DS/1021/III

Mündliche Anfrage

1. Sind die AnwohnerInnen über den Weihnachtsmarkt am Platz der Vereinten Nationen in angemessener Weise und rechtzeitig informiert worden?

Im Genehmigungsverfahren wurde das Ehepaar Simmons als Veranstalter ausdrücklich verpflichtet, die Anwohnerschaft über den geplanten Weihnachtsmarkt zu informieren. Unter anderem auch deshalb, um bereits im Vorfeld für eine möglichst breite Akzeptanz des Marktes zu werben.

Die Veranstalter informierten über das Vorhaben im Zuge einer Anwohnerversammlung, die am 5. Juni 2008 stattfand. Auch im Juni 2008 wurde in die Briefkästen der umliegenden Wohnbereiche- also Büschingstr. 1-34; Platz der Vereinten Nationen 1-23; Lichtenbergstr. 1-19; Landsberger Allee 1-60; Friedensstr. 1-15; Weinstr. 1-10; Höchste Str. 1-23; Georgenkirchstr. 1-11. ein Informationsbrief verteilt.

Der Briefinhalt war mit dem Wirtschafts- und Ordnungsamt abgestimmt. Neben einer genaueren Information zum Markt, dessen Öffnungszeiten und Sonderangeboten für die Bewohner war auch die Funknummer von Herrn Simmons angegeben, unter der er bei Rückfragen erreichbar ist. Ein zweites Anwohnerschreiben gleichen Inhalts wurde Anfang November an die o.g. Wohnbereiche verteilt.

Darüber hinaus hat auch eine Partei im Rahmen der Einladung zur Anwohnerversammlung am 5. Juni, über welche auch die Presse berichtete, und erneut im November durch Handzettel über den bevorstehenden Markt informiert. Auf diesen Handzetteln wurde ich als Ansprechpartner namentlich benannt und auch die Telefonnummer des Ordnungsamtes angegeben, so dass ein Kontakt mit mir oder dem Amt ohne weiteres möglich war.

2. Wie werden Nutzungsinteressen der BetreiberInnen und AnwohnerInneninteressen, insbesondere hinsichtlich der abendlichen Lärm- und Lichtbelästigung, bei der Genehmigung in Relation gesetzt?

Nach § 11 Abs. 2 Berliner Straßengesetz soll die Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes in der Regel genehmigt werden, wenn nicht öffentliche Interessen entgegenstehen oder ihnen durch Nebenbestimmung zur Erlaubnis nicht entsprochen werden kann.

Im Beteiligungsverfahren der Fachämter wird geprüft, ob eine solche Veranstaltung genehmigungsfähig ist, wie die Beeinträchtigungen der Anwohner auch rechtlich zu bewerten sind und welche Nebenbestimmungen erlassen werden müssen, um den Schutz der Anwohner zu gewährleisten und Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

Im Ergebnis des Prüf- und Beteiligungsvorganges wurde der Bescheid wurde gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) als Zentrale Verkehrs-behörde des Landes erteilt. Genehmigt wurde der Markt vom 24. November 2008 bis Sonntag, den 21. Dezember 2008.

Im Vorfeld der Genehmigung durch die VLB wurden vor allem das Wirtschafts- und Ordnungsamt, Tiefbauamt, Polizei, BVG und das Umweltamt fachlich beteiligt.

Besonderes Augenmerk galt auch der Regelung und Beschränkungen der mit den Schau-stellern verbundenen Lärm- und Lichtimmissionen. Die vom Umweltamt artikulierten umfangreichen Auflagen wurden in die Nebenbestimmungen aufgenommen, insbesondere- wurden die Öffnungszeiten wurden mit besonderem Blick auf die Einhaltung der Ruhe- und Nachtzeiten verringert und auf 13:00-21:00 Uhr von Mo. bis. DO., auf 13:00 bis 22:00 Uhr am Samstag und von 12:00 – 21:00 Uhr am Sonntag festgelegt.

  • wurde der Betrieb einer zentralen Musikanlage vereinbart, weil sie leichter eingepegelt und
  • überprüft werden kann, als viele Einzelne . Auch eine dem Anlass Weihnachtsmarkt entsprechende Musik ist abzuspielen,

  • erfolgt die Senkung des Musikpegels eine halbe Stunde vor Erreichen der Schließzeiten
  • mit Durchsagen, dass der Markt in einer halben Stunde schließt,

  • müssen Abbau- und Einräumarbeiten aller Aktionsstände
  • spätestens zum Ende der genehmigten Zeit abgeschlossen sein,

  • ist die Erreichbarkeit über die in der Anwohnerinformation bekannt gemachte Funk-Nr. des
  • Veranstalters zu gewährleisten, um während des gesamten zugelassenen Vorhabens etwaige Lärmbeschwerden entgegenzunehmen und abhelfen zu können,

  • sind Lautsprecher/Musikinstrumente sind so zu platzieren, dass die nächstgelegenen Anwohner
  • nicht direkt beschallt werden

  • ist die Weihnachtsmarktbeleuchtung so vorzunehmen, dass unbeteiligte Dritte durch die
  • Lichtimmissionen nicht belästigt werden.

