Xhain kämpft trotz erheblicher Widerstände weiter mit Florian Schmidt und den Mieter*innen für dauerhaft bezahlbares Wohnen, das Vorkaufsrecht und den Schutz vor Verdrängung.

In der heutigen Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) wurden abschließend in zweiter Lesung die von CDU, SPD und FDP eingereichten Abwahlanträge gegen den Baustadtrat diskutiert. Die anschließende Abstimmung findet aufgrund der pandemiebedingten Online-Sitzung der BVV schriftlich per Post statt. Die Position der grünen Fraktion bleibt klar: wir lehnen die Abwahlanträge weiterhin ab und setzen uns für die konsequente Ausübung von Vorkaufsrechten ein. Die Diskussionen der letzten Monate haben gezeigt, dass es bei den Abwahlanträgen nur darum geht, eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik zu verhindern und das Instrument Vorkaufsrecht abzuschaffen.

Die Begründung der Abwahlanträge ist vor allem das Vorkaufsgeschehen rund um die Diese e.G. Den bekannten Vorwürfen gegen das Bezirksamt sind wir an anderer Stelle entgegengetreten. Zwar ist bei der Ausübung des Vorkaufsrechts zu Gunsten der Diese-Genossenschaft aus unterschiedlichen Gründen nicht alles optimal gelaufen, das merkte auch der Landesrechnungshof an. Die Verfahrenskritik wurde aber umgehend vom Bezirksamt und dem Stadtrat Florian Schmidt aufgegriffen und die Abläufe für zukünftige Vorkaufsfälle bereits vor Monaten angepasst. Falsch bleibt weiterhin die Behauptung, es hätte durch die Ausübung der Vorkaufsrechte ein Risiko von über 20 Millionen Euro für den Bezirk bestanden. Beim Vorkaufsrecht steht immer der Eigentumserwerb den anfallenden Kosten gegenüber. Im schlimmsten Fall hätten die Kosten durch Weiterverkauf wieder ausgeglichen werden können. Für sechs von sieben Häusern lag der Kaufpreis sogar unter dem ermittelten Verkehrswert. Risiken für den Bezirk bestanden daher allenfalls in Form von Kosten im Zusammenhang der rechtlichen Ausübung des Vorkaufsrechts, also dem politischen verfolgten Ziel des Milieuschutzes.

Mit der Diese e.G. wurde 2019 erstmals das Vorkaufsrecht zu Gunsten einer Genossenschaft ausgeübt. Für die betroffenen Häuser konnte zu diesem Zeitpunkt durch ein landeseigenes Wohnungsunternehmen keine Wahrnehmung des Vorkaufsrechts erfolgen, das Instrument wäre ohne die Genossenschaft aushebelt worden. Die potentiellen Käufer haben sich verweigert, eine sog. Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, die die Mieter*innen für 20 Jahre vor Verdrängung schützt. Deshalb haben die betroffenen Haushalte sich zusammengeschlossen, um die Häuser quasi selbst zu kaufen. Die erheblichen Widerstände gegen die Diese e.G. deuten wir als Widerstand gegen ein starkes und von den Menschen getragenes Vorkaufsrecht. Im vergangenen Jahr sind zahlreiche Genossenschaften nachgezogen und greifen dabei teils ebenso auf die eingeführten Zuschüsse zurück. Das Darlehensprogramm für Genossenschaften wurde bereits zuvor von Rot-Rot-Grün im Landeshaushalt verankert.

Für die grüne Fraktion bleibt klar: Wir brauchen mehr denn je eine gemeinwohlorientierte Mieten-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Die Kooperation mit Genossenschaften ist ein wichtiger Teil dieser Politik hin zu einem Wohnungsmarkt nach Wiener Vorbild. Dafür werden wir uns weiterhin stark machen und gemeinsam an der Seite der Menschen stehen, die von Verdrängung bedroht sind und jeden Tag fürchten, ihr Zuhause zu verlieren, weil es zu einem Renditeobjekt geworden ist.