DS/2220/IV Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Vor dem Hintergrund des B.Z-Aufmachers vom Montag (23.5.) mit dem Titel „Berlin hat ja sonst keine Probleme“, der in der ganzen Bundesrepublik erschienen ist, frage ich das Bezirksamt, warum es unseren Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit der Aufforderung, Restauranttische in Friedrichshain um 3 cm auf 97 cm zu kürzen lächerlich macht?
2. Welche Auswirkungen erhofft sich der Ordnungsamtsstadtrat von der Kürzung der Tische um die genannten 3 cm auf einem mehrere Meter breiten Gehweg?
3. Warum nutzt das Ordnungsamt seine kostbare Zeit nicht stärker, um geltende Recht in
Fragen durchzusetzen, bei denen es wirklich gefährlich ist oder gar um leben und tot geht, wie beispielsweise beim überall im Bezirk allgegenwärtigen illegalen Parken auf Fahrradstreifen, das dazu führt, dass ältere Menschen und Kinder mit ihren Rädern in den fließenden Verkehr genötigt werden?
Beantwortung: Herr Dr. Beckers
zu Frage 1: Das Ordnungsamt ist für die Einhaltung von Regeln im öffentlichen Straßenland zuständig und bemüht, das auch gleichermaßen für alle durchzusetzen und dabei niemanden zu bevorteilen oder zu benachteiligen. Dass das vor allem die Betroffenen kritisch sehen, liegt – denke ich – auch in der Natur der Sache.
Wenn Sie die Medien verfolgen, z.B. gerade heute in der Berliner Zeitung und auch in der Berliner Morgenpost, dann werden Sie feststellen, dass nicht nur unser Ordnungsamt im Medieninteresse steht, sondern auch die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf wegen des Freihaltens von 2,20 m Gehweg und das Ordnungsamt Pankow wegen der Breite und Höhe von Pflanzenkübeln auf öffentlichen Straßenland.
Ich bin sicher, dass es noch viele weitere Beispiele solcher Konflikte gibt, z.B. im Bezirk Mitte. Warum ist das so? Die Gastronomen bieten ihren Gästen öffentliches Straßenland zur Nutzung an. Das ist ein lukratives Geschäft, denn die Gäste nehmen das Angebot gerne an und wer möchte schon bei schönem Wetter, von dem wir jetzt auch ein bisschen mehr haben, nicht gerne draußen sitzen. Nun gibt es aber einen Grund, warum Berlin Gehwege baut; sie sind nämlich vor allem für die Fußgänger da. Insofern ist ein Konflikt zwischen den Nutzergruppen vorprogrammiert, denen die Gastronomen den Gehweg zustellen.
Das Problem eines Ordnungsamtes ist es dabei, zu entscheiden, welche Kulanz es ausüben kann, ohne andere Gastronomen zu benachteiligen oder dem Wunsch nach Gleichbehandlung nachkommen zu müssen. Entscheidet es großzügig, können klagefreudige Wirte sich darauf berufen und eine Klage hätte sicherlich auch Erfolg.
Versucht ein Ordnungsamt gleiches Recht für alle durchzusetzen, kommt es in eine schwierige Lage, sich für einen Einzelfall rechtfertigen zu müssen, der für sich allein betrachtet sicher unproblematisch und unbürokratisch hätte gelöst werden können, aber dazu führt, dass jeder, der sich benachteiligt fühlt, seinen Einzelfall entsprechend geregelt haben will. Gibt das Ordnungsamt dem aus Angst der öffentlichen Kritik nach, wird es bald in den Bereich der Willkür sich bewegen, weil kaum noch allgemein verbindliche Regeln erkennbar sein werden. Ich denke auch, das ist nicht schwer zu verstehen und deshalb ist es wichtig, sich als Ordnungsamt an Regeln zu halten, die für alle gelten, auch wenn das im Einzelfall merkwürdig anmutet.
