Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann und des Abgeordneten Özcan Mutlu (Bündnis 90/ Die Grünen) vom 23. Juli 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. August 2007) und Antwort (Drucksache 16/11097)

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Trifft es zu, dass der Senat plant, zum Schuljah-resbeginn an 10 Hauptschulen, 20 Realschulen, 20 Gesamtschulen und 20 Gymnasien mit insgesamt 6.000 SchülerInnen eine vertiefte Berufsorientierung anzubieten? Wenn ja – wie ist dieses Konzept untergliedert (z.B. Verteilung in den einzelnen Bezirken, Laufzeit, beteiligte Akteure, Steuerungsrunden, Auswahlverfahren), und welche Akteure waren bei der Konzepterstellung beteiligt?

Zu 1.: Es ist beabsichtigt, ab dem Schuljahr 2007/08 Projekte zur vertieften Berufsorientierung im Rahmen des Berliner Programms Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler allgemein bildender weiterführender Schulen anzubieten.

Die veränderten Bedingungen in der Berufs- und Arbeitswelt der letzten Jahre, neue Berufsbilder, veränderte Anforderungsprofile, verschärfter Konkurrenzdruck in der Bewerbersituation und die Unsicherheit vieler Jugendlicher in der Einschätzung eigener Kenntnisse und Fähigkeiten machen Berufsorientierung in der Schule notwendiger denn je. Die Berufsorientierung soll dabei so frühzeitig einsetzen, dass die Jugendlichen zum Ende ihrer Schulzeit mit klaren und realistischen Vorstellungen die erforderlichen Entscheidungen für ihre berufliche Zukunft treffen können.

Projekte des Berliner Programms Vertiefte Berufsorientierung setzen Berufsorientierungsmaßnahmen in allgemein bildenden weiterführenden Schulen um, die eine höhere Berufswahlkompetenz der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bewirken. Die bestehenden schulischen Angebote werden dahin gehend ergänzt, dass durch eine individuell ausgerichtete und praxisnahe Berufsorientierung die Chancen für die Schülerinnen und Schüler auf dem Ausbildungs- und Stellenmarkt erheblich verbessert werden. Das Programm zielt insbesondere auf die Vertiefung berufs- und betriebskundlicher Kenntnisse und Erfahrungen in der Arbeitswelt, die vertiefte Eignungsfeststellung, die Verbesserung des beruflichen Entscheidungsverhaltens sowie die Nutzung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Berufswegeplanung und Bewerbung um einen Ausbildungsplatz. Der Schwerpunkt liegt auf einem hohen Praxisteil, damit den Schülerinnen und Schülern durch praktisches Lernen Berufs- und Studienwelterfahrung ermöglicht wird und sie ihre Neigungen und Fähigkeiten ausprobieren können.

Bei der Konzepterstellung waren Experten der Senats-verwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Berlin-Brandenburg – sowie der Agenturen für Arbeit beteiligt. Mit der Umsetzung des Programms wurde S. GmbH – Treuhänder und beliehenes Unternehmen des Landes Berlin – beauftragt, deren Vertreter auch bei der Konzeptentwicklung beraten haben. Um das Berliner Programm Vertiefte Berufsorientie-rung für Schülerinnen und Schüler in bereits bestehende Strukturen und Maßnahmen der schulischen und außerschulischen Berufsorientierung einzubinden sowie eine qualitative Durchführung der Projekte zu garantieren, wird eine Lenkungsgruppe die eingereichten Projektanträge sichten und die Durchführung genehmigen. Außerdem wird ein Beirat berufen, um weitere Experten in die Beratung für eine sinnvolle Programmgestaltung und -steuerung einzubeziehen. Die Laufzeit des Berliner Programms Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler beginnt mit einer Pilotphase ab dem 01.07.2007 für das Schuljahr 2007/08. Nach dieser Pilotphase sollen für die Schuljahre 2008/09 und 2009/10 zwei weitere Durchgänge realisiert werden, für die Mittel über den Europäischen Sozialfonds (ESF) und die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung gestellt werden. Es ist vorgesehen, dass Schulen aus allen Berliner Bezirken am Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler teilnehmen.

