Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) vom 22. Mai 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Mai 2007) und Antwort (Drucksache 16/10816)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Gesamtstrategie verfolgt der Senat bei der Umsetzung der beiden neuen Bundesprogramme „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ und „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ und dem Berliner Landesprogrammen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus, so wie dem „Berliner Aktionsprogramm für Demokratie und Toleranz – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus – resbectABel Aktion Berlin, und wie ist dieses Handeln auf Senatsebene mit der Arbeit in den Bezirken abge-stimmt? Wie wird die Zusammenarbeit und der Austausch gewährleistet, und wem obliegt dabei die Federführung?

Zu 1.: Das auslaufende Aktionsprogramm der Bundesregierung „Jugend für Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ (2002 bis 2006, verlängert bis 30. Juni 2007) wird durch zwei Bundesprogramme weitergeführt und zwar erstens (a) durch das Programm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremis-mus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ und zweitens (b) durch das Programm „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“. Da das Programm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ einen wesentlichen Schwerpunkt auf die Zielgruppe „Jugend“ legt, wird dieses Programm auf Berliner Ebene von der für Jugend zuständigen Verwaltung koordiniert. Das Programm „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ wird von dem Beauftragten für Integration und Migration koordiniert und zu wesentlichen Teilen mitfinanziert. Beide Senatsverwaltungen stimmen sich über die Umsetzung der Programme in den dafür vorgesehenen Steuerungsrunden bzw. im Koordinierungsbeirat kontinuierlich ab.

a) Bundesprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“:

Das von der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung (SenBildWissForsch), den beteiligten Stiftungen und landesweit relevanten Trägern und Einrichtungen der Jugendarbeit getragene Berliner Jugendprogramm „respectABel – Aktion Berlin“ ist das Berliner Partnerprogramm für das Jugendprogramm des Bundes, das sich für die Entwicklung von Demokratie und Toleranz bei jungen Menschen einsetzt (wie bereits beim Vorgängerprogramm Entimon). Durch die Mitwirkung von SenBildWissForsch in den Beiräten der bisherigen Bundesprogramme Entimon und Civitas konnte erreicht werden, dass der Bund dem Land Berlin die Höchstzahl von 10 Lokalen Aktionsplänen zugestan-den hat, die zunächst nur für die Neuen Bundesländer vorgesehen waren (alte Bundesländer 3).

Sowohl das Landesprogramm „respectABel“ als auch das Bundesprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ (Säule 1) sehen die Förderung kleinteiliger Jugendprojekte in den Bezirken und Stadtteilen vor. Um hier eine inhaltliche Abstimmung und Ergänzung zu gewährleisten, Parallelförderungen zu vermeiden und die inzwischen 7-jährigen Erfahrungen des Berliner Landesprogramms in der Förderung präventiver Jugendprojekte in das Jugendprogramm des Bundes einzubringen, begleitet das Landesprogramm „respectAbel“ die Entwick-lung und Implementierung der 10 Lokalen Aktionspläne im Auftrag der Regiestelle des Bundesprogramms in einem durch den Bund vorgegebenen Coachingprozess. Hierfür wurde unter dem Dach des Projektbüros „respectABel“ durch die Jugend- und Familienstiftung des Landes Berlin, die Stiftung Demokratische Jugend und die Stiftung SPI / MBT Ostkreuz ein Coachingteam zusammengestellt. Das Coaching richtet sich sowohl an die beteiligten Bezirksämter als auch die von ihnen einzurichtenden Lokalen Koordinierungsstellen für die Lokalen Aktionspläne (LAP), wodurch eine Abstimmung zwi-schen SenBildWissForsch und den Bezirken für das Jugendprogramm des Bundes gewährleistet ist.

b) Bundesprogramm „Förderung von Beratungsnetz-werken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“:

