DS/0938/III

Mündliche Anfrage

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Versetzung von BeamtInnen in den Stellenpool frage ich das Bezirksamt:

1.Welche konkreten Auswirkungen hat das Urteil auf die gegenwärtige und zukünftige Personalplanung des Bezirksamtes?

2.Wie viele Friedrichshain-Kreuzberger BeamtInnen wurden seit 2004 in den Stellenpool versetzt und (davon ausgehend, dass ein höchstes Gerichtsurteil selbst bei ablehnender Haltung durch den Berliner Finanzsenator Rechtsgültigkeit besitzt) welche Auswirkungen sind infolge des Gerichtsurteils auf den Bezirkshaushalt / auf Inanspruchnahme und Höhe der ZeP-Option zu erwarten?

3.Haben Beamte, die vom Bezirksamt in den ZeP geschickt worden sind, nach diesem Urteil einen Anspruch auf eine Rückkehr in ihren alten Ämter?

Nachfrage:

1.Welchen Standpunkt wird das Bezirksamt in den Verhandlungen mit dem Finanzsenator um eine Untersetzung der zu erwartenden Mehrkosten vertreten?

2.Für die im Rahmen der notwendigen Umorganisation der JobCenter vermehrt in den Bezirk zurückkehrenden Dienstkräfte hat das Bezirksamt bei SenFin bereits einen Antrag zur Erhöhung des ZeP-Optionsbetrags gestellt. Bei wie vielen der „RückkehrerInnen“ handelt es sich um BeamtInnen und welche andere Lösung für deren Beschäftigung als die Versetzung in den Stellenpool wird jetzt vom Bezirksamt angestrebt?

Dr. Schulz:

Zu 1: Sie werden sicherlich Verständnis haben, dass das BA zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wo noch nicht mal die schriftliche Urteilsverkündung vorliegt, noch keine konkrete Aussage machen kann. Auch die Senatsfinanzverwaltung hat ja darauf hingewiesen, dass sie erst mit Eingang der Urteilsverkündung, abwarten will, diesen dann prüfen und dann möglicherweise die enstpr. Schlussfolgerungen ziehen will. Grundsätzlich kann man dazu allerdings sagen, dass wenn die Senatsfinanzverwaltung in Erwägung ziehen sollte, die an den ZEP abgegebenen BeamtInnen wider rück zu versetzen, in unsere Dienststelle, dann würde selbstverständlich das BA auch auf die Rückführung der jeweiligen Einsparverträge und Stellen bestehen müssen. Das BA schließt vollständig aus und das sage ich hier ganz deutlich, dass eine Rückführung zulasten unserer Haushaltsmittel geht. Das hätte auch keine Logik.

Zu 2: In den Jahren 2004-08 wur5den insgesamt 117 BeamtInnen in den Stellenpool versetzt. Was ich ihnen allerdings nicht sagen kann, wie viele von diesen besetzten BeamtInnen gegenwärtig überhaupt noch für eine Stellenbesetzung zur Verfügung stehen, weil der ZEP die abgebenden Dienststellen nicht darüber informiert, welche BeamtInnen, aber auch bei den Angestellten und Arbeitern ist das dergleiche Sachverhalt, dauerhaft in eine finanzierte Stelle eingewiesen worden sind. Wir gehen aus von der Vermutung, dass dennoch für die rund 90 BeamtInnen, die zwischen 2004 und 2006 in den ZEP versetzt worden sind, für diese 90 BeamtInnen weitgehend wieder finanzierte Stellen gefunden worden sind und insoweit auch aus dem ZEP ausgeschieden sind. Soweit könnten wir hinsichtlich dem ZEP auch erst mal keine haushaltsmäßige Auswirkung feststellen auf die ZEP Option 2009, die sie mit dieser Frage angesprochen haben, sehen wir aus gegenwärtiger Sicht ebenfalls keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Im übrigen wird möglicherweise der Bezirk seine Option 2009 gar nicht vollständig ausschöpfen. Allerdings könnte sich die Frage neu stellen für die zukünftigen Haushaltsjahre, aber für die ZEP Option 2009 erwarten wir keine Auswirkungen. Vielleicht noch eine Anmerkung zu diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Weiterhin gilt ja das Stellenpoolgesetz. Das ist gegenwärtig nicht aufgehoben, ist bisher als nicht verfassungswidrig erklärt worden, sodass nach dem Stellenpoolgesetz diese Konstruktion, ob man sie nun mag oder nicht erst mal rechtlich so weiter existieren. Wir haben gegenwärtig den Hinweis der Senatsverwaltung für Finanzen, dass wir bis 31.3.09 auf Versetzungen von BeamtInnen vorerst verzichten und innerhalb dieses Zeitfensters dann die Klärung nach Prüfung des Urteils dann erfolgen soll.

Zu 3: Grundsätzlich ist die Einschätzung, dass wenn eine Rückversetzung aus dem ZEP für die BeamtInnen in die alte Dienststelle erfolgt, die einen Anspruch darauf haben auf amtsangemessene Beschäftigung. Das wird in vielen Fällen dann nicht das alte Amt sein. Wir gehen davon aus, dass wir natürlich dann auch im Rahmen Einzelfallprüfungen stattfinden, dass mit der Abgabe und dem Streichen der Stelle bei der Abgabe an den zentralen Stellenpool auch Umorganisationsprozesse in den abgebenden Ämtern gegeben hat, sodass möglicherweise dann auch das ursprüngliche Aufgabengebiet, wo die BeamtInnen eingesetzt waren in dieser Form oder überhaupt nicht mehr existiert . Insoweit zum Grundsatz. Wenn BeamtInnen zurück versetzt werden sollten, dann müssten sie beamtenrechtlich in eine amtsangemessene Tätigkeit dann eingestellt werden.

Zur 1. Nachfrage: Da glaube ich, habe ich ganz deutlich in der Beantwortung der Frage 1 mich dazu geäußert.

Zur 2. Nachfrage: das BA hat keinen Antrag auf Erhöhung der ZEP Option gestellt. Das ist mir nicht bekannt und auch dem Personalservice nicht und der Personalservice müsste den stellen. Wir sehen dazu gegenwärtig auch kein Erfordernis. Zum anderen sind uns auch gegenwärtig keine Umorganisationsprozesse bekannt oder in der kurzfristigen Planung, die überhaupt das Erfordernis einer ZEP Optionserhöhung als notwendig erscheinen lassen, sodass wir hier insgesamt mit einer Negativantwort reagieren müssen. Ich verweise noch mal bei der ZEP Option darauf, dass das ein Thema sein könnte für die kommenden Haushaltsjahre, also ab 2010, nicht für das Haushaltsjahr 2009.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 07.10.08

B’90/Die Grünen Frau Kristine Jaath

(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)