Berlin – Die Verfassungsklage gegen das Gesetz zur Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe nährt bei Kritikern den Verdacht auf die Existenz weiterer unveröffentlichter Dokumente. Ein Artikel aus der Berliner Zeitung.

„Wer so handelt, hat offensichtlich etwas zu verbergen“, sagte der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm, am Dienstag zu der Klage der privaten Anteilseigner RWE und Veolia. Auch die Bürgerinitiative Berliner Wassertisch vermutet, dass noch nicht alles restlos offengelegt wurde.

RWE und Veolia wollen mit der Klage nach eigener Darstellung Rechtssicherheit über die Reichweite der im Gesetz festgehaltenen Veröffentlichungspflicht herstellen. Denn eine klare Definition gebe das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht her. Das Gesetz war nach einem erfolgreichen Volksentscheid im März 2011 in Kraft getreten. Eine Bürgerinitiative hatte den Volksentscheid auf den Weg gebracht, nachdem die Wasserpreise in Berlin drastisch gestiegen waren. Sie versprach sich davon Ansatzpunkte, die Verträge im Nachhinein für nichtig erklären und die Teilprivatisierung rückgängig machen zu können. Die Privaten halten 49 Prozent der Anteile der ehemals landeseigenen Wasserbetriebe.

VDGN: Wichtiges wird vorenthalten

Der Öffentlichkeit werde noch Wichtiges vorenthalten, was sie offensichtlich nicht wissen solle, sagte Ohm. Ansonsten müssten die Konzerne „nicht ein so schweres Geschütz wie eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz auffahren, das in Berlin als erstes und einziges per Volksentscheid beschlossen worden ist“.

Auch für die Mitbegründerin des Wassertisches, Heidi Kosche, liegt der Verdacht nahe, „dass noch weitere unveröffentlichte Dokumente existieren“. Selbstverständlich hätten die Berliner Wasserversorger das Recht, sich bei Gericht Klarheit zu verschaffen. Bisher hätten sie aber immer behauptet, dass alles schon veröffentlicht sei.

„Wenn das stimmt, ergibt der jetzt erfolgte rechtliche Schritt keinen Sinn“, sagte Kosche, die auch Mitglied des parlamentarischen Sonderausschusses „Wasserverträge“ ist. Er soll die umstrittenen Verträge aus dem Jahr 1999 öffentlich prüfen. Als „Kriegserklärung an die Berliner Bevölkerung“ bezeichnete die Sprecherin des Wassertisches, Ulrike von Wiesenau, die Verfassungsbeschwerde. Sie fügte hinzu: „Wir sind überzeugt, dass noch vieles im Dunkeln liegt, was das Licht der Öffentlichkeit scheuen muss.“