Im Rahmen dieses Programmsegments werden die langfristig angelegten, sogenannten „Strukturprojekte“ mit erheblicher Kofinanzierung aus Landesmitteln (Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus) fortgesetzt. Der Beauftragte für Integration und Migration hat einen entsprechenden Förderungsantrag an die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beauf-tragte Zentralstelle (Stiftung Demokratische Jugend) gestellt. Für das 2. Halbjahr 2007 werden Bundesmittel in Höhe von 250.000 € erwartet. Ziel dieses Bundesprogramms ist die Etablierung eines landesweiten Beratungsnetzwerkes welches neben der langfristigen Absicherung der o. g. Strukturprojekte, zeitlich befristete, mobile Krisenintervention gegen Rechtsextremismus beabsichtigt. Das Beratungsnetzwerk wird aus etwa 10 – 14 relevanten – staatlichen und nichtstaatlichen – Akteuren (einschließlich eines Vertreters der Bezirke) bestehen, die den lokalen Beratungs- und Handlungsbedarf bewerten und konkrete Maßnahmen der Krisenintervention empfehlen. Im Rahmen des Beratungsnetzwerks wird ebenfalls eine Abstimmung und Gesamtkoordinierung der Förderprogramme gegen Rechtsextremismus in Berlin angestrebt. Die Mitglieder des Beratungsnetzwerks werden vom Beauftragten für Integration und Migration berufen, der zugleich den Vorsitz in diesem Netzwerk übernimmt. Neben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, der Landeskommission Berlin gegen Gewalt, der Senatsver-waltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, den Bezirken, der Polizei, den Strukturprojekten (Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus – MBR-, Mobiles Beratungsteam ‚Ostkreuz’, Opferberatung ReachOut) werden weitere relevante Partner aus Forschung und aus dem Bereich der Nichtregierungsorganisationen zur Mitarbeit eingeladen.

2. Wie sollen bisher bestehende Projekte und Strukturen in das Gesamtkonzept eingearbeitet werden (z.B. die Maßnahmen und Erkenntnisse aus den vorherigen lokalen Aktionsplänen)?

Zu 2.: Die Antragstellung für eine Beteiligung am Bundesprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ (Säule 1) erfolgte durch die Bezirke im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens des BMFSFJ. Hierbei wurde seitens des Bundes ein großer Wert darauf gelegt, bereits vorhandene Maßnahmen und Erkenntnisse aufzunehmen und in der Bewerbung explizit darzustellen, wie diese für einen Lokalen Aktionsplan nutzbar gemacht werden sollen (z. B. Netzwerkstellen, bereits vorhandeneLokale Aktionspläne, Kommunalanalysen). Die Integration vorhandener Netzwerke, Projekte und Erfahrungen war deshalb auch ein wichtiges Aus-wahlkriterium für das BMFSFJ.

Eine zentrale Aufgabe des Beratungsnetzwerkes ist die Bewertung örtlicher Krisensituationen in Bezug auf rechtsextremistische Erscheinung und die Umsetzung geeigneter Handlungsstrategien. In diese Bewertung fließen die Erkenntnisse der lokalen Aktionspläne durch die beteiligte SenBildWissForsch bzw. durch die Bezirke ein und tragen zur begründeten Identifizierung stadtgeographischer Handlungsräume im Kontext der Bekämpfung von Rechtsextremismus und der Förderung demokratischer Strukturen bei.

3. Wie gestaltet sich die Umsetzung der 10 bewilligten lokalen Aktionspläne aus, welche Projekte werden in den jeweiligen Bezirken gefördert, und wer übernimmt die Koordination des jeweiligen lokalen Aktionsplans?

