Bezirkseigene Wohnungen für soziale Zwecke nutzen
DS/0665/IV Antrag Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, wie der bezirkseigene Wohnungsbestand vermehrt für soziale Zwecke genutzt werden kann. Beispiele für solche Nutzungen wären betreutes Wohnen z. B. für Behinderte oder auch die vorübergehende Unterbringung von Obdachlosen (v. a. Frauen und Familien mit Kindern). Gegebenenfalls sollen für diese Aufgaben Verträge mit