Ob die derzeitige kritische Darstellung in den Medien unbedingt als lächerlich machende Presse anzusehen ist, liegt aber auch im Auge des Betrachters. Immerhin hat Herr Näckel, der für sich und seinen Verband, den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, pressewirksam erreicht, dass unser Ordnungsamt gewillt ist, Mindestdurchgangsbreiten auf Gehwegen von 1,50 m auch in einem Kiez durchzusetzen, der sich mittlerweile zum Hotspot entwickelt hat und bei dem nur noch zahlende Gäste, aber die Anwohner anscheinend nicht mehr vorkommen. Allerdings gibt es sie durchaus und die finden es
eben nicht toll, dass fast nur noch über die Interessen und Rechte von Gastronomen gesprochen wird und nicht über ihre. Ich zitiere: „In Wohngebieten auf Fußgängerwegen zwei Kinderwagen aneinander vorbeischieben zu können, ist normal und keine exotische Forderung.“ So ein Zitat aus dem offenen Brief von den Anwohnern an Herrn Näckel.
Und das sehe ich auch so, denn über diejenigen, die darauf angewiesen sind, sich auf dem Gehweg ohne Zickzackkurs fortbewegen zu können, spricht anscheinend niemand. Frau Ehrlichmann, unsere Behindertenbeauftragte, und der Leiter des Ordnungsamtes, Herr Wenz, haben im Selbsttest einmal versucht, mit dem Rolli Gehwege zu befahren, was eine wirkliche Herausforderung ist, wenn noch nicht einmal eine Mindestdurchgangsbreite von 1,50 m eingehalten wird.
Letztes Jahr habe ich mit Mitgliedern der BVV, darunter auch der Fraktion von Bündnis 90/Grüne in Kreuzberg eine Ortsbesichtigung im öffentlichen Straßenland vorgenommen. Wir waren alle erschüttert, wie wenig Raum tatsächlich für Fußgänger und andere Gehwegnutzer zur Verfügung steht. 1,50 m sind eine Mindestdurchgangsbreite, es ist keine Regeldurchgangsbreite. Wenn das Ordnungsamt zugunsten der Wirte 1,50 m regelmäßig genehmigt, dann ist das bereits die Untergrenze. Und wie weit wollen Sie
denn gehen, Herr Honnens? Bei dem einen sind es 3 cm, dann kommen 10 cm und ich weiß, dann sind wie bald bei 15 cm und jedes Mal haben Sie die Diskussion über die böse Behörde, die sich furchtbar bürokratisch und kleinlich anstellt.
Aber ich finde, dass Anwohner und andere Benutzer von Gehwegen sehr wohl das Recht haben müssen, dass ihre Rechte und berechtigten Anliegen vom Bezirksamt vertreten werden. Und dann muss man es aber aushalten können, wenn es dazu andere Auffassungen gibt. Wer Angst vor schlechter Presse hat, sollte nicht in das Bezirksamt gehen und nicht nur lächerlich würden wir uns machen, wenn wir aus Angst vor schlechter Presse den Kopf in den Sand stecken würden und so tun, als wäre alles in bester Ordnung und diejenigen benachteiligen, die keine solche Lobby oder eine Funktion beim Deutschen Hotel- und Gaststättenverband haben.
zu Frage 2:
Schöner wäre es, wenn der Gehweg tatsächlich mehrere Meter betragen würde; dann hätten wir alle kein Problem mit den 3 cm. Doch es ist anders: In Berlin gliedert sich der typische Gehweg in Oberstreifen, Laufbahn und Unterstreifen. Ist der Oberstreifen breit genug, kann er grundsätzlich für Sondernutzung zur Verfügung gestellt werden, weil dort niemand langläuft und keine Gefahr besteht, den Gehweg zu verkleinern. Der Unterstreifen ist für das Abstellen von Fahrrädern, das Aufstellen von Briefkästen, Parkscheinautomaten, Lichtmasten, Verkehrszeichen, oberirdischer Verteilerkästen und
vieles mehr, was man noch so in den Raum stellt. Die Abwicklung des Liefer- und Ladeverkehrs und natürlich für die Anpflanzung von Straßenbäumen vorgesehen.
