In einer kleinen Anfrage erkundigt sich Heidi Kosche nach der Verbreitung und den Gefahren des Shisha-Konsums in Berlin.

Wasserpfeifenkonsum in Berlin

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Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Wie beurteilt die Senatsverwaltung die starke Verbreitung des Wasserpfeifenkonsums unter Jugendlichen?

Zu 1.: Der Senat kennt den neuen zunehmenden Konsumtrend des Wasserpfeiferauchens. Die Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln im Januar/Februar 2007 lieferte erstmals wissenschaftliche Daten zum Wasserpfeifenkonsum in Deutschland. Danach haben 14 % von den befragten 12- 17jährigen Jugendlichen im letzten Monat vor der Befragung Wasserpfeife geraucht; davon 4 % regelmäßig etwa 1x pro Woche. Der Senat beobachtet mit Besorgnis, dass die gesundheitlichen Risiken des Wasserpfeiferauchens von den Konsumenten unterschätzt werden.

2. Welche konkreten Erkenntnisse über Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang von Wasserpfeifentabak, Wasserpfeifenwerbung und Wasserpfeifenkonsum sind der Senatsverwaltung bekannt?

Zu 2.: Die Befragung „Vorsicht Wasserpfeife“ des Bezirksamtes Friedrichshain – Kreuzberg ist dem Senat bekannt. Darüber hinaus liegen Hinweise auf Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) vor. Diese sind jedoch nicht näher quantifizierbar, da sie in der Regel bei anderen polizeilichen Einsatzanlässen festgestellt werden. Die Weiterbearbeitung dieser Verstöße erfolgt entsprechend der Zuständigkeit durch die bezirklichen Jugendämter oder die Polizei. Detaillierte Aussagen setzen umfangreiche und zeitaufwendige Recherchen und Analysen im Verantwortungsbereich der Polizei voraus. Dies war im vorgegebenen Zeitrahmen nicht umsetzbar.

3. Welche Maßnahmen hat die Senatsverwaltung ergriffen, um den zahlreichen Gesetzesverstößen, die in der Studie „Vorsicht Wasserpfeife“ des Bezirksamtes Fried-richshain-Kreuzberg beschrieben werden, nachzugehen?

Zu 3.: Für konkrete Verstöße gegen das JuSchG im Bezirk Kreuzberg-Friedrichshain ist der Bezirk in der Verantwortung. Zu den generellen, regional übergreifenden Problemstellungen, die z.B. die Werbung für Wasserpfeiferauchen bzw. Warnhinweise und Inhaltsangaben auf Verpackung von Wasserpfeifentabak bezieht der Senat im Rahmen von Votierungen, Gremienarbeit und Berichterstattungen eindeutig Stellung und weist auf notwendige Maßnahmen nachhaltig hin.

4. Welche Maßnahmen will die Senatsverwaltung ergreifen, um die Gefahren, die von dem bisher unkontrollierten Verkauf des Wasserpfeifentabaks und dem Angebot in Shisha-Lokalen ausgehen, zu bekämpfen?

Zu 4.: Der Verkauf von Wasserpfeifentabak unterliegt denselben gesetzlichen Bestimmungen, wie der Verkauf anderer Tabakwaren. Die Fachstelle für Suchtprävention geht in ihrer gegenwärtig stattfindenden Jugendschutzkampagne auch auf die gesetzlichen Bestimmungen zum Verkauf von Wasserpfeifentabak ein. Dieser ist unter 18 Jahre verboten. Darüber hinaus verteilt die Fachstelle für Suchtprävention Informationsmaterialien zum Shisha-Rauchen. Der Gesetzentwurf zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit beinhaltet ein umfassendes Rauchverbot u. a. im Gastronomiebereich, zu denen auch Shisha Lokale gehören. Dadurch wird ab Inkrafttreten des Gesetzes – voraussichtlich ab dem 01.01.2008 – das Angebot von Shisha-Lokalen erheblich reduziert sein.

5. Sieht die Senatsverwaltung die Notwendigkeit, den Bezirken in dieser Angelegenheit behilflich zu sein?

Zu 5. Im Auftrag der Senatsverwaltung für Gesund-heit, Umwelt und Verbraucherschutz besteht bereits eine enge Zusammenarbeit zwischen der Fachstelle für Suchtprävention und den bezirklichen Koordinatoren/innen für Suchtfragen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden und wurden unterschiedliche Suchtpräventionsthemen, u. a. auch bereits das Thema Wasserpfeiferauchen diskutiert sowie gemeinsame Kampagnen, wie die o. g. Jugendschutzkampagne entwickelt und durchgeführt. Das Informationsmaterial der Fachstelle steht allen Berliner Bezirken zur Verfügung.

6. Welche Maßnahmen plant die Senatsverwaltung, um ein größeres Bewusstsein über die Gefahren des Wasserpfeifenkonsums zu fördern?

Zu 6.: Bereits im Herbst 2005 wurde im Rahmen des Aktionsprogramms „Berlin qualmfrei“ ein Informationsmaterial für die Berliner Bevölkerung zum Thema: “ Wasserpfeifen – gefährlicher als Zigaretten?“ erarbeitet und mit Unterstützung der Bündnispartner umfassend in Berlin verteilt, zielgruppenspezifisch eingesetzt bzw. anhand dieses Informationsmaterials auf vielfältigen Veranstaltungen, Messen, Tagungen sowie den Eventwochen 2006 und 2007 über die damit verbundenen Gesundheitsgefahren ausgeklärt. Derzeit erarbeitet eine Projektgruppe der Fachstelle für Suchtprävention einen für Jugendliche spezifischen Informationsflyer zum Thema Wasserpfeiferauchen.

Berlin, den 10. Oktober 2007

In Vertretung

Dr. Benjamin-Immanuel Hoff