In einer kleinen Anfrage an den Senat erkundigt sich Heidi Kosche über die Verbreitung von Laserdruckern in der Berliner Verwaltung und die möglichen gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Tonerstaubemissionen.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Zu Ihrer Anfrage verweise ich vorab auf die Druck-sachen 16/3919, 16/4016 und 16/5776 des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2007, in denen sehr ausführlich auf die Emissionen von Laserdruckern sowie den Schutz vor diesen eingegangen wurde. 1. Welche Informationen/Erkenntnisse liegen hin-sichtlich der Verbreitung von Laserdruckern, Laserfaxen, Multifunktions- und Kopiergeräten an Arbeitsplätzen in öffentlichen Einrichtungen (einschließlich Schulen) in den letzten 10 Jahren vor? Zu 1.: Nach der hier vorliegenden Bestandsübersicht aus dem Jahr 2007 wurden in den Senatsverwaltungen und Bezirken (ohne Schulen) insgesamt rund 50.000 Drucker, darunter rund 44.000 Laserdrucker eingesetzt. Auch in den öffentlichen Schulen im Land Berlin werden Laserdrucker eingesetzt. Laserfaxe, Multi-funktions- und Kopiergeräte werden an Schulen aus-schließlich in der Verwaltung und im Lehrerbereich ein-gesetzt, wobei es sich nicht um öffentlich zugängliche Geräte handelt. Genauere Daten zur Verteilung und Anzahl der Laser-drucker liegen nicht vor und können im Rahmen der Be-antwortung einer Kleinen Anfrage nicht beantwortet werden. Aus Sicht des IT-Dienstleistungszentrums Berlin (ITDZ) vollzieht sich in der Berliner Verwaltung in den letzten 10 Jahren ein Wandel vom Einsatz von Tinten-strahldruckern hin zu Laserdruckern und Laser-Multi-funktionsgeräten in den Arbeitsbereichen der öffentlichen Einrichtungen (einschließlich Schulen). Zu den Fragen 2-3 hat die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz folgende Stellungnahme abgegeben: 2. Welche Erkenntnisse liegen der Senatsver-waltung hinsichtlich der Schadstoffbelastung von Toner-pulver, die in Lasergeräten benutzt werden, vor? 3. Welche Erkenntnisse sind über die Wirkung der Emissionen von Schadstoffen durch Laserdruckgeräte auf den Menschen am Arbeitsplatz von Einzelgeräten in Einzelzimmern und von mehreren Geräten in Einzel-zimmern bei hoher Druckleistung bekannt? Zu 2. und 3.: Mitte 2005 begann eine Pilotstudie, die so genannte „Toner-Studie“, die unter anderem mögliche Hinweise auf Zusammenhänge zwischen den Emissionen aus Laserdruckern und Fotokopierern und gesundheit-lichen Beeinträchtigungen bei exponierten Büroan-gestellten ermitteln sollte. Die Studie wurde im Auftrag des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) am Uni-versitätsklinikum Gießen durchgeführt. In 63 Büroräumen (ausgestattet auch mit Laserdruckern) in Deutschland wurde die Raumluft gemessen und es wurden 69 der dort arbeitenden Personen untersucht. Für die meisten der gemessenen medizinischen Para-meter sind die Untersuchungsergebnisse unauffällig. Bei Inbetriebnahme der Druckergeräte nahm die Belastung der Büros mit Fein- und Ultrafeinstaub deutlich zu. Die Analyse der ultrafeinen Teilchen ergab, dass es sich über-wiegend nicht um Tonerpartikel handelt. Die individuelle Fein- und Ultrafeinstaubbelastung sollte somit an Arbeitsplätzen mit Laserdrucken reduziert werden. Praktische Hinweise dazu hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht. Akute gesundheitliche Effekte lassen sich durch die in der Pilotstudie gemessenen einzelnen Parameter derzeit nicht ableiten. Nach abschließender Auswertung der Studie wird das BfR eine Risikobewertung vornehmen. 4. Gibt es konkrete Schadensfallmeldungen durch Tonerstäube bei Berufsgenossenschaften, der Giftnot-zentrale oder aus sonstigen Quellen? Zu 4.: Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sind im Bundesinstitut für Risikobewertung in den letzten Jahren Meldungen zu gesundheitlichen Beschwerden durch Toner eingegangen. Unter anderem deshalb wurde die o. a. Studie veranlasst. Bei der Unfallkasse Berlin liegen nach Angabe der Gesundheitsverwaltung keine konkreten Schadensmeldungen durch Tonerstäube vor. Der Berliner Betrieb für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben – Giftnotruf Berlin – teilte auf telefonische Nachfrage mit, dass dort in den letzten Jahren ins-besondere nach entsprechenden Fernsehberichten oder Presseartikeln Anfragen zu diesem Thema eingegangen sind. Bei diesen Anfragen war jedoch kein Kausal-zusammenhang zu Emissionen von Schadstoffen durch Laserdrucker nachweisbar. Nach telefonischer Auskunft der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) lagen dort im Jahr 2006 bundesweit 15 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrank-heit im Zusammenhang mit Tonerstaub vor. Diese Anzahl entspricht im Mittel der jährlich der VBG erstatteten Anzeigen der Vorjahre. In keinem Fall wurde eine An-erkennung als Berufskrankheit ausgesprochen. Berlin, den 14. März 2008 Dr. Ehrhart Körting Senator für Inneres und Sport