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In Milieuschutzgebieten haben Bezirke unter bestimmten Bedingungen ein Vorkaufsrecht, um Wohnhäuser vor Spekulation zu schützen. Zumindest theoretisch – in der Realität scheitern Vorkäufe an mangelnder Finanzierbarkeit. Ein Grüner Antrag, der gestern im Bezirksparlament verabschiedet wurde, will das ändern. Ein weiterer Antrag zielt auf einen konkreten Ankauf.

„Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist einer der stärksten Verdrängungsmotoren. Als Bezirk stecken wir in dem Dilemma, dass uns mit dem Vorkaufsrecht zwar auf dem Papier ein wirkungsvolles Instrument gegen Spekulation zur Verfügung steht, wir dieses aber nicht umsetzen können, weil uns schnell verfügbare Gelder fehlen“, sagt Baustadtrat Hans Panhoff (Bündnis 90/Die Grünen).

Bei einem Ankauf könnten Bezirke – z. B. in Kooperation mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft – auf den von den Grünen im Antrag geforderten, landesweiten Ankauffonds zurückgreifen. „Andere Städte wie Hamburg und München nutzen das Instrument der Anmeldung des Vorkaufsrechts längst, um sich gegenüber dem Eigentümer in eine bessere Verhandlungsposition zu bringen. Ein Ankauf ist dann meist gar nicht mehr nötig. Stattdessen werden häufig so genannte Abwendungsvereinbarungen geschlossen, die bezahlbare Mieten und Mieterrechte sichern“, sagt Andreas Weeger (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied im Stadtplanungsausschuss. Ein realistisches Ankaufsszenario erfordere aber schnelles Handeln innerhalb der vorgeschriebenen Zweimonatsfrist. Ein solches sei den Bezirken bisher jedoch wegen fehlender Gelder finanziell und aus haushaltstechnischen Gründen zeitlich unmöglich: „Alle Investoren wissen das. Deshalb benötigen wir ein glaubwürdiges Drohpotenzial. Am Ende werden aber nur für wenige Objekte tatsächlich die Mittel aufgebracht werden müssen. Es ist unverständlich, dass Berlin diese eigentlich preiswerte Möglichkeit zur Sicherung von Mieterrechten bisher nicht nutzt.“

Vom Ankaufsrecht soll aber auch schon vor der Einrichtung des Fonds Gebrauch gemacht werden, fordert ein weiterer Antrag: Der Bezirk soll alle gangbaren Wege beschreiten, den Ankauf des Grundstücks Wrangelstraße 66 durch Dritte möglich zu machen. Der Besitzer will die 30 Mietwohnungen des Hauses als Eigentumswohnungen anbieten; die Mieter sind von Verdrängung bedroht. Ein Erfolg und ein Ankauf beispielsweise durch eine Stiftung wäre ein wichtiger Präzedenzfall.

Zum Hintergrund: Das Vorkaufsrecht wurde in jüngster Zeit nur einmal vom Bezirk Tempelhof-Schöneberg eingesetzt, als dieser der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) von Spekulation bedrohte Häuser in der Großgörschen-/Katzlerstraße abkaufte. Das konnte jedoch nur mit direkter politischer Unterstützung des Berliner Senates gelingen. Diese Möglichkeit soll durch den landesweiten Ankauffonds institutionalisiert, beschleunigt und verbessert werden. Der zuvor von der BImA angestrebte Verkauf zum Höchstpreis galt vielen als Negativbeispiel für die Liegenschaftspolitik des Bundes.