Heidi Kosche erklärt zu: Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Landesabgeordnetengesetzes

Die Änderungen des Fraktionsgesetzes betreffen folgende Sachverhalte:

Die Erhöhung der Entschädigung der Abgeordneten in der 16.Wahlperiode.

Diese werden zum 1.Januar 2010 auf 3.233 Euro erhöht, dies entspricht einem Vierundzwanzigstel des Jahresgehaltes von einem Beamten in der Besoldungsgruppe B4 des Landes Berlin.

Zum 1.Januar 2011 wird eine Anpassung erfolgen.

Die Entschädigung der Abgeordneten ab der 17. Wahlperiode.

Mit Beginn der 17. Wahlperiode sollen zukünftig die Entschädigungen der Abgeordneten an die Einkommensentwicklung in Berlin, die sich aus den Indices der durchschnittlichen Bruttomonatseinkommen vollzeitbeschäftigter Einkommensbezieher zusammensetzt, jedes Jahr zum 1.Januar der Wahlperiode angepasst werden.

Aus folgenden Berufsgruppen wird der Index erstellt:

a.der Land- und Forstwirtschaft

b.des produzierenden Gewerbes ohne Baugewerbe

c.des Baugewerbes

d.dem Handel, Gastgewerbe und Verkehr

e.den Bereichen Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleistung

f.bei öffentlichen und privaten Dienstleistern

Dieser Teil des Gesetzesvorschlags beinhaltet eine maßgebliche Änderung für die 17. Wahlperiode. Nach dem neu gefassten §6 Absatz 4 werden die Entschädigungen der Abgeordneten in jedem Jahr erneut an die Entwicklung des durchschnittlichen Bruttomonatseinkommens von Vollzeitbeschäftigten in Berlin angepasst.

Diese Regelung entspricht eher einer gerechten Vergütung der Berliner Abgeordneten und der Einkommenssituationen der Bürgerinnen und Bürger in Berlin als die bisher gültige.

Diese Regelung wird auch im Bundesland Brandenburg praktiziert.

Änderungen zur Alterversorgung

Nach 9 Jahren Zugehörigkeit zum Berliner Parlament erwirbt jeder Abgeordnete/ jede Abgeordnete einen Anspruch auf eine zusätzliche Altersversorgung, ohne in diese selber eingezahlt zu haben.

Die Grüne Fraktion hat sich selber verpflichtet,noch in der 16.Wahlperiode einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Anspruches auf Altersentschädigung einzubringen,wenn möglich mit allen Fraktionen des Abgeordnetenhauses zusammen.

Diese beiden Fakten, die Änderung zur Altersversorgung und die Änderung zur 17. Legislatur, sind in meinem Sinne und zustimmungswürdig und deshalb hätte ich diese Gesetzesänderung unterstützt.

ABER die Höhe der diesjährigen Diätenerhöhung ist meines Erachtens nicht zu vertreten. Ich finde es richtig, das auch Abgeordnete eine Erhöhung ihrer Diäten erhalten, aber in Maßen und angekoppelt an die Einkommensentwicklung der Berliner Bevölkerung.

Weil mir die Erhöhung dieses mal zu hoch ist habe ich dem Gesetz nicht zugestimmt.

Heidi Kosche