DS/0607/III
Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
III. Wahlperiode
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass das Sportförderungsgesetz und die Sportstättennutzungsverordnung in folgenden Abschnitten ergänzt und geändert werden:
Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen
§1 Ziel der Sportförderung
Ergänzung unter Punkt 4
-durch die Schaffung geschlechtergerechter Zugangsvoraussetzungen zu Sportanlagen sollen die besonderen Bedürfnisse und Interessen von Frauen und Mädchen stärker berücksichtig werden
Abschnitt II
Sportanlagen Ergänzung
§ 10 Anforderungen an Sportanlagen
(1) Sportanlagen sind grundsätzlich wettkampfgerecht zu bauen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Sportanlagen frauen- und mädchengerecht ausgebaut werden.
Abschnitt III
Finanzielle Förderungsmaßnahmen und sonstige Förderungsmaßnahmen
Ergänzung
- die Schaffung integrativer und kostengünstiger Angebote für Frauen und Mädchen
- gezielte Angebote der Schulung und Ausbildungsmaßnahmen für Frauen und Mädchen
Span – Vergabegrundsätze
(7) Ergänzung
Frauen – und Mädchenabteilungen sind bei der Vergabe stärker zu berücksichtigen
Begründung:
Das Sportförderungsgestz und die Span regelt die Förderung und die Vergabe von Sportanlagen. Die Span tritt am 30.04.2008 außer Kraft. Der Bezirk fördert seit Jahren den Frauen – und Mädchensport obwohl jede gesetzliche Grundlage dafür fehlte. Das Auslaufen des Sportförderungsgesetzes und der Span schaffen uns die Möglichkeit auf dieser Grundlage Einfluss auf die Neufassung dieser Verordnungen zu nehmen.
Antragstellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic
Bündnis 90/Die Grünen
Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.02.08