Das Jobcenter darf Mieter*innen nicht entmündigen!

  DS/0753/IV   Antrag   Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird beauftragt, das Jobcenter aufzufordern, Mietzahlungen in der Regel an Mieter*innen zu überweisen. Eine direkte Überweisung an Vermieter*innen soll nur in begründeten Ausnahmefällen stattfinden. Auch begründete Ausnahmen sollen zeitnah überprüft werden, mit der Zielsetzung, sie wieder rückgängig zu machen. Begründung: Mieter*innen von KOTTI&CO, die

Von |2013-07-04T00:00:00+02:0004.07.2013|

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