Mündliche Anfrage
Initiator*in: B’90/Die Grünen, Julian Schwarze

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie viele Wohnungen in denen zur Deutschen Wohnen gehörenden Häusern in der Otto-Suhr-Siedlung (Alexandrinenstraße 42, 43-45, 91-93, 94-95, 96-97, 98-99; Alte Jakobstraße 15-17, 18-20; Kommandantenstr. 23, 24-25, 26, 27, 28-29, 56, 57, 58-59, 60, 61-62; Oranienstraße 63, 64-65, 66-67, 68, 111-113, 114-115, 116-118, 119-120, 121-123, 124-125; Stallschreiberstr. 39, 40-45, 50, 51-52, 53-54, 55; Ritterstr. 53-54) stehen nach Kenntnis des Bezirksamtes derzeit noch leer (bitte nach genannten Gebäuden auflisten)?

2. In welchen Fällen wurde mit welcher jeweiligen Laufzeit, der in der Antwort auf Frage 1 genannte Leerstand durch das Bezirksamt genehmigt?

3. In welcher Höhe wurden bisher gegenüber der Deutschen Wohnen Buß- oder Zwangsgelder aufgrund der Zweckentfremdung von Wohnraum (u.a. durch Leerstand) in den oben genannten Gebäuden der Otto-Suhr-Siedlung verhängt?

Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler

zu Frage 1 und 2:
Nach Vorlage qualifizierter wohnungskonkreter Bauablaufpläne durch die Deutsche Wohnen wurden für einzelne Wohnungen Leerstandsanträge befristet genehmigt. Gesetzlich hat der Antragsteller nach Ablauf der Leerstandsgenehmigung drei Monate Zeit, die Vermietung im Amt anzuzeigen. In den einzelnen Objekten wurden aktuell folgende Leerstände genehmigt:

In der Alexandrinenstraße, Haus Nr. 42 zwei Wohneinheiten bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus, Frist läuft.
Haus Nr. 43: Eine Wohneinheit bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Drei Wohneinheiten bis 31.12.2019.
Im Haus Nr. 44: Eine Wohneinheit Vermietung ist angezeigt.
Haus Nr. 45: Zwei Wohneinheiten, eine Wohneinheit bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht
aus, eine Wohnung ist wieder vermietet.
Haus Nr. 91: Eine Wohneinheit bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Haus Nr. 92: Eine Wohneinheit bis 31.12.2019.
Haus Nr. 93: Eine Wohneinheit bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Haus Nr. 94: Vier Wohneinheiten bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Haus Nr. 95: Eine Wohneinheit bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Haus Nr. 96: Eine Wohneinheit bis 31.12.2019.
Haus Nr. 97: Eine Wohneinheit bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Haus Nr. 98: Drei Wohneinheiten bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Haus Nr. 99: Eine Wohneinheit bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Zwei Wohneinheiten bis 31.12.2019.
Ich beantworte in Respekt für die BVV die Anfrage so, wie sie formuliert ist.
Haus Nr. 100: Vier Wohneinheiten bis 30.09.2019, drei Vermietungsanzeigen stehen aus, eine
Wohneinheit vermietet.

In der Oranienstraße:
Haus Nr. 63: Drei Wohneinheiten bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus, zwei Wohneinheiten bis 31.12.2019.
Haus Nr. 66: Zwei Wohneinheiten bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Haus Nr. 115: Eine Wohneinheit bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Haus Nr. 116: Zwei Wohneinheiten bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Haus Nr. 117: Eine Wohneinheit bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Haus Nr. 120: Eine Wohneinheit bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus, eine Wohneinheit bis 31.12.2019.
Haus Nr. 123: Eine Wohneinheit bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.

In der Alten Jakobstraße:
Alle Wohnungen, zehn, für die der Leerstand genehmigt wurde, sind nach Ablauf der genehmigten Leerstandsfrist wieder vermietet worden. Für eine Wohneinheit steht die Vermietungsanzeige noch aus.

In der Kommandantenstraße:
Haus Nr. 25: Eine Wohneinheit bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Haus Nr. 29: Eine Wohneinheit bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Haus Nr. 56: Fünf Wohneinheiten bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Haus Nr. 57: Eine Wohneinheit bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.

In der Ritterstraße:
Haus Nr. 54: Eine Wohneinheit bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.

In der Stallschreiberstraße:
Haus Nr. 39: Zwei Wohneinheiten bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus, eine Wohneinheit bis 31.12.2019.
Haus Nr. 41: Zwei Wohneinheiten bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Haus Nr. 42: Eine Wohneinheit bis 31.12.2019.
Haus Nr. 50: Sieben Wohneinheiten bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus, zwei Wohneinheiten bis 31.12.2019.
Haus Nr. 51: Sechs Wohneinheiten bis 30.09.2019, eine Vermietung ist im System wieder vermietet erfasst.
Haus Nr. 52: Drei Wohneinheiten bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Haus Nr. 53: Eine Wohneinheit bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.
Haus Nr. 54: Zwei Wohneinheiten bis 30.09.2019, Vermietungsanzeige steht aus.

zu Frage 3:
Bußgelder in dem o.g. Wohnungsbestand wegen Zweckentfremdung von Wohnraum wurden nicht verhängt. Zwangsgelder zur Durchsetzung von Verwaltungsakten mussten weder angedroht noch festgesetzt werden. Die Genehmigungen wurden erteilt, weil der Vermieter den wohnungskonkreten Bauablaufplan vorgelegt hat und für die Zeit die erforderlichen Leerstände plausibel nachgewiesen hat. Nach Ablauf der genehmigten Leerstandsfrist werden die Vermietungen entsprechend der Fristen gegenüber dem Amt nachgewiesen werden müssen. Danke.

Herr Schwarze:
Ja, vielen Dank Herr Stadtrat für die ausführliche Beantwortung. Es ist ja mittlerweile die 6. Anfrage meinerseits zum Leerstand in der Otto-Suhr-Siedlung und ich hätte auch eine Nachfrage, insbesondere jetzt zur Stallschreiberstraße, dort, bei der Nummer 45 berichten die Mieterinnen und Mieter, dass dort im Erdgeschoss eine Wohnung seit vier Jahren leer steht. Diese taucht jetzt bei Ihnen auf der Liste nicht mehr auf, die tauchte in der Vergangenheit auf. Das würde mich dann doch sehr interessieren, wie so ein langer Leerstand möglich ist, ohne dass hier auch dann entsprechend Zwangsgelder oder andere Dinge nötig wurden.

zu Nachfrage 1:
In der Tat habe ich zu 45 nichts auf der Liste zu stehen. Wenn ich nichts auf der Liste stehen habe, habe ich keine Antwort dazu bekommen. Werden wir nachliefern.

Nachtrag vom 02.12.2019:
Ihre Nachfrage zu einem möglichen Leerstand in der Stallschreiberstraße 45 beantworte ich wie folgt:
Nach Kenntnis der Arbeitsgruppe Zweckentfremdung sind derzeit keine Wohnungen in der Stallschreiberstraße 45 vom Leerstand betroffen. In der Vergangenheit wurden die Anträge auf Leerstand für zwei Wohnungen unter der o.g. Adresse genehmigt. Seit August bzw. Oktober 2019 sind
diese Einheiten wieder vermietet.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 27.11.2019
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Julian Schwarze

PDF zur Drucksache