Initiator*in: B’90/Die Grünen, Werner Heck

Mündliche Anfrage

Abt. Bauen, Planen und Facility Management
Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

1. Welche Schritte wurden bislang zur Umsetzung des Beschlusses der BVV DS/0258/V Sicherung der noch unbebauten Flächen an der East Side Gallery vom 12.7.2017 unternommen?

Im einem Schreiben vom 30.8.2017 habe ich den Senatoren Dr. Kollatz-Ahnen und Lederer sowie Senatorin Lompscher mehrere Schritte vorgeschlagen um die Ziele des Koalitionsvertrages der Landesregierung und des Bezirksamts umzusetzen:

„Die Schritte 2-4 müssten vermutlich parallel gegangen werden.

1. Verständigung zwischen Senat und Bezirk, wie der Passus aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden kann und der geplante Hotelneubau und damit die weitere Bebauung des ehemaligen „Todesstreifens“ verhindert werden kann.
2. Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten den Hotelbau zu verhindern, einschließlich Ermittlung von Entschädigungsvolumen.
3. Identifizierung von Ausgleichsgrundstücken.
4. Aufnahme von Verhandlungen mit neuen Eigentümern“.

2. Gibt es hier bereits Ergebnisse oder Reaktionen beispielsweise von Seiten des Investors und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung oder der Senatsverwaltung für Finanzen?

Eine Reaktion auf das Schreiben steht aus.

3. Welche weiteren Schritte gedenkt das Bezirksamt zur Umsetzung des Beschlusses der BVV DS/0258/V Sicherung der noch unbebauten Flächen an der East Side Gallery vom 12.7.2017 zu unternehmen?

Sofern zwischen Senat und Bezirk keine Verständigung stattfindet, kann der Bezirk keine weiteren Schritte unternehmen. Siehe Antwort Frage 1

Nachfragen:

1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Planungen der Trockland Management GmbH oder der Eller + Eller Architekten GmbH zur Errichtung zum Bauprojekts „Pier 61/63“ in der Mühlenstraße 61- 63 ab Anfang 2018 vor dem Hintergrund des Beschlusses der BVV DS/0258/V Sicherung der noch unbebauten Flächen an der East Side Gallery vom 12.7.2017?

Das Bauvorhaben ist Ausdruck einer Baupolitik der Vergangenheit, als die Mauer noch kein Denkmal war. Der Bauvorbescheid wurde vor der Unterschutzstellung der Mauer als Denkmal erteilt. Aus heutiger Sicht wäre eine Grünfläche zu präferieren. Kritisch zu bewerten ist, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung seinerzeit im Widerspruchsverfahren zum Baugenehmigungsverfahren zusätzliche Baumasse ermöglicht hat.

2. Wie gedenkt bzw. welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, eine weitere Gefährdung des Denkmals East Side Gallery insbesondere durch weitere Bebauung des
ehemaligen Todesstreifens, zusätzliche Mauerdurchbrüche und damit einhergehende Verstöße gegen das Denkmalschutzgesetz zu verhindern?

Sofern zwischen Senat und Bezirk keine Verständigung stattfindet, kann der Bezirk keine weiteren Schritte unternehmen. Bauvorhaben auf Basis von bereits erteilten Baugenehmigungen können nur verhindert werden wenn entsprechende Ausgleichsbeträge oder Ausgleichsgrundstücke vom Senat zur Verfügung gestellt werden. Die Mauerdurchbrüche wurden mit Landesdenkmalamt minuziös abgestimmt. Es sind keine weiteren Öffnungen geplant. Das Bezirksamt geht davon aus, dass dies Bestand hat. Vorgesehen ist die Erschließung für beide Gebäude über eine Öffnung. Allerdings bleibt die aktuelle Öffnung bestehen sofern eines Tages die Brommybrücke errichtet wird, sowie als Zugang zur Grünfläche.

Freundliche Grüße
Florian Schmidt

Friedrichshain-Kreuzberg, den 20.09.2017
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*in: Werner Heck

PDF zur Drucksache