SA/090/IV

Schriftliche Anfrage

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Gibt es an den Schulen eine festgesetzte Frist für die Wahlen der Gesamt schülervertretung? Wenn ja, wann findet die Wahl statt?

Nach § 84 Abs. 1 Schulgesetz Berlin ist jede Klasse ab Klassenstufe 3 dazu verpflichtet, binnen eines Monats zwei gleichberechtigte Klassensprecher zu wählen. Eine festgesetzte Frist für die Wahl der Gesamtschülervertretung (Sekundarstufe I u. II) gibt es laut § 85 Schulgesetzt Berlin nicht. Demnach findet die Wahl der Gesamtschülervertretung in Eigenverantwortung der Schule statt.

2. Werden zusätzliche Räume den gewählten SchülervertreterInnen für ihre zukünftige Arbeit von Seiten der Schulen zur Verfügung gestellt?

Im Musterraumprogramm gibt es keine konkrete Raumzumessung für die Schülervertretung. In der Regel verfügen die Schulen über entsprechende räumliche Kapazitäten die genutzt werden können.

3. Welche Fortbildungsmaßnahmen erhalten gewählte SchülervertreterInnen?

Die SchülervertreterInnen die sich zusätzlich in den Bezirksschülerausschuss wählen lassen, werden durch das Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro Kreuzberg in der Gremienarbeit aktiv unterstützt. Diese Unterstützung beinhaltet die Vorbereitung und Durchführung der monatlichen Sitzungen und die Durchführung von themenbezogenen Fortbildungen bzw. Workshops.

4. Wer trägt die Kosten für eine Fortbildung?

Das Kinder- und Jugendbeteiligungsbüro wird über das Jugendamt auf der Grundlage eines Leistungsvertrages finanziert. Bestandteil des Leistungsvertrages ist die Unterstützung des Bezirksschülerausschusses.

5. Wie werden die SchülerInnen über die Arbeit des Bezirksschülerausschusses und die des Bezirksschulbeirates informiert?

Themenbezogene Informationen werden von den gewählten BezirksschülerausschussvertreterInnen aus dem Ausschuss in die Sitzungen der GesamtschülervertreterInnen weitergetragen. Der Bezirksschulbeirat besteht zu gleichen Teilen aus Eltern, Lehrern und Schülern, somit ist der Informationsfluss der wie beim Bezirksschülerausschuss. Die Informationen werden aus dem Bezirksschulbeirat in den Bezirksschülerausschuss getragen und von dort aus in die Sitzung der Gesamtschülervertretungen weitergetragen.

6. Wie werden gewählte SchülervertreterInnen an den Schulen für ihren Einsatz als gewählte VertreterInnen anerkannt?

Die Auszeichnung für das Engagement als SchülervertreterIn obliegt den Schulen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Beckers

Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Friedrichshain-Kreuzberg, den 04.12.12

Bündnis 90/Die Grünen

Fragestellerin: Gülten Alagöz