2. Trifft es zu, dass die Auswahl der Schulen maßgeblich von der Interessensbekundung der Schulleitungen abhängt und nicht von einer Analyse der Situation, der Bedarfe und der dort bereits vorhandenen Angebote vor Ort? Wenn ja, warum wählt der Senat dieses Vorgehen? Wie kann bereits vor Beginn der proportionale Anteil der verschiedenen Schultypen festlegt werden, und welche Kenntnisse lassen es den Senat für fachlich geboten halten, auch an Gymnasien berufsorientierende Angebote ab der 8. Klasse einzuführen?

Zu 2.: Für die Auswahl der teilnehmenden Schulen ist nicht nur eine Interessenbekundung, sondern auch das Einverständnis der Schulleiterin oder des Schulleiters Bedingung für die Durchführung einer Maßnahme zur vertieften Berufsorientierung. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass die vorgesehene Maßnahme in den jeweiligen Schulen in das schulinterne Berufsorientierungscurriculum passt, dieses und bereits bestehende Angebote sinnvoll ergänzt sowie die Bedarfe der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt. Die in Frage 1 genannte Zahl von Schulen dient der Orientierung und ist keine bindende Festschreibung. Mit der Bekanntgabe der Zahlen soll deutlich gemacht werden, mit welcher Größenordnung von Schulen in diesem Programm zu kalkulieren sein wird und dass eine ausgewogene Anzahl von Schulen für die jeweiligen Schularten Berücksichtigung finden soll. Die Hauptschulen haben bereits die Möglichkeit, durch besondere Angebote wie zum Beispiel Praxisklassen Maßnahmen zur vertieften Berufsorientierung umzusetzen, so dass in dem Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler zahlenmäßig weniger Hauptschulen Berücksichtigung finden werden. Auch Gymnasien in das Programm einzubeziehen, ergibt sich aus der Notwendigkeit, dass aus den Gymnasien sowohl der Übergang in eine Berufsausbildung als auch in ein Studium möglich ist. Die angehenden Studierenden treffen gegenwärtig auf zum Teil komplexe Herausforde-rungen, deren Bewältigung häufig noch ohne Erfahrungswerte und fundierte Informationen erfolgen muss. Als zentrale Merkmale erhöhter Anforderungen an die Studienentscheidung seien hier genannt:

  • Vervielfältigung und Differenzierung der Studienangebote,
  • steigende Anzahl zulassungsbeschränkter Studiengänge,
  • Einführung hochschuleigener Auswahlverfahren,
  • Einführung konsekutiver Studiengänge (Bachelor/Master)
  • erhöhte Anforderungen an die Internationalität eines Studiums.

Vor dem Hintergrund dieser Aspekte und Entwicklungen überrascht es wenig, dass Schülerinnen und Schüler, die demnächst vor der Entscheidung über ihren nachschulischen Werdegang stehen, häufig überfordert oder desorientiert sind. Lediglich jeder bzw. jede vierte angehende Studienberechtigte fühlt sich ein halbes Jahr vor dem Verlassen der zur Hochschulzugangsberechtigung führenden Schule hinreichend auf die anstehende Entscheidung vorbereitet. Die bestehenden Unsicherheiten spiegeln sich unter anderem darin wider, dass einerseits die kaum absehbare Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und die schwer überschaubare Zahl der Bildungsoptionen, andererseits aber auch die noch im Abschlussjahr bestehende Unklarheit über individuelle Eignung und Fähigkeiten zu den am häufigsten genannten Schwierigkeiten und Problemen bei der Planung des nachschulischen Werdegangs zählen. Vermutlich werden mit den Wahlentscheidungen verbundene Probleme und Fragen, die in hohem Maße als unangenehm oder unbequem empfunden werden, möglichst lange hinausgezögert. Knapp jeder bzw. jede zweite Befragte hat sich vor Beginn des letzten Schuljahres noch nicht mit Fragen der nachschulischen Werdegangspla-nung auseinandergesetzt (vgl. Heine, Christoph / Willich, Julia: Informationsverhalten und Entscheidungsfindung bei der Studien- und Ausbildungswahl. Studienberechtigte 2005 ein halbes Jahr vor dem Erwerb der Hochschulreife, in: HIS:Forum Hochschule 3 | 2006; BLK, Heft 126: Kooperative Strukturen an der Schnittstelle Schule/Hochschule zur Studien- und Berufswahlvorbereitung, Bonn 2005).

