Pressemitteilung von Dirk Behrendt vom 10. 7. 2012

Der rot-schwarze Senat hat seine Pflicht verletzt, das Abgeordnetenhaus darauf hinzuweisen, wenn er Gesetzesentwürfe von Dritten erarbeiten lässt. Wie aus der Kleinen Anfrage hervorgeht, ist ein solcher Hinweis in der Vorlage des Gesetzes zur Neuordnung der BIH – Gesetz über die Ermächtigungen im Zusammenhang mit der Abschirmung des ehemaligen Konzerns der Bankgesellschaft Berlin AG von den wesentlichen Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft (Drucksache 17/0320) – unterblieben.

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte das Abgeordnetenhaus nach einer Sachverständigenanhörung am 12. Mai 2011 beschlossen, dass in Zukunft Gesetzesvorlagen, in die Beratungen Dritter einflossen, entsprechend zu kennzeichnen sind.

Es ist sehr ärgerlich, dass der Senat nun gleich bei dem ersten Fall seine Verpflichtung nicht einhält. Dies ist deshalb besonders bemerkenswert, weil der Senat ursprünglich auf eine eilige Verabschiedung des Gesetzes noch vor der Sommerpause drängte. Dann wäre die Erarbeitung durch Dritte vermutlich unerkannt geblieben.

Die kleine Anfrage finden Sie ebenso wie das betreffende Gesetz im Anhang.