DS/1970/IV Mündliche Anfrage

 

Abt. Soziales, Beschäftigung und Bürgerdienste
SozBeschBüDDez
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Schritte hat das Bezirksamt im Nachgang der Fachtagung „Älter werden mit
geistiger Behinderung“ unternommen?

Der Fachtag „Älter werden mit geistiger Behinderung“ fand am 6. Mai 2015 im Begegnungszentrum „Integral“ unter Beteiligung von etwa 50 Teilnehmern statt.
Diese kamen von unterschiedlichen Trägern der Behindertenhilfe, verschiedenen Abteilungen des Bezirksamtes und weiteren Einrichtungen.

Die Dokumentation zum Fachtag wurde zeitnah erstellt und allen Teilnehmer zugesandt. Gleichzeitig ist sie auf der Internetseite der Behindertenbeauftragten abrufbar.
Eine Printversion der Dokumentation wurde aufgrund von geringen Finanzenmitteln in kleiner Stückzahl (32) aufgelegt. Diese Exemplare wurden vor allem an strategische Partner versandt (Senatsverwaltung Gesundheit und Soziales, Träger der Behindertenhilfe Pflegestützpunkte, Nachbarschaftshaus Urbanstr.).

Die fachliche Auswertung des Fachtages erfolgte durch die Organisatoren der Veranstaltung (Gesundheitsamt, Planungs- und Koordinierungsstelle Gesundheit, Sozialamt, Behindertenbeauftragter und Träger) am 22. September 2015. Zu der zeitlichen Verzögerung kam es durch Erkrankung einer federführenden Kollegin und der Sommerurlaubszeit.
Ebenfalls ausgewertet wurde der Fachtag in der Unter- AG der PSAG „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ in der Sitzung am 10. Juni 2015.

In beiden Runden wurde die Veranstaltung positiv bewertet. Die Bildung einer Arbeitsgruppe wurde als zielführend angesehen, um offene Fragen wie z.B. das Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe bei stärker werdendem Pflegebedarf gemeinsam besprechen zu können und ggf. Modelle entwickeln zu können.

 

2. Wurde die dort angekündigte AG implementiert? Wenn ja, wie ist die Zusammensetzung?

Nein noch nicht, dazu fehlen derzeit die personellen Möglichkeiten. Im Rahmen der Zielvereinbarung zur Transfersteuerung wurde sich mit dem Land darauf verständigt, dass jeder Bezirk eine – für zwei Jahre befristete – Stelle für eine/n Qualitätsbeauftragte/n in den Bereichen der Hilfe zur Pflege als auch der Eingliederungshilfe installieren kann. Diese Stelle soll ab Januar 2016 besetzt sein. Im Rahmen dieser Aufgabenwahrnehmung ist es vorstellbar, sich der Umsetzung einer weiteren AG konzeptionell zu nähern.

3. Welchen Auftrag hat diese bis wann zu bearbeiten?

Siehe Antwort zu Frage 2.

Mit freundlichen Grüßen
Mildner-Spindler

 

Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.11.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Fadime Topac

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