Antrag

Initiator*innen: B’90/Die Grünen, Claudia Schulte, Pascal Striebel

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie eine jährliche überkonfessionelle Gedenkfeier für Verstorbene, die im Bezirk gem. § 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz ordnungsrechtlich bestattet wurden, initiiert und unterstützt werden kann. Dabei soll das Bezirksamt insbesondere prüfen, wie eine solche Gedenkfeier ethischen und datenschutzrechtlichen Aspekten gerecht werden kann und dementsprechend auszurichten wäre.

Begründung:

Eine ordnungsbehördliche Bestattung (§ 16 Abs. 3 Bestattungsgesetz) erfolgt, wenn keine Angehörigen des/der Verstorbenen vorhanden oder zu ermitteln sind, keine Vorsorge zur Bestattung getroffen wurde und kein/e andere/r für die Bestattung sorgt. Das Bezirksamt übernimmt dabei jedoch nur die absolute Grundausstattung. Kosten für eine Trauerfeier, für Redner und für die Ausschmückung der Halle darf das Bezirksamt nicht übernehmen.

Unser Bezirk sollte einen Weg finden, der Verstorben trotz der anonymen und automatisierten Beisetzung in einer gemeinsamen Trauerfeier noch einmal würdig zu gedenken und so der Trauer auch um diese „einsamen Verstorbenen“ Ausdruck zu verleihen.

Der Bezirk Reinickendorf hat z. B. am 20. Januar 2019 das erste Mal eine überkonfessionelle Gedenkfeier für „einsame Verstorbene“ durchgeführt, die nun jedes Jahr am dritten Sonntag im Januar stattfinden wird.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.01.2019
Bündnis 90/Die Grünen
Antragsteller*innen: Claudia Schulte, Pascal Striebel

 

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