DS/1654/III

Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Mit der Drucksache “ Runder Tisch Fanny-Hensel-Kiez“ (DS/1574/III) wurde das Bezirksamt gebeten, einen Runden Tisch zur Begleitung und Unterstützung der Sozialmieter aus dem „Fanny-Hensel Kiez“ zu initiieren. Welche Ergebnisse konnten bislang erreicht werden?

2. Am 17. Februar 2010 fand eine Anhörung des Bauausschusses des Abgeordnetenhauses zu der Problematik der Mieterhöhungen in diesem Kiez statt. Welche Ergebnisse konnten damit für die Mieter im Sinne der Drucksache „Mieterhöhungen müssen sozial verträglich sein“ (DS/1575/III) und „Schimmelhäuser und Kostenmietproblematik in der Fanny-Hensel- Siedlung“ (DS/1576/III) erreicht werden?

3. Welche Informationen liegen dem Bezirksamt bzgl. analoger Fallsituationen in anderen Gebieten vor?

Nachfragen:

4. Teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass sich damit der Senat kausal an der Verdrängung und Vertreibung von einkommensschwachen Mietern aus der Innenstadt beteiligt und sich zum Handlanger der Eigentümer und Investoren macht?

5. Teilt das Bezirksamt die Einschätzung, dass vor diesem Hintergrund die propagierten Grundsätze der Regierungskoalition zur „Sozialen Stadt“ verlogen sind?

Dr. Schulz:

Zu 1:

Aufgrund der DS 1574 ist ja in der letzten BVV Sitzung am 27.1. beschlossen worden. Das BA hat die außerordentliche Dringlichkeit nicht abgewartet die Beschlussfassung zu dieser Drucksache, sondern ist schon weit davor tätig geworden und hat die zuständig Staatssekretärin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung angeschrieben, antelefoniert, mit dem Ergebnis, dass dort ersteinmal gesagt wurde, dass sie gar nicht wüssten, warum sie teilnehmen sollten, denn wenn es um die Schimmelproblematik geht, ist der Bezirk zuständig. Gleichwohl muss ich hinzu fügen, dass die DS 1574, auch wenn sie noch nicht beschlossen war natürlich dem Anschreiben beigefügt war.

Als das geklärt war, wurde dann gesagt, es werde noch mal geprüft und seit dem herrscht Totenstille.

Zu 2:

Der Anhörung des Bauausschusses des Abgeordnetenhauses am 17. Februar – da möchte ich an den Aspekt anknüpfen, bevor ich dann noch auf weitere komme, die nichts mit dem Runden Tisch zu tun haben. Auf die Hinweise von den Mietervertretern und mir, dass sie keine vorliegende Zusage haben von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Runden Tisch teilzunehmen hat die zuständige Senatorin; Frau Junge-Reiher dann souverän den Hinweis gegeben dem Ausschuss, dass sie ausnahmsweise den text der Drucksache der BVV gelesen hätte und dort nicht aufgelistet findet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und von daher sie sich gar nicht aufgefordert fühlen, an dem Runden Tisch teilzunehmen.

Das mag man zynisch finden, vor allem in Hinblick der 60, 65 betroffenen MieterInnen, die Existenzsorgen hatten und von Angst getrieben dort gekommen waren, um von der Politik und der zuständigen Senatorin Hilfe zu bekommen, aber vielleicht ist das ja auch der Ausdruck dafür, weil sich Senatspolitik von den Sorgen und Ängsten der direkt betroffenen BürgerInnen inzwischen dann auch schon entfernt hat.

Zum zweiten Aspekt. Es ging ja im Kern darum, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, also vertreten durch Frau Junge-Reiher die Möglichkeit nutzt, die Mietausgleichsverordnung unter der laufenden Nr. 15, Absatz 3 gibt nämlich nach verstreichen der Frist, der dreijährigen Frist, nach auslaufen der Grundforderung, Mietausgleich zu bekommen und dass dort noch eine Ausnahmeregelung existiert, die in Härtefallsituationen dann im Ermessen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gibt, ob dann doch noch Mietausgleich gewährt wird.

Ich muss ihnen leider mitteilen, dass die zuständige Senatorin in einer außerordentlichen kalten Blockadehaltung da zu diesem Punkt absolut keinen Handlungsbedarf gesehen hat. Das begründet mit dem Hinweis, dass ausreichende Wohnungsangebote existieren würden und verwies dabei auch auf ein Schreiben der Staatssekretärin, Frau …., dass kurz davor an die CDU Abgeordnete Frau….gegeben worden ist, dass nun ja zwei städtische Wohnungsbaugesellschaften angeführt worden sind.

Der Mietervertreter hatte sich kurz davor schon dort sachkundig gemacht, von einem Angebot leerstehender Wohnungen, die sauber sind und dann noch die Kriterien der…erfüllen, davon kann nicht im Ansatz gesprochen werden.