Daraus ist abzuleiten, dass auch an Gymnasien die Berufsorientierung, intendiert ist hier auch Studienorientierung, deutlicher in den Fokus schulischen Arbeitens genommen werden muss. Maßnahmen im Rahmen des Berliner Programms Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler können hierbei wichtige Unterstützung bieten oder Impulse geben. Der Schwerpunkt des Programms für Gymnasien wird im Wesentlichen bei Angeboten für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe liegen.

3. Wie sollen bereits bestehende Beratungsangebote in das neue Programm integriert werden? Wie wird si-chergestellt, dass es sich dabei nicht um konkurrierende, sondern ergänzende Maßnahmen handelt?

Zu 3.: Siehe Antworten zu den Fragen 2 und 14.

4. Mit welchen Kosten pro Jahr und insgesamt rechnet der Senat für das Berliner Programm Vertiefte Berufs-orientierung für Schülerinnen und Schülern, und wie wer-den diese finanziert, und ist bzw. wird angestrebt, die Fi-nanzierung auch über 2008 hinaus zu sichern?

Zu 4.: Für das Schuljahr 2007/08, in dem bis zu 6.000 Schülerinnen und Schüler an Maßnahmen der Vertieften Berufsorientierung teilnehmen können, werden insgesamt 3.200.000 Euro veranschlagt. Diese Summe wird nur dann fällig, wenn 6.000 Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Die Gesamtfinanzierung ist durch die anteilige Finanzierung der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung für Bildung, Wissen-schaft und Forschung und der Agenturen für Arbeit gesi-chert. Eine Anschlussfinanzierung für die Schuljahre 2008/09 und 2009/10 ist gesichert, wie bereits in der Ant-wort zu Frage 1 dargelegt wurde.

5. Mit welchen Regiekosten des Programms rechnet der Senat pro Jahr?

Zu 5.: Der Europäische Sozialfonds sieht etwa 7 % der Gesamtkosten als Orientierungsrichtlinie vor, wobei die Verwaltungskosten nur in angemessener Höhe angesetzt werden dürfen. Eine Festlegung auf eine bestimmte Prozentzahl ist daher nicht vorgesehen. Die Abrechnung wird detailliert geprüft und daher ist sichergestellt, dass die Verwaltungskosten dem Aufwand entsprechen.

6. Trifft es zu, dass der Senat ohne Ausschreibung festgelegt hat, dass der S. GmbH die Durchführung dieses Programms obliegen soll? Wenn ja, warum hält der Senat diese Vorgehen für politisch richtig und haushaltsrechtlich unbedenklich?

Zu 6.: Eine Ausschreibung erfolgte nicht, da aufgrund einer Anteilsfinanzierung der Senatsverwaltung für Inte-gration, Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Agenturen für Arbeit übereinkommend festgelegt wurde, dass die Mittelzuweisung auf dem Wege eines Zuwendungsbescheides erfolgen kann. Da die Finanzierung für die Aufwendungen des Projektträgers ebenfalls durch eine Anteilsfinanzierung erfolgt, wäre eine Ausschreibung nicht zielführend gewesen. Die S. GmbH wurde deshalb beauftragt, weil sie kurzfristig in der Lage ist, unter anderem über das Netzwerk der Regionalen Ausbildungsverbünde (NRAV) ein breit gefächertes Maßnahmeportfolio in allen Bezirken Berlins umzusetzen.

7. Trifft es zu, dass die S. GmbH ihre Kooperationspartner bereits aufgefordert hat, sich mit Angeboten zur vertieften Berufsorientierung an Schulen zu wenden? Wenn ja, wer sind diese Kooperationspartner, wie wurden sie ausgewählt, und warum ist der Senat der Meinung, dass die Art und das Ergebnis der Auswahl politisch richtig und haushaltsrechtlich unbedenklich ist?

Zu 7.: Es trifft zu, dass eine Vielzahl von Bildungsdienstleistern, u.a. die Kooperationspartner des Netzwerkes der Regionalen Ausbildungsverbünde, zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wurden. Das Netzwerk der Regionalen Ausbildungsverbünde (NRAV) Berlin verfügt über ein breit gefächertes Angebot von über 75 Berufen in allen Bezirken Berlins. Die Bildungsdienstleister verfügen über ausgewiesene Kompetenz in der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Bildung und über ein ausgedehntes Netzwerk zu Betrieben und Unternehmen. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Kenntnis und der didaktische Einsatz des Berufswahlpasses. Die Auswahl erfolgt nicht nach politischen, sondern nach qualitativen Kriterien. Im Übrigen verweise ich auf meine Antworten zu den Fragen 6 und 14.

