DS/1704/III

Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. In welcher Art und Weise hat das Bezirksamt wie angekündigt, seine Zusammenarbeit mit dem in die öffentliche Kritik geratenen Träger reduziert?

2. Wie sichert der Bereich Sozialhilfe des Bezirksamtes die von Seiten des Sozialhilfedezernenten geforderte Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel und die Absicherung qualitativer Angebote nach den von ihm selbst aufgestellten Maßstäben?

3. Wie sichert der öffentliche Träger der Sozialhilfe in Friedrichshain-Kreuzberg ab, dass die MitarbeiterInnen der beauftragten Dienste und Träger auch z.B. im Bereich der Pflege nicht gezwungen sind, unter prekären Bedingungen zu arbeiten?

Herr Mildner-Spindler:

Zu 1:

Dabei will ich zuerst noch mal im Sinne einer Erhellung korrigieren, was ich mit einer Presseerklärung Ende Februar mitgeteilt habe, was schon verschiedenen Medien schwer zu vermitteln war, aber was vielleicht jetzt hier zu vermitteln ist.

Ich habe für die Abteilung Gesundheit, Soziales, Beschäftigung mit meiner Presseerklärung Ende Februar erklärt, dass das Sozialsamt Friedrichshain-Kreuzberg (FK) bis zu der, durch das Land Berlin und die Diakonie angekündigten Klärung des Geschäftsgebarens der Treberhilfe lediglich die vertraglich gebundene Zusammenarbeit mit der Treberhilfe fortführen wird, also die Zusammenarbeit nicht weiter ausbauen wird.

Anlass so zu verfahren hat sich nach unserem Dafürhalten bis heute nichts geändert. Der Versuch, durch das Land Berlin und durch die Diakonie als Dachverband einen Aufsichtsrat zu begründen, der das Geschäftsgebaren des ehemaligen Geschäftsführers der Treberhilfe aufklärt, ich glaube nach ca. 10 Tagen aufgrund der Blockadehaltung anderer Repräsentanten der Treberhilfe gescheitert und die Treberhilfe stellt sich Intransparenz ihres Geschäftsgebarens bis heute als ein Trägers dar, mit dem man keine Verträge abschließen würde, die er im vergabeverfahren usw. zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Chance hätte.

Wir haben ausdrücklich gesagt, wir werden die gebundene Zusammenarbeit mit der Treberhilfe fortsetzen. Erstens, weil wir uns in der Verpflichtung sehen gegenüber den Leistungsberechtigten, also BürgerInnen unseres Bezirkes. Dass das Angebot, was wir für sie organisiert haben aufrecht erhalten bleibt, das die Betreuung aufrecht erhalten wird und zum zweiten, das habe ich in der Pressemitteilung auch deutlich gemacht, wissen wir die Arbeit der MitarbeiterInnen der Treberhilfe als eine angergierte und fachlich qualifizierte Arbeit zu schätzen. Die Desonanz besteht ja zwischen dem Geschäftsgebaren der Treberhilfe und dem angergierten Arbeiten der MitarbeiteInnen der Treberhilfe.

Also, nochmals wir werden zum jetzigen Zeitpunkt, da wo wir das steuern können, da wo wir die Möglichkeit einer Entscheidung haben, keine Kostenübernahmen für Angebot machen, die wir auch mit anderen Trägern als mit der Treberhilfe organisieren können. Als Bezirksamt FK Sozialamt FK arbeiteten und arbeiten wir in der Treberhilfe zusammen, insb. im Bereich Kriseneinrichtungen.

Da suchen BürgerInnen Kriseneinrichtungen in einer psychosozialen Krise von selbst auf. Wir sind in dem fall zur Kostenübernahme verpflichtet. In den letzten 6 Wochen hat es 2 neue Fälle gegeben. Darüber hinaus arbeiten wir im Rahmen der Unterbringung auch mit der Treberhilfe zusammen. Über die geschrumpften und ausgelasteten Möglichkeiten der Unterbringung in diesen Winter und über den Winter hinaus ist auch schon desöfteren gesprochen worden. Dann, wenn es über die Information, die BOL Liste keine anderen Angebote als Angebote der Unterbringung bei der Treberhilfe gibt und wir jemanden unterzubringen haben, sind wir notgedrungen dazu gehalten, dann darauf zurück zu greifen. Seit Anfang des Monats haben wir viermal bei der Treberhilfe unterbringen müssen, mangels anderer Angebote.

