DS/1451/III

Mündliche Anfrage

1. Wie gedenkt das Bezirksamt in Kooperation mit dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg die Förderung von (nachträglichen) Schulabschlüssen durch Instrumente der Beschäftigungsförderung und Qualifizierung und Mittel des Eingliederungstitels des Jobcenters nach dem 31.12.2009 weiterhin zu ermöglichen?

Dies wird durch die Zuweisung derjenigen Kunden, die eine schulische Reife besitzen und einen Hauptschulabschluss begehren, in die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB. Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur sollen auf die Aufnahme einer Ausbildung vorbereiten oder der beruflichen Eingliederung dienen (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) erreicht. Vorrangig wird die Vorbereitung und Eingliederung in Ausbildung angestrebt.

Wenn sich im Maßnahmeverlauf herausstellt, dass dieses Ziel nicht erreicht werden kann, erfolgt die Vorbereitung auf die Aufnahme einer Beschäftigung. Diese BvB werden durch die Agentur für Arbeit ausgeschrieben und eingekauft. Dem Jobcenter stehen in ausreichender Größenordnung Maßnahmen zur Vorbereitung auf einen Hauptschulabschluss zur Verfügung. Somit wird der gesetzliche Anspruch Gewährleistet.

Für weitere Schulabschlüsse (zum Beispiel: Realschule, Abitur) werden die Angebote der Volkshochschulen vermittelt.

Eine weitere Alternative sind nach § 235 b SGB III- schulische Berufsausbildungsvorbereitung (z.B. BGJ/BVJ) – Maßnahmen Dritter zur Vorbereitung auf den Hauptschulabschluss – Berufsausbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz – Überbrückungsjahre wie z.B. FSJ, FÖJ (bzw. länderspezifische freiwillige Jahre)ein- oder zweijährige Berufsfachschulen, Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW, § 16 SGB II i. V. m. §§ 77 ff. SGB III, §§ 235c, 417 und 421t SGB III)

2. Kann gewährleistet werden, dass mindestens die gleiche Anzahl von Jugendlichen im gleichen Ausmaß wie bisher durch Instrumente des Jobcenters erfolgreich zu einem Schulabschluss begleitet werden, um ihnen den Einstieg in das weiter Berufsleben zu ermöglichen?

Es sind ausreichend Teilnehmerplätze in den BvB-Maßnahmen vorhanden. Somit wird sichergestellt, dass die gleiche Anzahl von Teilnehmern zu einem erfolgreichen Abschluss begleitet wird. Die Inhalte sind weiterhin so intensiv, wie wir es aus anderen Maßnahmen kennen. Der Schwerpunkt bei der Teilnahme an einer BvB liegt auf dem Einstieg in Ausbildung und trägt somit zu der Verbesserung der Chancen auf einen Einstieg ins Berufsleben bei

3. Was unternimmt das Bezirksamt und das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg, um die Reduktion des Qualifizierungsanteils bei Arbeitsgelegenheiten (AGH) zu kompensieren?

Öffentlich geförderte Beschäftigung nach dem SGB II ist unter Berücksichtigung des § 3 Abs. 1 Satz 3 SGB II immer nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung, Qualifizierung und anderen Eingliederungsinstrumenten. Die vorrangige Zielsetzung von öffentlich geförderter Beschäftigung ist (Wieder-) Heranführung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen an den allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie dient insbesondere dazu, einerseits die „soziale“ Integration zu fördern als auch die Beschäftigungsfähigkeit aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen und damit die Chance zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Außerdem trägt sie dazu bei, die Qualität im Bereich sozialer Dienstleistungen zu steigern und bestehende gesellschaftliche Problemlagen zu mindern. Öffentlich geförderte Beschäftigung vermittelt Erkenntnisse über Eignungs- und Interessenschwerpunkte einschließlich der persönlichen Stärken (auch Qualifikation) sowie Motivation und Arbeitsbereitschaft und liefert somit wertvolle Hinweise zur Erfüllung des Integrationsauftrags.

Die Bestandteile einer Arbeitsgelegenheit (AGH) besteht aus Beschäftigung, Qualifizierung und ggf. Praktika. Die Qualifizierungsanteile können a) nach alten Ausführungen zur AGH bis zu 50 % b) nach den neuen Ausführungen zur AGB bis zu 8 Wochen betragen. Es stehen genügend Instrumente des SGB II in Verbindung mit dem SGB III zur Verfügung, so dass keine zusätzliche Kompensation erforderlich ist.

Nachfragen:

1. Bieten neue Instrumente sowohl für die Qualifizierungs- und Weiterbildungsförderung als auch für die Ermöglichung von Schulabschlüssen neue Möglichkeiten?

Sämtliche zur Verfügung stehende Mittel des SGB II/SGB III (und andere, siehe unter Fragen Nr. 1) bieten ausreichende Möglichkeiten für die Absolvierung von Schulabschlüssen bzw. deren Vorbereitung.

2. Haben die sog. „1 Euro-Jobs“ (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung – MAE) nach Ansicht des Bezirksamtes nach der starken Verringerung ihrer Qualifizierungswirkung überhaupt noch eine Sinnberechtigung?

Arbeitsgelegenheiten dienen dazu, nach langer Arbeitslosigkeit einen Wiedereinstieg zu ermöglichen. Demzufolge kann ich Ihrer Aussage nicht zustimmen. Im Übrigen möchte ich auf die Ausführungen zu Frage 3 verweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner- Spindler

Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.09.09

B’90/Die Grünen

Fragesteller: Herr Rüdiger Brandt