Zu 3.: Die im Hauptverfahren ausgewählten Bezirke wurden von der Regiestelle des Bundesprogramms Ende April aufgefordert, bis zum 30.06.2007 einen Lokalen Aktionsplan zu entwickeln und einen Förderantrag einzureichen. Erst nach Vorlage und darauf folgender Bewilligung des Lokalen Aktionsplans kann mit der Umsetzungsphase begonnen werden. Diese sieht die Einrichtung eines Begleitausschusses vor, der sowohl aus Vertretern der Bezirksämter als auch zivilgesellschaftlicher Initia-tiven und Organisationen aus dem Bezirk zusammengesetzt werden soll. Ihm obliegen die inhaltliche Entwicklung einer lokal integrierten Strategie sowie die Entscheidung über die Förderung einzelner Projekte zur Um-setzung des Lokalen Aktionsplans.

Das Bundesprogramm überlässt es dem antragstellenden Bezirk, ob die Koordinierung des Lokalen Aktionsplans in Form eines Eigenbeitrags durch ein Bezirksamt selbst oder durch eine externe Stelle bei einem freien Träger erfolgt. Für eine externe Koordinierung können bis zu 20.000 Euro aus den Bundesmitteln zur Verfügung gestellt werden. Die Festlegung der koordinierenden Stelle erfolgt im Rahmen der Antragstellung und Entwicklung des Lokalen Aktionsplans durch den Bezirk.

4. Warum hat der Senat sein Vorschlagsrecht im Vorverfahren bei der zweiten Säule des Bundesprogramms „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ zur Förderung von Modellprojekten nicht wahrgenommen? Besteht dadurch die Gefahr, dass insgesamt weniger Modellprojekte in Berlin durch den Bund gefördert werden?

Zu 4.: Der Bund hat den Ländern nur ein kurzzeitiges Vorschlagsrecht für das Vorverfahren bis Ende November 2006 eingeräumt. Zu diesem Zeitpunkt standen die Entscheidungen über die Zuständigkeiten innerhalb der Koalition als auch zu den für die obligatorische Kofinanzierung notwendigen Haushaltsmitteln noch aus, so dass das Land Berlin keinen fundierten und finanziell abgesicherten Vorschlag unterbreiten konnte.

Eine Gefahr, dass damit weniger Modellprojekte in Berlin gefördert werden, resultiert daraus nicht, denn die Förderung von Modellprojekten in Säule 2 des Bundesprogramms erfolgt nicht nach regionalen- oder Länderkontingenten. Das Modellprogramm ist mit seinen vier thematischen Clustern rein inhaltlich ausgerichtet und lässt Antragstellungen freier Träger auf lokaler, regionaler oder bundesweiter Ebene zu. In die Auswahlentscheidung des Bundes sind dementsprechend die Länder auch nicht einbezogen. Allerdings hat Berlin mit 14 ausgewählten Modellprojekten überproportional abgeschnitten.

5. Welches Konzept verfolgt der Senat bei der Umsetzung des Programms „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ und wie stellt der Senat dabei sicher, dass die erfolgreiche Arbeit der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus, des Mobilen Beratungsteams Ostkreuz und von ReachOut auch in der neuen Struktur in gleichem Umfang finanziert wird und langfristig gesichert ist (Bitte die Frage des Konzeptes so ausführlich wie möglich beantworten und dabei z.B. auf die Problemstellung, dass in der Vorlage des Bundesministeriums nur EIN Träger der Mobilen Beratungsteams und Opferberatungsstellen ein integraler Bestandteil des Beratungsnetzwerkes sein kann, eingehen)?