Im Bereich des betreuten Wohnens insb. des ….., wo wir bisher mit der Treberhilfe zusammen gearbeitet haben, gibt es ausreichend andere Angebot in Berlin, sodass wir keine neuen Kostenangebote gegenüber der Treberhilfe machen.

Zu 2:

Ich glaube, sie sind sich mit mir eins, dass das was ich erklärt habe, nämlich dass für mich Transparenz bedeutet, dass MitarbeiterInnen nachgewiesenermaßen enstpr. ihrer Qualifikation und ihrer Tätigkeit fair und angemessen entlohnt werden und ihnen die Möglichkeit zur Organisation ihrer Interessenvertretung eingeräumt wird. das sind nicht von mir aufgestellte Maßstäbe und Standpunkte, sondern ich denke das ist ein breiter Konsens von der Politik über die Gewerkschaften bis hin ins öffentliche Leben des Landes hinein.

Ich habe schon im Herbst vergangenen Jahres mein Sozialamt, die Verwaltung darum gebeten, bei der Abrechnungen der Zuwendungen 2009 und bei der Organisation der Zuwendungen 2010 Wert darauf zu legen, dass unsere Zuwendungsempfänger gegenüber dem BA nachweisen, wie sie ihre Arbeitsverträge gestaltet haben, nach welchen Tarifen sie entlohnen und ob es Interessenvertretung für MitarbeiterInnen in den Einrichtungen gibt. Das ist in dem Bereich der Zuwendungsempfänger relativ leicht zu kontrollieren und ist nachvollziehbar über die Abrechnungen.

Schwieriger wird es , da stimmen wir alle miteinander überein, dieses zu kontrollieren, dort wo wir als Sozialhilfeträger Kostenübernahmen gegenüber Trägern machen, wo es zu einer Leistung auf Entgeldbasis kommt, auf der Basis eines vereinbarten Entgelds zwischen dem Land Berlin und den Trägern, die diese Angebote machen. Dort sind wir im Sinne von Abrechnungen nicht in der Situation, dass überprüfen zu können. Das ist eine Angelegenheit zwischen den Vertragspartnern, zwischen Land Berlin und den freien Trägern aus dem Bereich der Wohlfahrt.

Nichts desto trotz können wir aufgrund der Erkenntnisse, die wir eingezogen haben im Bereich unserer Zuwendungsempfänger, dass sind die Angebote , die Zuwendungen aus dem Bereich Soziales sind, das sind Zuwendungen aus dem Bereich der psychosozialen Versorgung, haben den Überblick über die meisten gemeinnützig, organisierten Träger bei uns im Bezirk, wie sie dort aufgestellt sind.

Schwieriger ist es noch, dass wir z.b. im Bereich der Unterbringung, z.b. im Bereich der Pflege es auch mit gewerblich orientierten Anbietern zu tun haben und damit komme ich

Zu 3:

Sicher ist es für uns mit dieser Erklärung von Ende Februar diesen Jahres erst mal eine politische Meinungsäußerung gewesen. So nehme ich das wahr, von den Anbietern auch als ein deutliches Signal angesehen wird.

Die begrüßenswerte Entwicklung um die Aufklärung der Verhältnisse um die Treberhilfe hat ja dazu geführt, dass inzwischen eine öffentliche Atmosphäre entstanden ist, in der sich auch andere von sich aus in der Situation fühlen, sich erklären zu müssen, sich zu offenbaren in Hinblick welche Arbeitsverträge, welche Tarife haben sie, haben sie Betriebsräte oder haben sie keine Betriebsräte.

Ich gehe davon aus, dass es in den letzten Wochen presseöffentlich dargestellt wurde, dass das Land Berlin in Hinblick auf die Gestaltung der Entgelte mit den Trägern der Wohlfahrt sich ja ins Benehmen setzt, eine Transparenzoffensive zu machen hinsichtlich der Offenlegung von Strukturen, hinsichtlich der Offenlegung von Einkommensverhältnissen ihrer Geschäftsführungen, so wie das für jeden landeseigenen Betrieb auch üblich ist und insofern denke ich, haben wir im Moment eine politische Atmosphäre, in der wir dort, wo einzelne, das will ich noch mal betonen, wo einzelne sich berufen fühlten, sich als Unternehmer, als Manager, als Sozialkapitalist selbst zu definieren, dass dort aufräumt wird.

