DS/0613/IV
Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie bewertet das Bezirksamt den Zusammenhang zwischen dem angekündigten Bau eines 63 Meter hohen Wohnturms am Spreeufer und der Versetzung eines Teils der East- Side-Gallery?
2. Warum werden Teile der East-Side-Gallery in der Nähe der zukünftigen Brommybrücke schon in wenigen Wochen versetzt, obwohl der Baubeginn der Fußgängerbrücke frühestens im Jahre 2014 ist?
3. Wie verliefen die Gespräche, die das Bezirksamt mit dem Senat bzw. dem Liegenschaftsfond geführt hat, um durch einen Grundstückstausch für den Investor ein grünes, öffentliches Spreeufer zu sichern?
Nachfragen:
1. Welche Folgen hat – nach Einschätzung des Bezirksamts – die Realisierung eines weiteren Bauvorhabens, dem Bau eines 120 Meter langen Gebäuderiegels neben dem geplanten Wohnturm?
Beantwortung: Herr Dr. Schulz
Ich will Sie jetzt wirklich auch nicht langweilen, weil sich einige Informationen wiederholen.
Zu Frage 1:
Das Bauwerk für das Vorhaben Hochhaus und Riegelgebäude, also die Mühlenstraße 60 – 63 ist noch zur Zeit des Bezirksamtes Friedrichshain zustande gekommen. Ich muss hinzufügen, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte seinerzeit erheblichen Druck auf das Bezirksamt Friedrichshain gemacht, das so zu entscheiden. Der 2005 von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossene B-Plan für die Uferfläche zwischen Oberbaumbrücke und der ehemaligen Brommystraße sieht für die ehemalige Brommystraße öffentliches Straßenland vor.
Beabsichtigt ist damit die Herstellung einer Verbindung zwischen Kreuzberg und Friedrichshain. Im BPlan wird deshalb eine Maueröffnung von K 22 m vorgesehen. Nach aktuellen Informationen des Stadtentwicklungssenators Herrn Müller wird der geplante Brommysteg ausschließlich für Fußgänger und Fahrradfahrer vorgesehen und entspricht damit einer Beschlussfassung hier in der Bezirksverordnetenversammlung und entspricht auch dem Bürgerentscheid, der 2008 zu diesem Thema ja auch durchgeführt worden ist.
Zu Frage 2:
Im Bebauungsplan ist der zum Baugebiet angrenzende Bereich als öffentliches Straßenland ausgewiesen und damit hat der benachbarte Bauherr einen verkehrlichen Erschließungsanspruch und auch ein Anspruch auf Öffnung der Mauer, damit er seine Erschließung machen kann. Das ist eben der Zusammenhang, dass dort öffentliches Straßenland bauplanungsrechtlich vorgesehen ist.
Zu Frage 3:
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat ab 2001 massiv die städtebauliche Planung auf den Uferstreifen zwischen Oberbaumbrücke und der ehemaligen Brommystraße in Frage gestellt. Neben dem gegenwärtigen Bauvorhaben des Hochhauses und des Bauriegels waren ja weitere Stadthäuser geplant bis zu dem Spreespeicher. Das Bezirksamt hat damit Ausgleichsmittel von benachbarten Investoren gegen den Widerstand des damaligen Bausenators Peter Strieder, das muss man noch hinzufügen, der die von uns gewünschten Parkflächen als Hundeauslaufgebiete angesehen hat, was möglicherweise ein Beitrag zu der vorangegangenen Diskussion gewesen wäre, die Grundstücke dann einzeln aufgekauft.
Flurstück für Flurstück und damit die öffentlichen Grünanlagen Spreepark, East-Side-Park gebildet. Die waren nämlich kein Geschenk irgendwie als Naturgewalt oder durch Senatsentscheidung, sondern die harte Arbeit des damaligen Bezirksamtes und der BVV, die massiv diesen Prozess unterstützt hat.
Allerdings muss man auch hinzufügen, scheiterten diese Ankaufbemühungen des Bezirksamts an der Weigerung der damaligen Eigentümer Haniel, Kolpingwerk und Nikolaiischen Verlagserben, das sind die Eigentümer der Mühlenstraße 60 – 63, die über den Restitutionsprozess dann Eigentümer wurde.
Im Herbst 2012 hat das Bezirksamt nach Auslaufen der 7jährigen Plangewährleistungsfrist mit der Änderung des B-Plans begonnen, mit der Zielsetzung, die Baufläche an der Mühlenstraße 60 – 63 wieder in eine Grünfläche umzuwandeln, also damit auch die Bebaubarkeit dieser Grundstücke auf null zu setzen. Dafür wäre allerdings die Bereitstellung von Tauschgrundstücken durch den Senat notwendig gewesen. Diese Zielstellung wurde jedoch vom Finanzsenator strikt abgelehnt, so dass die Änderung des BPlans ohne Entschädigung der Eigentümer nicht weitergeführt werden konnte. Das ist sozusagen erst mal der Sachstand.
Zu Nachfrage 1:
Das ist Mühlenstraße 60. Ist ein weiteres Gebäude mit K 120 m Länge und einer Höhe von 7 – 8 Geschossen geplant. Das ist die Mühlenstraße 61 – 63. Und dieser Riegel wird städtebaulich ganz eindeutig die Barrierewirkung zwischen den beiden bestehenden Grünflächen verstärken, ja, überhaupt den stadträumlichen Zusammenhang völlig zunichtemachen und zugleich eine erhebliche negative Überformung der Mauer darstellen. Zudem haben die Eigentümer für ihr geplantes Vorhaben eine weitere Maueröffnung gerichtlich durchsetzen können.
Insoweit werden Sie verstehen, dass ich mich manchmal in der Öffentlichkeit so äußere, dass es die meistgehassten Bauvorhaben des Bezirks sind.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 27.02.2013
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Susanne Hellmuth