Ergänzend ist noch zu erwähnen, dass auch die Anzahl der Fahrgeschäfte streng limitiert wurde und weder ein Riesenrad noch die Achterbahn zugelassen wurden. Genehmigt wurden nur wenige Fahrgeschäfte, davon lediglich drei größere für Erwachsene.

Der Außendienst des Ordnungsamtes kontrolliert die Einhaltung der Vielzahl von Auflagen häufig und sehr genau. Der Polizeiabschnittes 57 wurde über die besondere Problematik und die Einzelheiten informiert und hat zugesagt, dass seine Kräfte neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes die Einhaltung der Auflagen mit kontrollieren werden.

3. Wie bewertet das Bezirksamt den medienöffentlich gewordenen Unmut bei AnwohnerInnen über die Behinderungen und Belästigungen?

Angenommen werden kann, dass Bürgerbeschwerden mich oder das Ordnungsamt auf den einen oder anderen Weg erreichen werden. Bisher liegen sechs Beschwerden vor. Davon wurden zwei durch Anruf im Ordnungsamt, eine per EMail, zwei durch das BVV-Büro und eine durch das BzBm-Büro übermittelt.

Eine Beschwerdeführerin hatte ihren Angaben nach auch Kontakt zum RBB aufgenommen, der mich im Büro anrief, so dass ich ihn über den Sachverhalt informieren konnte. Die Beschwerden richteten sich nicht nur, aber überwiegend gegen die Folgen der Straßensperrungsmaßnahmen.

Aufgrund der Sperrungen um den Platz der Vereinten Nationen im Zuge der Aufbauarbeiten zum Markt war es zum erhöhten Verkehrsfluss in der benachbarten Büschingstr. gekommen, die für die Aufnahme eines hohen Verkehrsflusses baulich ungeeignet ist. Grund für den zeitweilig erhöhten Verkehrsfluss war, dass Autofahrer die Hinweisschilder im Bereich der Zufahrtsstrassen zur Friedensstr. nicht beachtet haben.

Ein weitere Beschwerdegrund lag in der Einstellung zweier Bushalterstellen für den Bus 240, der vor allem von Senioren in der Büschingstr. zur Fahrt und Behandlung in der Charite benötigt wird. Um die Situation zu verbessern, wurde am Donnerstag letzter Woche vom WiOrdA zu einem Vororttermin eingeladen, an dem ich teilnahm sowie Vertreter der Straßenverkehrsbehörde, der Verkehrslenkung Berlin, der BVG, des Polizeiabschnitts 57 und der Firma Rental, die für das Aufstellen der Schilder zuständig ist.

Im Ergebnis wurden am Wochenende zwei provisorische Bushaltestellen in der Ecke Moll- /Büschingstr. für den Bus 240 eingerichtet und wurden zusätzliche Verkehrsschilder aufgestellt, die auf die Sperrung hinweisen. Die BVG informiert hierüber durch Hinweisschilder und auf ihren Internetseiten und die VLB informiert durch erhöhte Meldefrequenz in den Verkehrsnachrichten.

Die Kosten für die zusätzlichen Schilder wurden vom Veranstalter übernommen.

Die Beschwerdeführerinnen aus dem Seniorenheim wurden von mir am Freitag und am Montag telefonisch über die Verbesserungen informiert und zeigten sich insbesondere mit den provisorischen Haltestellen zufrieden.

Erneute Beschwerden über hohes Verkehraufkommen sind mir seit den Verbesserungen am Wochenende nicht bekannt.

Ich hoffe, dass alle diese Maßnahmen beitragen werden, damit der Markt mit dem Einkehren der weihnachtlichen Stimmung für die überwiegende Mehrheit als belebend und attraktiv empfunden wird. Die Veranstalter bieten jedem Anwohner, der direkt am Platz wohnt, Ermäßigungsscheine für Fahrgeschäfte an sowie einen kostenlosen Kakao oder Glühwein. Es gibt übrigens auch Bürger/ Innen, die am Platz der Vereinten Nationen wohnen, die sich über den Markt freuen.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Beckers

Friedrichshain-Kreuzberg, den 04.12.08

B’90/Die Grünen

Herr Rüdiger Brandt

(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)