Ein Artikel aus dem Tagesspiegel von SABINE BEIKLER.

Für das Land ist das Wassergeschäft eine wichtige Geldquelle. 2011 führten die Berliner Wasserbetriebe (BWB) an das Land Berlin mehr als 196 Millionen Euro ab, darunter 108 Millionen Euro Gewinn und rund 88 Millionen an Abgaben. In diesem Jahr werden aus Gewinnen, Abgaben und dem Grundwasserentnahmeentgelt laut Haushaltsansatz 191,5 Millionen Euro in die Landeskasse fließen. Die BWB als Anstalt öffentlichen Rechts investierte im Vorjahr rund 278 Millionen Euro in die Trink- und Abwasserversorgung. Das sagte BWB-Finanzvorstand Frank Bruckmann am Freitag im Sonderausschuss auf die Frage der Koalitionsfraktionen SPD und CDU über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe.

Die Oppositionsfraktionen bewerteten das Ergebnis der gestrigen Ausschusssitzung sehr negativ. Die vorgetragenen Zahlen seien „keine belastbare Grundlage“ für die weitere Debatte, sagte Klaus Lederer von der Linksfraktion. Die Koalition biete „keine Lösung“ und gebe ein „unwissendes Bild“ ab, sagte die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche. Es sei nicht akzeptabel, dass der jährliche Gewinn der Berliner Wasserbetriebe aus den zu hohen Wasserpreisen resultiert. Die Berliner hätten allerdings aufgrund des „perfiden Anschlusszwangs“ dazu keine Alternative. Finanzstaatssekretärin Margaretha Sudhof erklärte die Entwicklung der Zinsen. 2011 betrug der Zinssatz, der dem Gewinn der Berliner Wasserbetriebe zugrunde gelegt worden ist, 7,1 Prozent. Nicht nur Heidi Kosche, sondern auch der SPD-Abgeordnete Nikolaus Karsten rügten, dass dieser unverhältnismäßig hoch sei. In der Koalition sei man sich einig, dass dieser Zinssatz „heruntergehen muss“, sagte Karsten.

Wie in vorherigen Ausschusssitzungen waren Vertreter des Berliner „Wassertisches“ anwesend. „Das ist eine Werbeveranstaltung für die Wasserbetriebe“, lautete ein Zwischenruf. Das Bundeskartellamt hatte im Dezember 2011 die BWB abgemahnt: Das Unternehmen müsse seine Tarife in den nächsten drei Jahren um 19 Prozent im Vergleich zu 2010 senken. Rechtswirksam wird dies erst durch eine Preissenkungsverfügung. Dem Vernehmen nach wird die Kartellbehörde im April eine zweite, möglicherweise von 19 auf 16 Prozent korrigierte Abmahnung nachschieben. Eine Senkung könnte sich aus Neuberechnungen des Kartellamtes ergeben, die wegen veränderter Wasserpreise in anderen Kommunen nötig wären. So schnell werden Berlins Wasserpreise wohl nicht sinken. Sabine Beikler