Die Laufbahn dient der Nutzung als Gehweg für Fußgänger. Insoweit stellt z.B. die Krossener Straße keineswegs einen mehreren meterbreiten Gehweg dar. Die Realisierung der Mindestdurchgangsbreite für Fußgänger ist daher nur durch Einkürzung der Sondernutzungsfläche zu erreichen. Die Regelung der 1,50 m Mindestbreite der Laufbahn wurde den Gastronomen bereits 2013 kommuniziert. Also wenige Monate nach dem Bezirksamtsbeschluss um die einheitlichen Prüfkriterien an Sondernutzung öffentlichen
Straßenlandes. Herr Näckel war bei einer der Veranstaltungen anwesend.
Seit dem 01. Mai gibt es verlängerte Dienstzeiten des Ordnungsamtes, die erhebliche Überschreitung in Abend- und Nachtstunden festgestellt haben. Nach Aussage der Mitarbeiter des Ordnungsamtes sind teilweise erhebliche Gräben entstanden zwischen den Anwohnern und den Gewerbetreibenden.
Einige Anwohner sind nicht länger bereit, immer nur Einschränkungen hinzunehmen. Sie haben sich organisiert und fordern ihre Rechte ein. Die exakte Prüfung der Anträge anhand der Prüfkriterien des Bezirksamtes dient dann der Konfliktvermeidung zwischen Anwohnern bzw. Fußgängern und Gewerbetreibenden, wenn jeder die Regeln kennt und auch darauf vertrauen kann, dass sie eingehalten und überprüft werden.
Auch jeder Gewerbetreibende sollte sicher sein können, dass seine Mitbewerber auch keine günstigeren Bescheidungen erhalten und ich bin schon der Meinung, dass diese unterschiedslose Gleichbehandlung eine friedvolle Koexistenz aller Nutzergruppen durchaus gewährleistet. Insoweit werden seit einiger geraumer Zeit die genutzten Flächen in den Hotspots unseres Bezirks wie dem Simon-Dach-Kiez präzise vom Ordnungsamt vor Ort ermittelt. Festzustellen ist, dass die Resonanz von Anwohnern, die sich inzwischen zu einer Interessensgemeinschaft organisiert haben, positiv zu dem Versprechen ausfällt, dass das Ordnungsamt auch ihre berechtigten Interessen wahrnimmt und durchsetzt.
Auch fallen Anwohnerkommentare in den sozialen Medien eher positiv aus; lesen Sie mal nach. Manche von ihnen wirken auch sehr nachdenklich, was eine Laissez-Faire, also ein Einfaches jeder darf machen was er kann oder sie will, für sie als Schwächeren im Gesamtgefüge bedeuten würde. 3 cm hin oder her, ich finde, sie müssen sich auf das Ordnungsamt verlassen können.
zu Frage 3:
Meine Erfahrung zeigt, dass das Ordnungsamt möglichst nicht dort sein soll, wo man selber betroffen ist oder eine Klientel betroffen sein könnte, deren Interesse besonders fördern möchte. Und gerade Autofahrer sehen das übrigens sehr ähnlich. Wenn sie auf dem Fahrradstreifen parken und der Meinung sind, die Polizei sollte sich doch lieber um die Drogendealer kümmern und das Ordnungsamt um die Radfahrer auf dem Gehweg. Unser Amt gibt sich große Mühe, auch mit den viel zu wenigen Mitarbeitern, die Aufgaben anzugehen, damit bei niemanden das Gefühl entsteht, er würde mit seinen berechtigten Anliegen nun gar keine Berücksichtigung oder präventiven Schutz mehr finden.
