DS/1473/IV Mündliche Anfrage

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 17.12.2014
Bezirksstadträtin für Finanzen, Facility Management, Kultur und Weiterbildung
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wer ist an der Entscheidung für die Umbenennung von Platz und Arena an der Mühlenstraße wie beteiligt?

Es handelt sich dabei um ein Privatgelände und somit hat der Eigentümer auch das Namensgebungsrecht. Wir könnten höchstens über Gespräche, Äußerung von Wünschen u. ä. versuchen dort Einfluss nehmen. An dieser Stelle weise ich aber darauf hin, dass Gedenktafelkommission schon in 2006 eine Benennung des Platzes nach Hildegard-Knef vorgeschlagen hat, was am Widerspruch des Eigentümers scheiterte.

2. Wann laufen vertragliche Vereinbarungen, die derzeit die Namensgebung für den Platz
regeln, aus und können neu geregelt werden?

Es gibt keine gesonderten vertragliche Regelungen, welche die Benennung der Privatflächen regelt.

3. Welche Rolle können – nach Einschätzung des Bezirksamts – die Beschlüsse der BVV
spielen, die eine Benennung nach Frauennamen, aber auch eine Beteiligung der Nachbar*innen vorsehen?

Keine. Ich verweise auf die Beantwortung Frage 1.

Nachfragen:

1. Gibt es die Möglichkeit, im Zuge einer Neubenennung des heutigen „O2-Platzes“ das
Konzept des Bezirksamts zur „Straßenbenennung auf dem Gelände des Anschutz-Areals“
von 2006 fortzuschreiben? (Vgl. Publikation des Bezirksamts vom November 2006 sowie
DS/1850/II)

Keine. Der Eigentümer hat das Namensrechts und kann die Entscheidung diesbzgl. alleine treffen.

2. Gibt es bereits Gespräche zwischen Bezirksamt und Anschutz Entertainment Group Development GmbH?

Nein.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Borkamp

Friedrichshain-Kreuzberg, 17.12.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Susanne Hellmuth

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