DS/0607/III

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

III. Wahlperiode

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass das Sportförderungsgesetz und die Sportstättennutzungsverordnung in folgenden Abschnitten ergänzt und geändert werden:


Abschnitt I

Allgemeine Bestimmungen

§1 Ziel der Sportförderung

Ergänzung unter Punkt 4

-durch die Schaffung geschlechtergerechter Zugangsvoraussetzungen zu Sportanlagen sollen die besonderen Bedürfnisse und Interessen von Frauen und Mädchen stärker berücksichtig werden


Abschnitt II

Sportanlagen Ergänzung

§ 10 Anforderungen an Sportanlagen

(1) Sportanlagen sind grundsätzlich wettkampfgerecht zu bauen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Sportanlagen frauen- und mädchengerecht ausgebaut werden.


Abschnitt III

Finanzielle Förderungsmaßnahmen und sonstige Förderungsmaßnahmen

Ergänzung

  • die Schaffung integrativer und kostengünstiger Angebote für Frauen und Mädchen
  • gezielte Angebote der Schulung und Ausbildungsmaßnahmen für Frauen und Mädchen

Span – Vergabegrundsätze

(7) Ergänzung

Frauen – und Mädchenabteilungen sind bei der Vergabe stärker zu berücksichtigen

Begründung:

Das Sportförderungsgestz und die Span regelt die Förderung und die Vergabe von Sportanlagen. Die Span tritt am 30.04.2008 außer Kraft. Der Bezirk fördert seit Jahren den Frauen – und Mädchensport obwohl jede gesetzliche Grundlage dafür fehlte. Das Auslaufen des Sportförderungsgesetzes und der Span schaffen uns die Möglichkeit auf dieser Grundlage Einfluss auf die Neufassung dieser Verordnungen zu nehmen.

Antragstellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic

Bündnis 90/Die Grünen

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.02.08