Zu 5.: Die beiden mobilen Beratungsteams „Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) in der Trägerschaft des Vereins für demokratische Kultur in Berlin (VdK) e. V., das „Mobile Beratungsteam ‚Ostkreuz’ für Demokratieentwicklung, Menschenrechte und Integration“ in der Trägerschaft des SPI und die Opferberatungsstelle „ReachOut“ leisten einen zentralen Beitrag zur Sensibilisierung, Aktivierung und Vernetzung von zivilgesellschaftlichem Engagement in der „Mitte der Gesellschaft“ unter Einbeziehung eines breiten Spektrums unterschiedlicher Akteure. Die o. g. Mobilen Beratungsprojekte gegen Rechtsextremismus bzw. für menschenrechtsorientierte Demokratie und Integration, ReachOut – Opferberatung und die Netzwerkstelle haben in den vergangenen Jahren zu einer Verstetigung und Professionalisierung der Arbeit gegen Rechtsextremismus geführt. Sie haben erfolgreiche Arbeitsformen und Kooperationsbeziehungen sowie kontinuierliche und verlässliche Strukturen aufgebaut, an denen andere Initiativen und Maßnahmen anknüpfen können. Die mobilen Beratungsteams beraten und begleiten kommunale Akteure, wie z. B. Vereine, Verbände, Initiativen und Bündnisse, aber auch Bezirksämter und bezirkliche Einrichtungen. Durch die bisherige Finanzierung der Mobilen Beratungsteams und der Opferberatungsstelle ist ein hoch effizientes, an die Berliner Situation angepasstes Beratungssystem entstanden. Die mobilen Beratungsteams bilden den Kern der Beratungs- und Unterstützungsleistung für zivilgesellschaftliche Akteure im Land Berlin. Die durch die Tätigkeit der Opferberatungsstelle „ReachOut“ zum Ausdruck kommende Solidarität mit den Opfern rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher und antisemitischer Übergriffe setzt deutliche Signale gegenüber dem Täterspektrum und ist für die Opfer selbst von allerhöchster Bedeutung.

Im Rahmen der Antragstellung beim BMFSFJ hat sich die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales unter Bezug auf die besonders komplexe Berliner Situation im Hinblick auf die Notwendigkeit der Fortführung beider Mobilen Beratungsteams folgendermaßen geäußert: „Beide Ansätze mit ihren jeweiligen spezifischen Strategien sind in Berlin erfolgreich und aufgrund der vielfältigen Problemlagen weiterhin erforderlich. Im Interesse eines möglichst umfassenden Kompetenz-Pools im Beratungsnetzwerk wird Berlin beide Mobilen Beratungen mit ihren je unterschiedlichen Stärken in das Beratungsnetzwerk berufen (s. zu Pkt. 1). Sinnvolle, vertiefte Kooperationsstrukturen werden im Projektverlauf entwickelt und realisiert.“ Unter der Voraussetzung einer Bewilligung der beantragten Bundesmittel in Höhe von 250.000 € im 2. Halbjahr 2007, von 400.000 € in 2008 und 300.000 € in 2009 sowie des im Rahmen der Haus-haltsberatungen vorgesehen Haushaltsvolumens bei 0903 / 68569 (Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus) wird eine Fort-führung der genannten Projekte möglich sein.

6. Wie geht der Senat mit der angekündigten degressiven Förderung des Bundes (in der Zeitspanne vom zweiten Halbjahr 2007 bis 2010 eine Reduzierung der Mittel um 50 %) im Programm „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ um? Kann der Senat sicherstellen, dass die Strukturprojekte bis 2010 im bisherigen Umfang in Berlin bestehen bleiben?

Zu 6.: Zunächst ist die finanzielle Förderung der drei Strukturprojekte für das 2. Halbjahr 2007 sichergestellt. Allerdings können nicht alle Strukturprojekte im bisherigen bzw. im beantragten Umfang weiterfinanziert werden. Vielmehr müssen folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

1. Ariba e. V. (ReachOut) und VdK (MBR) werden im Kontext des Beratungsnetzwerkes jeweils die Aufgabe der „Kontaktstelle für Betroffene und zuständige Ansprechpartner/innen bei Meldung von Krisensituationen und Leistung von Erstberatungen“ übernehmen. Deshalb wurde der Planansatz für diese beiden Projekte gegenüber dem ersten Halbjahr 2007 geringfügig erhöht.