Insofern kümmert sich der Außendienst des Ordnungsamtes auch um Radwege bzw. Angebotsstreifen für Radfahrer, die in den vergangenen Jahren neu angelegt worden sind. Hier sei z.B. der Schwerpunkt Köpenicker Straße genannt, Schlesische Straße. Des Weiteren werden die Bereiche Lindenstraße und Alte-Jakob-Straße regelmäßig kontrolliert.
Und wie ernst das Thema genommen wird zeigt auch, dass das Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei im nächsten Monat Schwerpunkteinsätze zu diesem Thema durchführen wird. Insofern frage ich mich, was das denn soll, Herr Honnens, wenn Sie die Interessen von Gehwegbenutzern so herabspielen und sie moralisch diskreditieren wollen nach dem Motto, „weil sich das Ordnungsamt für Anwohner eingesetzt hat und den Fahrradweg nicht freihalten konnte, ist ein Fahrradunfall geschehen“. Ich denke, moralisch diskreditiert zu werden, hat unser Ordnungsamt nicht verdient und ich hoffe, dass das nur Ihre Auffassung ist und nicht die der Fraktion von Bündnis90/Die Grünen. Vielen Dank.
Herr Schwarze:
Gut, wir sind ja in der Fragestunde und nicht in der Aussprache, da würde mir jetzt
gerade zu Ihrer letzten Einlassung doch sehr viel einfallen, es ging doch sehr daneben.
Nichtsdestotrotz, die Frage wäre jetzt an Sie: Warum gehen Sie in Ihren Ausführungen regelmäßig jetzt, ich glaube drei Mal, auf die angesprochenen 1,50 m ein als freizuhaltender Mindestabstand? Das teilen wir auch und da gibt es auch, glaube ich, gar keinen Dissens, aber die Frage ist doch: Warum teilt das Ordnungsamt vor Ort den Leuten mit, dass 2 m mindestens freigehalten werden müssen und nicht 1,50 m, so wie Sie das hier gerade in der Beantwortung ausgeführt haben? Und warum wurde über diese geänderte Anwendung der vom Bezirksamt 2012 oder 2013 angesprochenen Regelung
nicht der entsprechende Ausschuss informiert, dass das Ordnungsamt nun scheinbar andere Prüfkriterien anlegt mit anderen Maßstäben? Das würde mich dann doch noch interessieren.
zu Nachfrage 1 und 2:
Sehr gerne kann ich das beantworten. Die Prüfkriterien, die 2012 vom Bezirksamt
beschlossen wurden und dem Ausschuss für Wirtschaft und Ordnung vorgestellt wurden und anschließend den Gewerbetreibenden mitgeteilt wurden in diversen Anwohnerrunden, diese Prüfkriterien haben weiterhin Gültigkeit. Insofern gibt es auch keine Änderung. Und wenn Sie da mal nachlesen werden Sie feststellen, es ging um eine Mindestdurchgangsbreite von 1,50 m, aber eigentlich 2 m, lesen Sie mal nach. Diese 2 m sind eigentlich für die Bereiche gemeint, die normal sein sollten.
Nur unser Bezirk hat eben auch viele Straßen und Gehwege, die verdammt eng sind und wenn man den Gastwirten da auch etwas entgegenkommen will, dann haben wir gesagt okay, 1,50 m Mindestdurchgangsbreite sollte erhalten bleiben. Das ist aber nicht der Regelfall. Der Regelfall sollte eigentlich was anderes sein, aber 1,50 m ist zu akzeptieren, weil das die Untergrenze ist, dass eben zwei … ja, Rollis, Kinderwagen etc. aneinander vorbeigehen können.