Also, das war schon, glaube ich sehr außerordentlich für alle Beteiligte und ich glaube, dass war eine schallende Ohrfeige, für die dort anwesenden MieterInnen, die mit der Erwartung gekommen sind, dass ihnen geholfen wird und zwar in einer Problemlage, die nicht von irgendeiner Naturgewalt entstanden ist, sondern ausgelöst und verursacht worden ist durch eine politische Entscheidung des Landesgesetzgebers, also genau der, der in diesem Moment vor diesen MietrerInnen gesessen hat.

Das man in der Situation sagt, dass ist abgegessen, die Situation ist für uns erledigt, das ist, glaube ich schon eine unglaubliche Situation und ich muss wirklich sagen, eine Senatorin, die auch für Mietangelegenheiten zuständig ist, eigentlich ein unwürdiges verhalten.

Ich kann nur hoffen, dass sich die Fraktionen im Abgeordnetenhaus am Donnerstag durchringen werden, zugunsten der MieterInnen einen Antrag durch zu bringen.

Da lassen sie mich auch eine kleine Kritik an alle anwesende Fraktionen sagen. Die waren sich in der Sache ja alle völlig einig, die waren sich sogar darüber einig, dass man Mietausgleichsverordnung unter der lfd. Nr. 15, Abs. 3 nutzen kann und dennoch gelang es nicht in dieser Sitzung einen Antrag einzubringen und darüber abzustimmen, den Senat aufzufordern, genau in diese Richtung tätig zu werden.

Das kann möglicherweise jetzt auf der Sitzung, war aber natürlich für die anwesenden MieterInnen, ich sag es jetzt mal etwas diplomatisch ein unverständlicher Sachverhalt.

Zu 3:

Sie müssen davon ausgehen, dass wir nicht nur von einem Problem in Friedrichshain-Kreuzberg sprechen, sondern wir sprechen von 28000 WE, die betroffen sind vom Wegfall der Anschlussförderung.

Davon 2246 WE hier in Friedrichshain-Kreuzberg und wir können davon ausgehen, dass wir rund 625 WE noch haben, denen der Wegfall der Anschlussförderung noch bevor steht, also für die Wegfall der Anschlussförderung noch nicht passiert ist zum Stichtag 1.1.2010, weil deren Grundförderung noch läuft und erst ab Auslaufen der Grundförderung setzt ja dieser Beschluss mit Wegfall der Anschlussförderung ein.

Da muss ich allerdings hinzu sagen, dass nicht nur 625 dann potenziell betroffen sind, sondern natürlich auch diejenigen Objekte betroffen sind, für die schon die Grundförderung ausgelaufen ist, damit der Wegfall der Anschlussförderung passiert, die Dreijahresfrist für die Beantragung des Mietausgleichs verstrichen ist, die Mieter aber noch nicht aktiv geworden sind, weil die 3 Jahre, die verstrichen sind, die Eigentümer nicht die Miete erhöht haben und die haben ja nicht die Miete erhöht, weil es ja jede Menge an Mietstreitigkeiten gegeben hatte und auch erst relativ spät dem Land Berlin dann Recht gegeben wurde, dass der Wegfall der Anschlussförderung rechtlich korrekt ist, sodass über diese von mir genanten 625 WE durchaus jede Menge noch dazu kommen kann von MietrerInnen, die in der analogen Situation sind, wie im Hensel Kiez und wir haben auch einen ganz aktuellen fall dazu, das ist die Charlottenstrasse , die…Häuser.

Dort ist schon die Dreijahresfrist zur Beantragung des Mietausgleichs lange verstrichen und nunmehr, also im Jahre 2009 sind dann Mieterhöhungen gekommen und zwar von 5,66 € auf 8,50€, also noch schlimmer ausgefallen, als im Hensel Kiez und der Auslöser ist ein ganz schlichter Anlass. Da hat es einen Eigentümerwechsel gegeben und der Eigentümer hat nun dort andere Pläne.

Zur 1und 2.Nachfrage:

Da muss man etwas beachten. Die BA Mitglieder sind Wahlbeamte und Wahlbeamte sind verpflichtet zur Mäßigung, also lassen sie mich deshalb die Antwort so formulieren. Ich kann keineswegs ihren Formulierungen zustimmen, stimme ihnen aber in der Sache zu.

Herr Goumagias:

Leider ist die Frage unverständlich!

Dr. Schulz:

Also, mir ist es in der Situation eigentlich egal, welchem Farbenspiel das .aber für die betroffenen Mieter stellt sich das dar, dass sie Opfer und zwar ohne eine Mitverursachung, Opfer einer politischen Entscheidung geworden sind, weil damit nicht ausreichende soziale Mechanismen mit eingebaut worden sind, als die Beschlussfassung gemacht worden ist.

Das war damals eine Beschlussfassung, die sich hauptsächlich auf den haushalterischen und kaufmännischen Aspekt orientiert hat und zu kurz gegriffen hat hinsichtlich der sozialen Ansicherung.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 02.03.10

B’90/Die Grünen

Fragesteller: Dimitrios Goumagias