SA/218/IV Schriftliche Anfrage

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. In der Antwort auf meine schriftliche Anfrage vom 15.06.2014 schreiben Sie: “Ablehnungsgründe ergaben sich aus der Stellungnahme der zu beteiligenden Ämter …“
Um welche Ämter handelt es sich? Welche Stellungnahme (bitte im Wortlaut) wurde
abgegeben?

Die am Verfahren beteiligten Ämter sind das Straßen- und Grünflächenamt, Fachbereich
Grünflächen (Grün) und das Gesundheitsamt (Ges). Es existiert mittlerweile ein umfangreicher Verwaltungsvorgang mit mehren Stellungnahmen, deren wörtliche Zitierung hier den Rahmen sprengen würde. Unabhängig davon, sind die damaligen Stellungnahmen im Rahmen des Erlaubnisverfahrens mittlerweile durch die mehrfach erfolgten Ortstermine überholt, da sich hierbei herausstellte, dass die Schäden der Grünanlage, bzw. an der durch das Café Übersee begehrten Nutzungsfläche weitaus größer sind, als noch zum Zeitpunkt des Erlaubnisverfahrens angenommen.

2. Was verstehen Sie unter „massiven(m) Rattenbefall der Grünanlage“? Durch persönliche in Augenscheinnahme konnte ich an besagter Stelle keine „Grünanlage“, erkennen. Bitte überlassen Sie mir eine Skizze des Geländes, in dem der Bereich eingezeichnet bzw. genau aufgezeigt wird, die in der Antwort SA/209/IV vom „massiven Rattenbefall der Grünanlage“ bezeichnet wird.

Bei der in Rede stehenden Fläche handelt es sich um eine geschützte Grünanlage, die zugleich eine Denkmal geschützte Anlage ist. Gewidmete Grünanlagen sind an dem sogenannten „Tulpenschild“ zu erkennen. Die genauen Flächenabmessungen sind in der Bezirkskarte über die Grünflächen und Spielplätze verzeichnet. Die vom Gesundheitsamt zur Verfügung gestellte Karte können Sie der Anlage 1 entnehmen.

3. Weiterhin erwähnen Sie in ihrer Antwort, dass „die Standsicherheit einer Weide gefährdet ist“. Handelt es sich um die Weide mit der Nr. 106 oder 107?

Es handelt sich hierbei um die Weide mit der Nr. 101. Es ist der direkt an der Brücke in
einer Böschung stehende Baum.

4. Was verstehen Sie genau unter „Standsicherheit … gefährdet“ und wer hat diesen
Tatbestand auf welcher Grundlage festgestellt?

Die Einschätzung wurde von Fachleuten des Fachbereichs Grünflächen getroffen, da der
Wurzelbereich dieses Baumes (ursprünglich mit Rasengittersteinen abgedeckt) und angrenzende Bereiche mit Mosaikpflaster von Rattengängen durchzogen waren. Um diese Befürchtung abzuklären, wurde ein Baumgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten bescheinigt dem Baum zwar eine noch ausreichende Standsicherheit, allerdings geht der Gutachter Dr. Barsig von vielen Annahmen aus, die nicht zwangsläufig zutreffen müssen, insbesondere weil ihm zum Untersuchungszeitpunkt im November 2013 zu den im
Untergrund befindlichen Bauwerken keine Informationen vorlagen.

Der Baum steht weiter unter verstärkter Beobachtung, da er auch im Sommer 2014 auffällige Pilzkörper entwickelt hat. Aber auch die Weide mit der Nr. 107 verursacht erhebliche Probleme, da ihr Wurzelwerk das Wegepflaster sehr steil hoch gedrückt hat und der Bereich daher ebenfalls zu sperren war. Der Baum selbst ist aber nach bisherigen Erkenntnissen nicht standunsicher.

Die Baumfrage ist auch nicht die entscheidende, warum es zur Absperrung der Teilfläche
gekommen ist. Die Rattenbekämpfung durch das Gesundheitsamt hat stattgefunden, aber es sind noch immer neue Spuren von Leben unter dem teilweise abgesackten Pflaster erkennbar. (Anlagen 2 und 3)
Bei dem letzten Ortstermin im September mit Ges, Grün, Ord und Wasserschutzamt (WSA) wurde festgestellt, dass die Bekämpfung fortgesetzt werden muss. Nach Einschätzung des Grünflächenamtes ist eine baldige Freigabe der Fläche für die Allgemeinheit oder eine Wiederaufnahme eines Gastronomiebetriebes ausgeschlossen.

5. Das besagte Gelände ist eingezäunt und ein Schild „Betreten verboten Einsturzgefahr“
befestigt, allerdings ohne Unterschrift. Wer hat dieses Schild angebracht und was sind die Gründe für die Absperrung?

Die Umzäunung und das Schild wurden durch das Straßen- und Grünflächenamt errichtet,
welchem als Eigentümer die Verkehrssicherheitspflicht für das Gelände obliegt. Im Rahmen des hier anhängigen Verfahrens fanden mehrere Ortsbegehungen mit den beteiligten Ämtern statt, bei denen festgestellt wurde, dass die Beschädigungen der Anlage, insbesondere des Untergrundes soweit fortgeschritten sind, dass die Verkehrssicherheit des Geländes nicht mehr gegeben ist.

6. Was ist genau zu tun, um mit dem „Cafe Übersee“ wieder eine Nutzungsvereinbarung
wie in den vergangenen Jahren abzuschließen?

Die Grünanlage, der Uferbereich und die Treppenanlage bis hin zur Kottbusser Brücke weisen erhebliche Beschädigungen, auch im Untergrund auf, was zur Folge hatte, dass der betroffene Bereich zunächst für die Öffentlichkeit gesperrt wurde. Wie bereits beschrieben, sind derzeit die beteiligten Ämter mit der Schadensaufnahme beschäftigt
um den Sanierungsbedarf zu festzustellen. Am 09.09.14 fand ein Ortstermin statt, an dem auch Vertreter der BVG teilgenommen haben, da sich unter dem Areal die U-Bahn
befindet. Es zeichnet sich derzeit ab, dass aller Wahrscheinlichkeit umfangreiche mit WSA
und BVG abzustimmende Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Nutzung der Grünanlage zu kommerziellen Zwecken derzeit ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers

Friedrichshain-Kreuzberg, den 01.10.14
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Werner Hirschmüller

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