Herr Hehmke:
Ich würde das Bezirksamt gerne um Auskunft bitten, wie sich die Anzahl …, also das
kann man jetzt vielleicht nicht genau beziffern, aber auch die Anzahl der Beschwerden und Zuschriften von Anwohnerinnen und Anwohnern in den letzten Jahren entwickelt hat? Also wenn man zumindest die Presse verfolgt, hat man den Eindruck, dass es schon ein großes Bedürfnis gibt, dass Recht und Gesetz dort an diesen Stellen eingehalten werden.
zu Nachfrage 3:
Ich kann es in der Tat nicht beziffern, aber die Zahl der Beschwerden eigentlich über
Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes, gerade was den Außenausschank angeht, ist in der Tat sehr hoch. Was sich aber vorzugsweise eigentlich auf die Situation nach 22.00 Uhr bezieht. Das ist der Hauptkritikpunkt, das muss man so sehen.
Vielen ist übrigens gar nicht klar, dass diese ganzen Flächen, die da so sind, als Sondernutzung dann auch genehmigt wurden. Manche denken, die werden einfach überschritten, aber Fakt ist jedenfalls, dass das Bezirksamt teilweise in den Jahren vor 2012 da auch recht großzügig war und keiner konnte damals wissen, dass sich unsere Kieze dermaßen als Hotspot entwickeln und, was auch noch dazukommt, das muss man dann vielleicht auch mal mit sehen, dass wir, sprich also auch das Ordnungsamt, sehr wohl auch weitaus mehr Sondernutzungserlaubnisse erteilt haben und nicht restriktiv vorgegangen sind.
Wir hatten in 2011, ich habe mir die Zahl noch mal herausgesucht, weil da auch eine
Pressenachfrage war, hatten 800 Sondernutzungserlaubnisse, in 2015 921. Also wer nun glaubt, wir würden irgendwelche Gastronomen oder Wirte benachteiligen bei der Sondernutzungserlaubnis, und die betrifft es meistens, kann ich Ihnen sagen, das ist nun wirklich nicht der Fall. Aber wo wir alle aufpassen müssen ist – glaube ich -, wenn wir unsere Kieze halten wollen, dass diese exorbitante Nutzung von jedem freien Quadratzentimeter, das kann so nicht weitergehen. Wir müssen uns auch um die Anwohner kümmern, wir müssen uns auch um diejenigen kümmern, die als Schwächere hier auch die Gehwege nutzen. Und insofern finde ich das schon ganz richtig, dass das
Ordnungsamt hier jetzt genauer hinschaut.
Herr Vollmert:
Eine leicht ironische Frage: Müsste jetzt eigentlich … der Ökonom sage ich schon, der
Gastronom eigentlich mit diesen 3 cm und dieser unbürokratischen Selbsthilfe doch eigentlich sehr glücklich sein und das Problem ist gelöst?
zu Nachfrage 4:
Also der Herr Näckel und ich, wir kennen uns ja seit 10 Jahren. Wir sind in diversen
Gremien auch gemeinsam vertreten wie z.B. Runder Tisch Tourismus u.v.m. Wenn Herr Näckel meint, er muss das machen ohne mit mir Rücksprache zu halten, ohne mich anzurufen und mich anzumailen, anzuschreiben, wie auch immer, dann denke ich mal, war es für ihn die einfachste Lösung, den BZReporter einzuladen, die Kreissäge anzusetzen und ein Bild sozusagen schießen zu lassen, was uns in der Tat etwas schlecht dastehen lässt, das gebe ich zu im Einzelfall, aber trotz alledem, wenn man es mal insgesamt betrachtet, ich habe gerade von den anderen Bezirken gesprochen, wir müssen auch die Kraft haben, so etwas entgegenzustehen, weil ich finde schon, wir müssen für unsere Kieze hier was tun. So, wie das jetzt läuft, ich kann es noch mal wiederholen, kann es nicht weitergehen.
Man kann nicht alles laufen lassen, den Kopf in den Sand stecken und glauben, es geht an uns vorüber, weil wir vielleicht demnächst Wahlen haben. Das geht nicht.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.05.2016
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Christian Honnens