DS/1397/III

Mündliche Anfrage

Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie sieht das bezirkliche Verfahren aus, auffällige Vermüllungsstellen im öffentlichen Raum, im Straßenland, in den Grünanlagen aber auch auf einsehbaren Privatgründstücken aufzufinden, aufzunehmen und für Abhilfe zu sorgen?

Illegale Müllentsorgungen im öffentlichen Raum und auf Privatgrundstücken werden uns vom AOD und von der Polizei gemeldet, teilweise auch von der BSR, hinzu treten hier eingehende Beschwerden der Bürger oder Hinweise anderer Stellen. Bei Müll im öffentlichem Raum wird die BSR mit der Entsorgung beauftragt, im Nachhinein bemühen wir uns, des Verursachers habhaft zu werden und diesen ordnungsrechtlich zu belangen.

Müllablagerungen in geschützten Grünanlagen werden dem Fachbereich Natur gemeldet, damit von dort eine Müllbeseitung beauftragt oder selbst durchgeführt werden kann. Öffentliche Grünanlagen und Spielplätze werden in ihrer Gesamtheit mindestens zweimal wöchentlich gereinigt, einige ausgewählte Grünanlagen sogar drei- bis viermal.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Anlagen im Rahmen unserer verkehrssicherheitstechnischen Arbeiten ständig bestreift werden. Vermüllungen werden sofort gemeldet, der Unrat wird daraufhin zeitnah entsorgt.

Bei Müll auf privaten Flächen ermittelt das Wirtschafts- und Ordnungssamt den verantwortlichen Grundstückseigentümer und fordert diesen unter Hinweis auf evtl. Ersatzvornahme auf, evtl. Müllablagerungen ordnungsgemäß entsorgen zu lassen. Dieser Aufforderung wird in aller Regel auch nachgekommen.

2. Sieht sich das Bezirksamt in der Lage, eine Kartierung besonders häufig zur ordnungswidrigen „Müllentsorgung“ genutzter „Dreckecken“ mit dem Ziel vorzunehmen, um gerade hier eine nachhaltig wirkende Abhilfe zu ermöglichen?

Eine Kartierung sogenannter „Dreckecken“ liegt vor. Allerdings stellt die Kartierung von Müllablagerungen keine wirkliche Hilfe bei den Bemühungen um eine sauberere Umwelt dar, weil Müllablagerungen nach ihrer Entdeckung von der BSR entfernt werden. Die Kartierung war unmittelbar nach ihrer Fertigstellung bereits überholt.

Regelmäßig wiederauftauchende „Dreckecken“ sind dem AOD und den Mitarbeiter/innen in Projekten des JobCenters (siehe Zusatzfrage 2) ohnehin bekannt. Durch den Außendienst und die BSR werden Müllablagerungen im öffentlichen Straßenland relativ kurzfristig beseitigt.

3. Welches Benachrichtigungs- bzw. Beauftragungsverhältnis besteht zwischen dem Bezirksamt und der BSR bzw. gegebenenfalls privaten Müllbeseitigern insbesondere auch hinsichtlich der Müllbehälteraufstellung?

Es bestehen regelmäßig und intensiv gepflegte Kontakte zur BSR, die sich im ordnungsamtlichen Alltag bewährt haben. Hinsichtlich der Aufstellung von Müllbehältern kann das Bezirksamt lediglich Anregungen geben, die BSR zeigt sich hier aber ausgesprochen kooperationsbereit.

Zur Aufstellung besonderer Müllabfallbehälter für den privaten Gebrauch (Papiertonne, Glastonne etc.) kann das Wirtschafts- und Ordnungsamt den Grundstücksbesitzer / die Hausverwaltung, mangels Zuständigkeit nicht zwingen. Jedoch erhalten die genannten ein Anschreiben in dem sie auf die entsprechenden Wünsche der Mieter hingewiesen werden.

Nachfragen:

1. Gab und gibt es Aufklärungstätigkeiten in Kitas, Schulen, jugend- und sonstigen öffentlichen Einrichtungen zur Bewusstseinseinschärfung, den eigenen öffentlichen Raum zu nutzen und zu schätzen und eben Vermüllungstendenzen im gemeinsamen Interesse entgegen zu treten?

In den letzten Jahren haben sowohl aufwändige Plakataktionen der Ordnungsämter als auch etwa die Entwicklung und Verteilung von Flyern der BSR stattgefunden. In unregelmäßigen Abständen haben Mitarbeiter des Außendienstes des Ordnungsamtes über ihre Arbeit berichtet und in diesem Zusammenhang über die Müllproblematik aufgeklärt. Die BSR informiert in Schulen über Müllvermeidung.

2. Welche Beschäftigungsprojekte sind in diesem Kontext (Bestreifung, Kartierung, Aufklärung) tätig?

Das JobCenter unterstützt nach meiner Kenntnis derzeit 17 Projekte, die sich dem Thema Sauberkeit in Grünanlagen (einschließlich Spielplätze) und im öffentlichen Straßenland widmen.

Beispielhaft zu nennen sind Projekte wie „Viertelläufer“, Umweltdetektive“, „Umweltscouts“ und „Dreck weg“. In den Projekten werden überwiegend Bestreifungen durchgeführt und Vermüllungen dem Bezirksamt und/oder der BSR gemeldet.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. P. Beckers

Friedrichshain-Kreuzberg, den 21.07.09

B’90/Die Grünen

Fragesteller: Herr Rüdiger Brandt