8. Wie stellt der Senat sicher, dass das Angebot für eine vertiefte Berufsorientierung alle Schulen zur gleichen Zeit und in der gleichen Art erreicht, wenn die unterschiedlichen Kooperationspartner des S. über die Schulen und das Angebot, das sie ihnen unterbreiten, selbst entscheiden?

Zu 8.: Da die Ressourcen des Programms begrenzt sind, können nicht alle Schulen zur gleichen Zeit und gleicher Art erreicht werden. Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2.

9. Welche fachlichen Anforderungen müssen die MitarbeiterInnen erfüllen, die die vertiefte Berufsorientie-rung an den Schulen durchführen?

Zu 9.: Die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergibt sich aus der langjährigen Erfahrung, dargestellt in der Antwort zu Frage 7. Die Qualifikation und die Personalentwicklungsmaßnahmen der Träger sind wesentlicher Bestandteil der Trägerauswahl für das Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler und werden durch S. überprüft und sichergestellt.

10. Wie ist sichergestellt, dass diese MitarbeiterInnen über die notwendigen berufswahltheoretischen, berufskundlichen und psychologischen Kenntnisse verfügen, um die berufliche Orientierung von Jugendlichen zu fördern und geplante Module wie Assessment Center zur Potenzialanalyse fachgerecht durchführen zu können?

Zu 10.: Die Projektträger müssen bei der Projektbeantragung nachweisen, über welche Qualifikationen die für die Projektdurchführung vorgesehenen Personen verfügen. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 9.

11. Wie stellt der Senat sicher, dass der geplante Besuch von außerschulischen Werkstätten und Betrieben nicht hauptsächlich in den Berufsfeldern stattfindet, in denen die jeweiligen Träger/Kooperationspartner selbst außerschulische Ausbildungen anbieten, sondern an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet sind?

Zu 11.: Das Programm zielt insbesondere auf die Ver-tiefung berufs- und betriebskundlicher Kenntnisse und Er-fahrungen in der Arbeitswelt, die vertiefte Eignungsfeststellung, die Verbesserung des beruflichen Entscheidungsverhaltens sowie die Nutzung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Berufswegeplanung und Bewerbung um einen Ausbildungsplatz. Der Schwerpunkt liegt auf einem hohen Praxisteil, damit den Schülerinnen und Schülern durch praktisches Lernen Berufs- und Studienwelterfahrung ermöglicht wird und sie ihre Kompetenzen ausprobieren können. Die Projektträger müssen deshalb Kooperationen und Verbünde mit anderen Projektträgern eingehen, um eine möglichst große Angebotspalette von praktisch zu erprobenden Berufen vorzuhalten.

12. Erfolgt die Teilnahme von SchülerInnen am Programm Vertiefte Berufsorientierung freiwillig und außerhalb der regulären Unterrichtszeit? Wenn nein, warum nicht?

Zu 12.: Die Maßnahmen des Berliner Programms Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler ersetzen keinen Regelunterricht, sondern sind ergänzende Maßnahmen. Daher ist die Teilnahme freiwillig und die Angebote finden außerhalb des regulären Unterrichts statt.

13. Trifft es zu, dass vor der Verwendung von ESF-Mitteln in diesem Projekt von allen teilnehmenden SchülerInnen schriftliche Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten vorliegen müssen? Wenn ja, wie hoch schätzt der Senat den personellen und zeitlichen Aufwand ein, von 6.000 Erziehungsberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung zu erhalten?

Zu 13.: Eine Einverständniserklärung von allen teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ist nicht grundsätzlich Voraussetzung für die Verwendung von ESF-Mitteln. Da es sich bei der Teilnahme an dem Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler aber um eine freiwillige Teilnahme handelt, ist ein Einverständnis der Erziehungsberechtigten für die Teilnahme von nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern notwendig. Diese Einverständniserklärung wird von den Projektträgern vorbereitet, eingesammelt und während der Laufzeit der Maßnahme für Nachweiszwecke aufbewahrt. Nur bei Vorlage dieses Einverständnisses kann eine Teilnahme an der Maßnahme ermöglicht werden. Eine Schätzung des personellen und zeitlichen Aufwands würde sich auf Erstellung, Herstellung, Verteilung, Einsammeln, Abheften und Kontrolle beziehen müssen. Da es keine festgelegten Zeiteinheiten für diese Tätigkeiten gibt, ist eine verlässliche Schätzung nicht möglich.

