht, dass wir uns nicht in einem engen Austausch und enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Soziales befinden. Das werden wir vielleicht alleine dahingehend nachvollziehen können, dass wir mit dem …ständig zusammen arbeiten. Was die Migrationsmotive betrifft, ist soviel zu sagen, dass zwischen dem offiziellen rechtlichen Status, dass die rumänischen EU Staatsbürger als Touristen in Berlin sind und ihrem Selbstverständnis dadurch eine Motivation in der Zielstellung ein Unterscheid sein kann.
Was sie geäußert haben ist, dass sie nicht nach Rumänien zurück kehren möchten. Was sie geäußert haben ist, dass das Leben im Görlitzer Park besser sei, als das Leben, was sie in Rumänien gehabt haben. Was sie geäußert haben ist eine Zielstellung in Berlin dauerhaft sesshaft zu werden, ihre Kinder in die Kita und in die Schule zu schicken. Wenn das ihre Zielstellung ist, dann müssen sie sich um einen entspr. Status bewerben, der geht dann nicht mehr über die Zuständigkeit der bezirklichen Sozialämter oder der Senatsverwaltung für Soziales sondern über die Ausländerbehörde.
Frau Leese:
Lag es nicht in dem Angebot der New York, die Roma in ihre Räumlichkeiten aufzunehmen einen Verstoß gegen den Mietvertrag vor?
Herr Mildner-Spindler:
Frau Leese, in der Tat, es ist die einzigste Frage, die sich dort noch stellen lässt. Das ist eine Frage, die zwischen Mietern und Vermietern ggf. zu klären ist. Wir von unserer Seite, was die Situation 19.5. und das Angebot oder die Einladung für ein paar Tage dort zu wohnen oder Unterkunft zu finden betrifft, müssen sagen, dass ist das Recht eines jeden Mieters, einen Gast in seiner Familie aufzunehmen. Ggf., wenn das andere Ausmaße als das Ausmaß eines Besuches annimmt, ist das tatsächlich dann zwischen Mieter und Vermieter zu klären, ob das dem Mietvertrag entspricht oder nicht.
Herr Müller:
Wurde von den Roma, der GSE, dem Senat oder dem Land Berlin Kontakt zur rumänischen Botschaft aufgenommen wegen Übernahme der entstehenden Kosten und wie hat sich diese dazu geäußert?
Herr Mildner-Spindler:
Wie die Berliner Zeitung heute schon informiert und geschrieben hat, hat es gestern ein Gespräch der Senatorin und von mir mit dem rumänischen Konsul gegeben, der für Ostdeutschland und Norddeutschland zuständig ist und der sowohl bei der Senatorin als auch bei mir um ein Gespräch gebeten hatte.
Der rumänische Konsul hat dargestellt, wie von rumänischer Seite die Situation eingeschätzt wird und welche Erfahrungen es in Deutschland und europaweit mit ähnlichen Konstellationen in diesem Jahr und in vergangenen Jahren gegeben hat.
Der rumänische Konsul hat erklärt, dass Rumänien ein Interesse hat, dass diese Situation geklärt wird und das Rumänien die Rückkehrwilligen unterstützen wird durch Organisation von Flügen von ,Reisebussen, durch die Botschaft selbst, die allerdings durch die Krise im Budget arg betroffen sei, aber durch Hilfsorganisationen, die entspr. Angebote bieten. Wir sind so miteinander verbleiben, dass wir uns zu der Situation aktuell immer austauschen. Frau Seid:
Welche Ergebnisse haben denn die Auswertungen zwischen dem BA und der Polizei gebracht?
Am Runden Tisch insb., ist da von Interesse, warum die Familien stündlich im Park durch die Polizei geweckt wurden? Das ist ja nach unserer Auffassung ja eigentlich, nicht eigentlich sondern Menschenrechtsverletzungen darstellen.
Herr Mildner-Spindler:
Auf die Frage bin ich auf die Vorbereitung auf die Große Anfrage insofern vorbereitet, dass ich ihnen bezüglich der Behauptung, dass es ein solches polizeiliches nächtliches Vorgehen gegeben habe von unserer Seite keine Erkenntnisse gibt und auch keine Erkenntnisse gewonnen werden konnten.
Das eigentliche Interesse, was wir Sozialamt, Jugendamt, BA und Polizei hatten hinsichtlich der Auswertung der Situation oder Problematik, wie sie vergangenen Dienstag im Görlitzer Park war, zu verabreden, wie man zukünftig in ggf. ähnlichen Situationen verfährt unter der Berücksichtigung, dass Kinderwohl zu sichern und gleichzeitig es nicht zu so einer emotionalen Eskalation kommen zu lassen, wie es passiert. Also, eine engere Abstimmung und eine im Vorfeld abgestimmte Verabredung und Verfahrensweise verabredet worden.
Herr Müller:
Warum wird die Möglichkeit, die Unterbringung nach ASOG nicht ausgeschöpft?
Herr Mildner-Spindler:
Wie von mir bisher dargelegt versuchen wir unseren Ermessensspielraum soweit, wie möglich im Interesse einer Klärung der Situation im Interesse der Kinder und Familien auszuloten, wovon wir absehen und ich denke, dass wird eine breite Mehrheit hier finden, dass wir Zwangsunterbringungen o.ä. ausschließen.
Frau Seid:
Was ist jetzt zu tun, damit die Familien Aufenthaltstitel in Berlin bzw. Deutschland bekommen und wie werden sie dabei unterstützt?
Herr Mildner-Spindler:
Frau Seid, ich glaube, die Antwort habe ich schon gegeben, in dem ich darauf verwiesen habe, dass man sich nur über die Ausländerbehörde dementspr. Bemühen kann. Wir halten es angesichts dessen, dass es sich um europäische Staatsbürger handelt für relativ ausgeschlossen, dass ein solches Bemühen über die Ausländerbehörde derzeit unter den vorgefundenen Verhältnissen erfolgt hätte. Das ist etwas, was man unabhängig davon, wie man den Familien und den Hilfesuchenden gegenüber steht, auch offen und ehrlich so zum Ausdruck bringen sollte.
Ich mache da auch kein Hehl draus. Ich bin von Beruf her selbst Sozialarbeiter, also einer, der Menschen in Notsituationen der Klärung ihrer individuellen Verhältnisse zu beraten und betreuen hat. Meinem Selbstverständnis als Sozialarbeiter entspricht es, meinem Klienten zu sagen, wie seine persönlichen Verhältnisse sind, ihn nicht darüber hinweg zu täuschen, damit er die Chance hat. Sich sozusagen dazu verhalten.
Ich glaube, dass diejenigen, mit denen wir vergangenen Montag hier am Runden Tisch zu tun hatten, von politischen UnterstützerInnen von moralischen UnterstützerInnen falsch beraten wären hinsichtlich ihrer konkreten rechtlichen Situation, ihres Status und ihrer Möglichkeiten, etwas hier zu erreichen. Das erfordert Auseinandersetzung und diese Auseinandersetzung befördert man nur, indem man sie über ihre Verhältnisse nicht im unklare lässt.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.05.09
B’90/Die Grünen
AntragstellerInnen: Taina Gärtner, Dr.Wolfgang Lenk