2. SPI Ostkreuz: Der im Rahmen der bisherigen Kofinanzierung gewährte Landesanteil im Verhältnis zur Bundesförderung war bei diesem Projekt bisher relativ gering. Im 1. Halbjahr betrug der Landesanteil an der Gesamtfinanzierung 24.000 € und der Bundesanteil 74.436 €. Dieser vergleichsweise hohe Bundesanteil kann im Rahmen des neuen Finanzierungskonzepts für das 2. Halbjahr 2007 nicht vollständig durch Landesmittel ersetzt werden. Ostkreuz partizipiert darüber hinaus erheblich im Rahmen des Entimon-Nachfolgeprogramms („Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“) durch Übernahme von Coachingaufgaben (s. zu Pkt. 1). Deshalb erscheint eine Reduzierung des bisherigen Fördervolumens angemessen ohne dabei das Gesamtprojekt zu gefährden.

7. Haben die Bundesländer noch irgendwelche Möglichkeiten, auf die Leitlinien des Bundesprogramms „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ Einfluss zu nehmen? Welche Positionierungen hat bzw. wird der Senat in den Beratungsrunden zwischen Bund und Ländern einnehmen, und welche bisherigen Erfolge konnten erreicht werden?

Zu 7.: Die Leitlinien des BMFSFJ mit Datum 11. 5. 2007 „Förderung von Beratungsnetzwerken – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus“ liegen in der abschließenden Fassung vor. Ein erster Entwurf der Leitlinien wurde nicht zuletzt durch die Intervention der Länder in einigen wesentlichen Punkten geändert. Insbesondere der Beauftragte für Integration und Migra-tion des Senats von Berlin hat sich dafür eingesetzt, dass 1. die in dem Entwurf noch vorgesehene zeitliche Befris-tung der örtlichen Kriseninterventionen auf 2 Monate entfallen ist und dass 2. die Förderung von bewährten Strukturprojekten im Rahmen des o. g. Bundesprogramms möglich ist.

8. Gab es eine Kommentierung der Berliner Förderanträge für das neue Bundesprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ (Säule 1 und 2) bevor diese an das Bundesministerium weitergeleitet wurden? Wenn ja, von wem? Ist dafür z.B. eine Steuerungsrunde mit verschiedenen Sachverständigen einberufen worden, oder wurde für diese Kommentierung eine wissenschaftliche Beurteilung eingeholt, wie es in anderen Bundesländern der Fall war?

Zu 8.: Es gab keine Kommentierung der Berliner Förderanträge zu beiden Programmsäulen, bevor diese beim BMFSFJ bzw. der beauftragten Kontaktstelle eingereicht wurden. Die dort eingereichten Interessenbekundungen für eine Beteiligung am Bundesprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ (Säule 1 – Lokale Aktionspläne) wurden durch die Kontaktstelle des Programms nach den durch das BMFSFJ vorgegebenen inhaltlichen Kriterien bewertet. Danach wurden die ressortzuständigen Obersten Landesjugendbehörden (in Berlin SenBildWissForsch) um eine fachliche Einschätzung der vorgenommenen Bewertungen gebeten, die Förderentscheidung verblieb jedoch beim Bund. Die Einholung einer „wissenschaftlichen Begleitung“ ist auch aus keinem anderen Bundesland bekannt.

9. Wie wurde sichergestellt, dass das Verfahren transparent und offen gestaltet war? Wie viele und welche öffentliche Ausschreibungen gab es?

Zu 9.: Für die Interessenbekundungsverfahren zum Bundesprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ (Säule 1 und 2) hat das BMFSFJ eine Kontaktstelle eingerichtet, die ein offenes und transparentes Verfahren gewährleistet hat. Die beiden Ausschreibungen zur Interessenbekundung erfolgten öffentlich auf den Internetseiten des BMFSFJ, der beiden Programme ENTIMON und Civitas sowie auf der Programmwebseite www.jugendstiftung-vielfalt.org .

Berlin, den 18. Juli 2007

In Vertretung

Dr. Petra Leuschner

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Juli 2007)