14. Trifft es zu, dass zur Programmsteuerung eine Lenkungsgruppe gebildet werden soll, der nicht nur alle Maßnahmen dieses Programms, sondern auch selbststän-dig durch die Bundesagentur durchgeführte Maßnahmen an Schulen vorgelegt werden müssen? Wie setzt sich diese Lenkungsgruppe zusammen? Wenn ja, warum und mit welchem zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Beteiligten rechnet der Senat?

Zu 14.: Es trifft zu, dass eine Lenkungsgruppe zur Programmsteuerung gebildet wurde. Diese ist ein notwen-diges Instrument zur Projektsteuerung. Die Lenkungs-gruppe bewilligt die Durchführung der Maßnahmen und sichert damit die Notwendigkeit und die Qualität der Maßnahmen. Es trifft nicht zu, dass selbstständig durch die Bundesagentur durchgeführte Maßnahmen an Schulen dieser Lenkungsgruppe vorgelegt werden müssen. Die Lenkungsgruppe setzt sich zusammen aus Vertretern der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit – Regionaldirektion Berlin-Brandenburg / Arbeitsagenturen. Auf Vorschlag der Lenkungsgruppenmitglieder können weitere Experten in die Lenkungsgruppe berufen werden. Die Lenkungsgruppe wird durch einen Beirat beraten, in den u.a. Vertreter der Wirtschaft, der Gewerkschaft, der freien Berufe, des Landesschulbeirats und der Bezirke eingeladen werden. Der Beirat wird im voraussichtlich im Oktober das erste Mal tagen.

15. Mit welchem Kosten und Zeitaufwand rechnet der Senat für diese Lenkungsgruppe?

Zu 15.: Für die Teilnahme an den Sitzungen der Lenkungsgruppe werden keine Sitzungsgelder gezahlt. Durch die Lenkungsgruppe entstehen daher keine zusätzlichen Kosten. Die Lenkungsgruppe trifft sich nach Bedarf und nach Absprache aufgrund der zu bewältigenden Arbeiten.

16. In welcher Form und durch wen soll das Programm Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler evaluiert werden?

Zu 16.: Die Maßnahmen werden evaluiert, indem quantitative und qualitative Befragungen von teilnehmenden Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und Berufsberatern durchgeführt werden. Weiterhin sollen Arbeitgeber und Universitäten in die Evaluation einbezogen werden, um ein Feedback der potenziellen Abnehmer zu bekommen.

17. Warum hat der Senat nicht die Ergebnisse des im Bezirk Mitte seit einem Jahr laufenden Programms zur vertieften Berufsorientierung mit rund 1.000 teilnehmenden SchülerInnen abgewartet, bevor er sein Programm gestartet hat?

Zu 17.: Eine schriftliche Evaluation aus dem Bezirk Mitte liegt nicht vor, aber die Rückmeldungen von Schulleitern, der bezirklichen Schulaufsicht und der Berufsberatung wurden berücksichtigt, so dass die Erfahrungen aus dem Bezirk Mitte in das Berliner Programm einfließen werden.

18. Wie bewertet der Senat die Sorge, dass eine massive Ausweitung der über ESF-Mittel finanzierten Berufsorientierung an Schulen es der Bundesagentur für Arbeit ermöglicht, ihre diesbezüglichen Angebote schrittweise zu verringern und somit diese Kosten nach und nach auf das Land Berlin bzw. die Bezirke abzuschichten, und welche Handlungsfolgen zieht der Senat aus dieser Bewertung?

Zu 18.: Die Agenturen der Bundesagentur für Arbeit werden sich mit rund 49 % an den entstehenden Kosten für die zusätzlich angebotenen Plätze der vertieften Berufsorientierung beteiligen. Somit handelt es sich nicht um einen schrittweisen Rückzug, sondern um einen deutlichen Ausbau des Engagements der Bundesagentur für Arbeit im Bereich der vertieften Berufsorientierung im Land Berlin. Die Agenturen für Arbeit benötigen für eine Förderung der vertieften Berufsorientierung nach § 33 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) immer eine Kofinanzierung, da nur maximal 50 % der Kosten übernommen werden dürfen. Diese Kofinanzierung wird durch das Land Berlin sichergestellt.

Berlin, den 15. September 2007

Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner

Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Septemb. 2007)