SA/211/IV Schriftliche Anfrage

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen des Bezirkes durch die Vermietung bzw.
Verpachtung von öffentlichem Straßenland durch „Herausstellen von Tischen und
Sitzgelegenheiten zu Schankzwecken“ aufgeteilt nach den Wertstufen I bis IV?

Die Einnahmen stellen sich im Jahr 2013 wie folgt dar:

Bei Tischen und Stühlen 299.021,00 EUR Sondernutzungsgebühren und 158.865,00 Gebühren nach der StVO.
Die Wertstufen kommen nur bei den Sondernutzungsgebühren zum Einsatz.

Nahezu alle Straßen des Bezirks liegen in der Wertstufe IV. Die Wertstufe I kommt nicht zum Einsatz.




Bezirk Wertstufe I Wertstufe II  Wertstufe III  Wertstufe IV
         
Friedrichshain-
Kreuzberg
  Hauptzentrum Ring-Center
Frankfurter Allee zwischen
Bezirksgrenze und Pettenkoferstraße; Pettenkoferstraße von Frankfurter
Allee bis Rigaer Straße;
Rigaer Straße von Pettenkoferstraße
bis S-Bahnhof,
Hermannplatz von Hasenheide
bis Urbanstraße;
Hasenheide von Hermannplatz
bis Hausnummer
12, Kottbusser
Damm von Urbanstraße
bis Boppstraße.
alle übrigen Straße

Die Sondernutzungsgebührenanteile in 2013 zur Wertstufe III betragen daher 1.447,– EUR und zur Wertstufe II 438,– EUR.

2. Welches sind die Gründe, dass bei einigen Straßen die Wertstufen II bzw. III nicht zur
Anwendung kommen? (Siehe Antwort 3. in SA/203/IV)

Die Festlegung der Wertstufen bezieht sich auf die Nutzungsintensität und erfolgt berlinweit auf der Grundlage des Stadtentwicklungsplans Zentren und Einzelhandel durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz. Das Konzept steht in Wechselwirkung zum Flächennutzungsplan und den einschlägigen Ausführungsvorschriften.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers

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