DS/1418/III

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Falle einer personenbezogenen Namensgebung für bezirkliche Objekte, die nicht unter die Regelung für Platz- und Straßennamen fallen (wie Sportplätze oder Brücken), wird zukünftig so verfahren, dass je zur Hälfte weibliche und männliche Persönlichkeiten mit der Namensgebung geehrt werden.

Begründung:

Bei der Benennung öffentlicher Objekte sollte ebenso wie bei den Namen für Straßen und Plätze der gender-Gesichtspunkt zur Geltung kommen, zugleich aber die Würdigung bedeutender Personen des Bezirks mit männlichem Geschlecht nicht ausgeschlossen sein.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 15.09.09

B’90/Die Grünen

AntragstellerInnen: Tine Hauser-Jabs, Dr. Wolfgang Lenk