Frau Burkert-Eulitz:

Vielen Dank für ihre Beantwortungen. Hätte noch 2 Fragen. Wie sieht das BA, nach den von ihnen selbst geschilderten Vorgehen mit dem Dilemma um, einerseits den Träger nicht zu belegen und keine neuen Verträge zu machen , andererseits aber eben in der Beratungspflicht der Betroffenen über die Angebote der freien Träger zu stehen, dem Wahlrecht nach zu kommen und eventuell auch die Arbeitsplätze derjenigen zu gefährden, die bei dem Träger tätig sind und 5. was will das BA selbst tun, um den Markt Soziales, das ist jetzt etwas zugespitzt und den dort scheinbar vorhandenen Sumpf, wie ähnlich auch im Baugewerbe, trocken zu legen.

Herr Mildner-Spindler:

Ich glaube eigentlich, dass ich die Fragen in meinen Ausführungen schon beantwortet habe. In der Tat ist es als ein sozialhilferechtliches Dilemma zu bezeichnen, wenn ein Träger, der so aufgestellt ist, wie derzeit die Treberhilfe noch aufgestellt ist, nicht aus dem Verkehr genommen wurde, wünschenswerter Weise in Hinblick auf diejenigen, die in einer Betreuung dort sind, wünschenswert auch in Hinblick auf die Beschäftigten, das sind ja knapp 300 Arbeitsplätze bei der Treberhilfe, wünschenswert ist es eigentlich nicht, diesen Träger aus dem Verkehr zu nehmen. Wünschenswert war es und ist es, die Verhältnisse bei diesem Träger zu klären. Der Versuch ist Anfang März unternommen worden, der Versuch ist vorerst gescheitert, wie die Abwahl des einen Aufsichtsratmitgliedes und daraufhin folgend der Amtsniederlegung eines zweiten Aufsichtsratmitgliedes gezeigt hat.

Insofern ist das Land Berlin den Weg gegangen, die Staatsanwaltschaft einzuschalten, die Finanzbehörden einzuschalten, sodass also von der Seite her jetzt Ermittlungen durchgeführt werden müssen, werden, die ggf. dann zu einer Neustrukturierung eines solchen Trägers führen werden. Für zwei Bereiche habe ich gesagt, sind wir notgedrungen darauf angewiesen ggf. mit der Treberhilfe weiter zusammen zu arbeiten. Dort, wo es andere Möglichkeiten gibt, werden wir den Weg zu anderen Angeboten weisen.

IM Einzelfall wäre es dann zu entscheiden, sollte ein Bürger darauf bestehen, unbedingt zur Treberhilfe zu wollen, dass dann auch im Einzelfall zu klären und ansonsten, was das trocken legen des Sumpfes, so würde ich das nicht bezeichnen, was das Aufklären von schief gelaufenen Selbstverständnissen einzelnen Repräsentanten aus der freien Wohlfahrt betrifft, ist das Land gefordert und hat die entspr. Schritte auch eingeleitet.

Herr Wesener:

Ich weiß nicht, ob sie den gestern den bericht in der Berliner Abendschau gesehen haben, deswegen würde mich interessieren, ob der jetzt diskutierte Fall aus Sicht des BA ein Einzelfall ist oder ob es Hinweise darauf gibt, dass es hier im Bezirk auch andere Träger mit einer, ich formuliere das mal ganz vorsichtig, vergleichbaren Problemlage gibt.

Herr Mildner-Spindler:

Ja, die Treberhilfe ist ein Beispiel. Die Treberhilfe wird aber höchstwahrscheinlich nicht der einzige Fall sein. Sicher gibt es den einen oder anderen, der gerne dem Herrn Ebert nachgeliefert ist oder sich dem Wettbewerb mit dem Herrn Ebert befunden hat. Das ist ja übrigens auch nichts Neues.

Wenn ich im Herbst vergangene Jahres meine Verwaltung gebeten habe, hinsichtlich der Verhältnisse bei unseren Zuwendungsempfängern bei der Zuwendungsorganisation mehr Wert darauf zu legen, dann habe ich das getan, weil es schon zu dem Zeitpunkt von einzelnen Beschäftigten, von einzelnen Betriebsräten die Ansprache oder den Hinweis gegeben hat, dass da auch in anderen bereichen möglicherweise etwas schief liegen könnte und der fall der – ich habe gestern keine Abendschau gesehen – aber was heute in der Berliner Zeitung sozusagen berichtet wird, dass ist eine dieser Fälle.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.03.10

B’90/Die Grünen

Fragestellerin: Frau Marianne Burkert-Eulitz