In einer kleinen Anfrage an den Senat erkundigt sich Heidi Kosche nach den Behandlungen in Berliner Krankenhäusern nach Sozialgesetzbuch V.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie viele Anträge für die Zulassung von ambulanter Diagnostik und Versorgung im Krankenhaus nach § 116b SGB V sind bisher (Stichtag 31.08.2008) bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz eingegangen?

Zu 1.: Am 31.8.2008 lagen 164 angemeldete Anträge vor, darunter 17 konkretisierte, bearbeitungsfähige.

2. Wie viele Anträge nach § 116b SGB V von welchen Krankenhäusern bzw. stationären Abteilungen wurden von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz bisher zugelassen?

Zu 2.: Die Charité, Campus Virchow Klinikum wurde am 16.5.2008 zur ambulanten Behandlung nach § 116b SGB V von Patientinnen und Patienten mit Amyotropher Lateralsklerose und anderen Motoneuronenerkrankungen zugelassen.

3. Für welche Erkrankungen wurden die Anträge auf ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V gestellt?

Zu 3.: Für alle in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V ausgewiesenen hoch-spezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen wurden Anträge gestellt.

4. Wie viele Anträge zur stationären Diagnostik und Behandlung nach § 116b SGB V für HIV- und Aids-Erkrankungen wurden bisher eingereicht, wie viele wurden bereits zugelassen?

Zu 4.: Bisher wurden drei Anträge gestellt, die zur Bearbeitung noch durch die Antragsteller konkretisiert werden müssen. Deshalb ist noch keine Zulassung erfolgt.

Berlin, den 26. September 2008

In Vertretung

Dr. Benjamin-Immanuel Hoff

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz