SA/317/III

Sehr geehrte Frau Burkert- Eulitz Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie bewertet das Bezirksamt die Qualität und Struktur der Versorgung der Beratungsangebote zum Thema Pflege, wenn sich alle bezirklichen Pflegestützpunkte in einer Straße befinden (der Fragestellerin ist der Einfluss des Bezirkes auf die Einrichtung der Pflegestützpunkte bekannt)?

Die Häufung der Angebote hängt damit zusammen, dass bei der Einrichtung der Pflegestützpunkte auf vorhandene Strukturen zurückgegriffen worden ist. Dass die ehemaligen Servicestellen bzw. Geschäftsstellen der Krankenkassen, die heute Pflegestützpunkte sind, in unserem Bezirk so dicht beieinander liegen ist sicherlich keine optimale Voraussetzung. Ein Einfluss der Standorte auf die Qualität der Beratungsangebote ist sehr unwahrscheinlich.

Die Versorgungssituation in Friedrichshain-Kreuzberg kann trotz der fehlenden sozialräumlichen Ausrichtung der Angebote nicht als problematisch eingeschätzt werden, da es neben den 4 Pflegestützpunkten im Ortsteil Kreuzberg ein zusätzliches Angebot in Friedrichshain gibt.

Zudem können die BürgerInnen unseres Bezirks auch die Pflegestützpunkte in Mitte (Karl- Marx- Allee) und Lichtenberg (Weißenseer Weg) nutzen. Darüber hinaus ist telefonische Beratung und die Vereinbarung von Hausbesuchen möglich.

Im Landesrahmenvertrag gemäß § 92c Abs. 8 SGB XI (www.berlin.de/imperia/md/content/pflege/psp/lrv_pflegestuetzpunkte.pdf?start &ts=1269427467&file=lrv_pflegestuetzpunkte.pdf) heißt es in §3 „Zahl der Pflegestützpunkte“:

(4) Nach der Allgemeinverfügung vom 12. Dezember 2008 ist eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung durch Pflegestützpunkte gewährleistet, wenn landesweit für durchschnittlich jeweils 95.000 EinwohnerInnen ein Pflegestützpunkt eingerichtet ist. Daraus ergeben sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrages 36 Pflegestützpunkte für das Land Berlin.

Der unbestimmte Begriff der wohnortnahen Versorgung ist darüber hinaus nicht weiter spezifiziert. Eine Regelung zur sozialräumlichen Versorgung gibt es im Landesrahmenvertrag nicht. In Bezug auf die Bevölkerungszahlen des Bezirk wären der oben genannten Bestimmung zufolge 3 Pflegestützpunkte in Friedrichshain- Kreuzberg ausreichend.

Berücksichtigt man die Bevölkerungsstruktur (flächenmäßig am kleinsten, mit der größten Bevölkerungsdichte, mit dem niedrigsten Kleine Anfrage Antwort vom 16.09.2010 Altersdurchschnitt von 37 Jahren) ist von einer im Vergleich zu anderen Bezirken geringeren Nachfrage an Pflegeberatungen auszugehen.

2. War den an der Planung der Standorte der Pflegestützpunkte Beteiligten bekannt, wie ein sozialräumliches Beratungsangebot aussehen müsste und wie dies in Friedrichshain- Kreuzberg lokal verteilt sein sollte?

Wovon die an der Planung der Standorte Beteiligten Kenntnis hatten, ist hier nicht bekannt. Es ist nicht zu vermuten, dass ein sozialräumliches Angebot intendiert war. Ziel ist lt. Landesrahmenvertrag die wohnortnahe Versorgung. Diese ist lediglich mit der Zahl der Pflegestützpunkte definiert worden.

3. Welche Überlegungen haben dazu geführt, die Pflegestützpunkte fast alle in einer Straße einzurichten?

siehe zu 1.

4. Wo und wie können sich Friedrichshainer_innen beraten lassen, ohne mit der „Kirche ums Dorf“ zu fahren, insbesondere dann, wenn sie mobil eingeschränkt sind?

Bürgerinnen und Bürger aus Friedrichshain können sich telefonisch über die Hotline der Pflegestützpunkte Berlin, als auch von den Pflegestützpunkten im Ortsteil Kreuzberg beraten lassen. Hausbesuche sind bei Bedarf auch möglich. Für sie steht zudem das zusätzliche Beratungsangebot in der Boxhagener Str. 89 zur Verfügung. Wohnortnah ist u.U. auch das Angebot in Lichtenberg (Weißenseer Weg) oder Mitte (Karl- Marx- Allee), die für alle BerlinerInen zugänglich sind.

5. Entspricht die derzeitige Situation den politischen und gesetzlichen Zielen für die Einrichtung der Pflegestützpunkte?

Mit der Allgemeinverfügung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales zur Einrichtung von Pflegestützpunkten im Land Berlin vom 12. Dezember 2008 (Amtsblatt für Berlin Nr. 1 / 09.01.2009) ist nach § 92c Abs. 1 SGB XI für das Land Berlin bestimmt worden, dass die Pflegekassen und die Krankenkassen Pflegestützpunkte zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten einrichten.

Diese ist lt. §3 des Landesrahmenvertrags gewährleistet, wenn landesweit für durchschnittlich jeweils 95.000 EinwohnerInnen ein Pflegestützpunkt eingerichtet ist. Somit ist durch die 4 Pflegestützpunkte und das zusätzliche Beratungsangebot das Ziel gemessen an dem einzigen vorgegeben Parameter (Einwohnerzahl pro Pflegestützpunkt) in Friedrichshain- Kreuzberg übererfüllt. Die Häufung der Angebote um die Wilhelmstraße kann natürlich nicht gewollt sein, ist jedoch auf die vorhandenen Strukturen zurückzuführen.

Aufschluß über die Arbeit der Pflegestützpunkte bietet die Beantwortung der kleinen Anfrage im AGH vom 26.07.10. Informationen finden sich auch auf den themenbezogenen Seiten der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (www.berlin.de/pflege/pflegestuetzpunkte/index.html) sowie auf der offiziellen Seite der „Pflegestützpunkte Berlin“ (www.pflegestuetzpunkteberlin.de/).

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner- Spindler