Erfolg für die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche: Das Berliner Verfassungsgericht bestätigte ihr Recht auf volle Einsicht in die Verträge zur Privatisierung der Wasserbetriebe. Die Hauptstadt hat die bundesweit höchsten Wasserpreise. Ein Artikel aus dem Tagesspiegel.

Die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche ist mit ihrer Klage auf Einsicht in die Verträge zur Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe erfolgreich gewesen. Die Ablehnung der Akteneinsicht durch den Finanzsenator war aus Sicht des Berliner Verfassungsgerichtshofs „fehlerhaft“ und „rechtswidrig“. Die Richter rügten am Mittwoch insbesondere, dass die Begründung der Ablehnung „zu allgemein gefasst“ sei. Der Senat müsse sich den gesteigerten Anforderungen einer Kontrolle stellen und könne sich nicht auf Geheimhaltungsinteressen berufen, heißt es im Urteil der Verfassungsrichter.

Die Grünen-Politikerin Kosche begrüßte das Urteil. „Die Privatisierung war ein Sündenfall des Senats, weil die Wasserpreise über 30 Prozent gestiegen sind“. Jetzt werde endlich transparent, warum in Berlin die Wasserpreise so hoch seien, sagte die Abgeordnete.

Kosche hatte sich mit einer Organklage gegen die teilweise Ablehnung ihres Antrags auf Akteneinsicht durch den Senat gewehrt.

Sie wollte jene Unterlagen einsehen, welche die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) im Jahr 1999 betreffen, darunter den Kaufvertrag. RWE und Veolia hatten 49,9 Prozent des landeseigenen Unternehmens erworben. Die Unterlagen umfassen 180 Aktenordner.

Die teilweise Ablehnung hatte der Senat damit begründet, dass das parlamentarische Kontrollrecht hinter höherrangige Interessen des Landes und der privaten Unternehmen zurücktreten müsse. Die grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsbelange der Unternehmen RWE und Veolia seien voranging zu betrachten, argumentierte die Finanzsenatsverwaltung.

Nach Ansicht der Richter ist eine Ablehnung der Akteneinsicht aber nur dann „zwingend erforderlich“, wenn „überwiegend öffentliche oder private Interessen“ vorliegen. „Das ist aber hier nicht der Fall“, hieß es. Außerdem verlange das Gesetz, dass alle für und gegen die Gewährung von Akteneinsicht sprechenden Belange „vollständig und zutreffend zu ermitteln, zu gewichten und gegeneinander abzuwägen“ seien. Auch die Begründung der Ablehnung sei zu abstrakt gewesen, kritisierten die Richter. Kosches Anwalt betonte, dass der Senat nun „die Akten entweder vollständig herausgeben oder für jedes Schriftstück eine nachvollziehbare Begründung geben muss“.

Auch der Sprecher des Volksbegehrens Berliner-Wassertisch, Thomas Rudek, begrüßte es, „dass der Senat heute für seine restriktive Informationsverweigerungshaltung gegenüber Abgeordneten eine schallende Ohrfeige bekommen hat“. Er verlangt die „Offenlegung der Verträge für die Bevölkerung“ und strebt daher ein Volksbegehren unter der Überschrift „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ an. Seit zwei Wochen werden dafür Unterschriften gesammelt. Die Aktion dauert noch bis Ende Oktober. 172.000 Unterschriften sind für ein Volksbegehren erforderlich.