Über 26 Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssituation in Bezirk hat das Bezirksparlament (BVV) in Friedrichshain-Kreuzberg seit Ende 2011 auf grüne Anträge hin beschlossen. Passiert ist bis heute eher wenig. Warum ist das so?
Berlins Radspuren und Radwege sind oft in beklagenswertem baulichem Zustand. Sie sind häufig viel zu schmal oder sie fehlen völlig. Von einer radgerechten Stadt Berlin sind wir noch meilenweit entfernt. Das hält nicht nur viele Menschen von einem gesunden und ökologischen Fortbewegungsmittel ab, es gefährdet auch die Sicherheit aller. Allein im Jahr 2014 wurden in Berlin 5.000 Menschen bei Unfällen mit dem Fahrrad verletzt, 10 Menschen starben. Vor einem Jahr hat der Senat unter breiter Beteiligung der Berliner*innen die 30 gefährlichsten Stellen ausgemacht und eine zeitnahe Beseitigung versprochen. Entschärft wurde bis heute keine einzige.
Projekte vom Amtschimmel befallen
Auch im Bezirk sind viele Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs von der BVV auf unsere Initiative hin beschlossen worden – angefangen bei der Anlage von sicheren Radstreifen (Kottbusser Damm, Hasenheide) über die Einrichtung von Fahrradstraßen (Rigaer Straße) und Fahrradparkhäusern (am Ostkreuz) hin zur besseren baulichen Sicherung von Kreuzungen (Moritzplatz, Glogauer Straße) und zugeparkten Radwegen (überall). Diese sind allerdings vom Amtsschimmel befallen und gammeln in den Ämtern vor sich her. Teilweise schon seit Jahren!
Dabei schieben sich der Xhainer Stadtrat Beckers (SPD) und der Verkehrsstaats-sekretär Gaebler (SPD) mit ihren jeweiligen Behörden gegenseitig die Verantwortung zu. Das darf so nicht weiter gehen!
Daher rollen wir Grüne nun den Radler*innen den roten Teppich aus, um wenigstens symbolisch auf die Defizite in der Berliner Radverkehrspolitik aufmerksam zu machen. Mit einer Breite von 2 Metern und Markierungen bei 1,50 Metern macht er zudem auf die Soll- und Mindestvorgaben für Radstreifen und Radwege aufmerksam. Die Aktion findet an verschiedenen Orten im Bezirk statt.
Wann müssen Radfahrer*inneneinen Radweg benutzen?
Eine Benutzungspflicht ist dieAusnahme, denn grundsätzlich müssen – und sollten – auch Radfahrer*innen stets die rechte Fahrbahn benutzen. Die Radwegpflicht darf nur aus Sicherheitsgründen angeordnet werden.
Die Beschleunigung des Autoverkehrs ist kein Grund, Radler*innen von der Straße zu verbannen. Erfüllt ein benutzungspflichtiger Radweg die Anforderungen nicht, kann jede*r Bürger*in bei der Straßenverkehrsbehörde die Aufhebung der Benutzungspflicht verlangen. So muss die Oberfl äche eines Radwegs eben und griffig sein und darf keine Wellen, Kanten oder Schlaglöcher aufweisen. Auch eine Mindestbreite muss eingehalten werden. Diese beträgt mindestens 1,50 Meter für Radwege und Radstreifen, gefordert sind 2 Meter. Gemeinsame Fuß- und Radwege müssen mindestens 2,50 Meter und möglichst 3 Meter breit sein.