Zweimal hat Friedrichshain-Kreuzberg das kommunale Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten genutzt und damit ein deutliches Zeichen gegen Immobilienspekulation gesetzt. Der Bezirk ist hier Vorreiter in Berlin. Jüngst hat der Aufsichtsrat der Gewobag endgültig die Übernahme des Hauses Wrangelstraße 66 beschlossen. Auch für die Glogauer Straße 3 wurde das Vorkaufsrecht ausgeübt. Um das Instrument regelmäßig und strategisch einsetzen zu können, müssen endlich die Voraussetzungen dafür auf Landesebene geschaffen werden.

(Berlin, 30. August 2016) „Mit der Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts setzen wir ein deutliches Zeichen gegen die zunehmende Immobilienspekulation“, sagt Baustadtrat Hans Panhoff (Bündnis 90/Die Grünen). „Bisher können wir das Instrument aber nur in Einzelfällen einsetzen. Damit der Einsatz des Vorkaufsrechts zum Regelfall wird, brauchen wir deshalb dringend verlässliche Abläufe und einen Ankaufsfonds auf Landesebene.“ Bisher fehlen die Mittel für einen regelmäßigen Einsatz des Instruments. Die Bezirke müssen gemeinsam mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in die Lage versetzt werden, innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten trotz steigender Verkehrswerte ausüben zu können. Dazu gehören nachvollziehbare  Kriterien sowie  schnellere Entscheidungswege.

„Zwei Häuser können nur der Anfang sein. Wir fordern, dass endlich auch in Berlin der strategische Einsatz des Vorkaufsrechts zum Regelfall wird, um preiswerten Wohnraum zu erhalten und die Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen“, sagt Julian Schwarze (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des Fraktionsvorstands. „In vielen Fällen muss am Ende gar nicht gekauft werden, wenn sich Investoren dazu verpflichten preiswerten Wohnraum zu erhalten und die bestehenden Mieter nicht durch überteuerte Modernisierungen zu verdrängen. So können quasi kostenlos Mieterrechte im Sinne des Milieuschutzes gesichert werden.“ Das funktioniert aber nur, wenn im Zweifelsfall auch Häuser gekauft werden können. Dafür müssen die entsprechenden formalen und finanziellen Voraussetzungen auf Landesebene geschaffen werden.

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