Antwort auf die Schriftliche Anfrage

Frager*in: Schwarze, Julian Weitergabe, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Antwort von:
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
1. Was genau ist der Inhalt und das Ziel des Nachrückprojekts, welches Stadtrat Hehmke in der Beantwortung der mündlichen Anfrage „Was plant der Wirtschaftsstadtrat mit 40.000 Euro?“ (DS/1688/V) erstmals der BVV gegenüber erwähnt?

Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen von Gewerbebetrieben Durch die Wirtschaftsförderung wurden drei Projektvorschläge zum Projektaufruf der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe vom 16.03.20 – Bezirkliche Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen von Gewerbebetrieben (Anlage 1) fristgemäß zum 15.05.2020 eingereicht. Genossenschaftliche Entwicklung des Gewerbegebiets Ratiborstraße 14 – Pilot Gewerbegenossenschaft
Das Projekt wurde unter dem Vorbehalt beantragt, dass eine Umsetzung nur gegeben ist, soweit die Mitwirkungsbereitschaft der Genossenschaft vorliegt. Es wäre im Falle der Bestätigung durch die Senatsverwaltung in einem finanziellen Umfang von 40.000 € in 2020 gefördert worden. Am 22.05.2020 hat die Genossenschaft mitgeteilt, dass das Projekt nicht gewollt ist. Einrichtung einer Anlaufstelle für von Verdrängung bedrohtes Kleingewerbe in Friedrichshain-
Kreuzberg Dieses Projekt bezieht sich auf die Drucksache der BVV. Die geplante Fördersumme beträgt 20.000 € in 2020. Die Antragstellung gegenüber der Senatsverwaltung erfolgte unter dem Vorbehalt, dass Vorschläge der BVV zur o.g. Drucksache ggf. nachträglich im Antrag aufgenommen werden und ein Änderungsantrag gestellt wird.

Erarbeitung kooperativer Strategien für die gewerbliche Entwicklung von Flächen in (Teil)Eigentum der DB AG im Stadtbezirk. Das Projekt soll in 2020 begonnen werden, soweit noch Mittel zur Verfügung stehen. Es ist in Bausteine gegliedert, welche auch einzeln umgesetzt werden können. Für 2020 wurden für die Umsetzung des 1. Bausteins 30.000 € kalkuliert. Gerne hätte die Wirtschaftsförderung final ausgearbeitete und mit den beteiligten Akteuren endabgestimmte Anträge eingereicht. Angesichts der zeitlichen Vorgabe und der derzeitigen Umstände war dies leider nicht möglich.

2. Welche Summe wurde für die Finanzierung dieses Nachrückprojekts vorgesehen bzw. angesetzt?

Im ersten Projektvorschlag vom 15.05.2020 wurden 30.000 € für 2020 kalkuliert und für den Baustein 2 nochmals 30.000 € (Umsetzung in 2021 geplant).

3. Warum wurde der zuständige Fachausschuss nicht über das Nachrückprojekt informiert, sondern erhielt die Information erst auf Nachfrage im Rahmen der Beantwortung einer mündlichen Anfrage in der BVV?

In der Ausschusssitzung am 19.05.2020 wurde der Ausschuss darüber informiert, dass als Projekt zum einen die „Genossenschaftliche Entwicklung des Gewerbegebiets Ratiborstraße 14 – Pilot Genossenschaft“ mit einem Projektvolumen von 40.000 € eingereicht wurde. Ziel des Projektes war es – neben der praxisnahen Unterstützung der Genossenschaft – einen Handlungsleitfaden für ggf. weitere Initiativen erarbeiten zu lassen und damit das Genossenschaftsmodell
für reines Gewerbe zu befördern. Auch über das Projekt der Anlaufstelle habe ich berichtet. Ich informierte darüber, dass die Beratung – soweit sie angenommen wird – nach Möglichkeit auch über das Jahr 2020 hinaus weitergeführt werden soll. Weiterhin habe ich berichtet, dass eine Ausschreibung der Projekte noch vor der Sommerpause erfolgen soll. Zu diesem Zeitpunkt konnte davon ausgegangen werden, dass damit die dem Bezirk anvisierten Mittel gebunden sind. Erst am 22.05.20 erhielten wir die Information, dass es seitens der Genossenschaft keine Bereitschaft zur Beteiligung gibt. In diesem Zusammenhang wurde seitens Sen WEB vorgeschlagen das Projekt „umzuschreiben“ und nur mit dem Teil „Handlungsleitfaden“ für reine Gewerbegenossenschaften umzusetzen. Diesem Vorschlag sind wir nicht gefolgt. Zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept wurde in enger Zusammenarbeit mit der Stadtplanung das Projekt „Erarbeitung kooperativer Strategien für die gewerbliche Entwicklung von Flächen im (Teil-)Eigentum der Deutschen Bahn“ erarbeitet und mit beantragt.

4. Der Stadtrat führt in der Beantwortung der mündlichen Anfrage „Was plant der Wirtschaftsstadtrat mit 40.000 Euro?“ (DS/1688/V) aus, dass er nicht wisse, ob die Gelder aus dem Landeshaushalt 2020/21 für die „Beratung und Betreuung von Gewerbebetrieben in den Bezirken“ auch in 2021 zur Verfügung stehen würden (Zitat aus der Abschrift der oben genannten mündlichen Anfrage DS/1688/V: „Das gibt noch keine Finanzierungszusage der SenWeb für das nächste Jahr. Wir hoffen darauf, dass 60.000,00 EUR für das nächste Jahr zur Verfügung stehen.“). In der Beantwortung bezieht der Stadtrat sich mehrfach auf ein Schreiben der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB). Trifft es zu, dass in dem Schreiben selber aber ausgeführt wird, dass die genannten Mittel für die bezirklichen Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen von Gewerbebetrieben jeweils in den Jahren 2020 und 2021 – wie im Landeshaushalt auch beschlossen – zur Verfügung stehen?

Die Mittel sind im Haushalt 2020 und 2021 der Senatsverwaltung beim Kapitel 1330 Titel 540 10 veranschlagt. Im Schreiben teilt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWEB) mit, das sie „beabsichtigt, diese Mittel im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung an die Bezirke auszureichen“.
Mit dem Projektaufruf wurden die Bezirke gebeten, Projektanträge bis zum 15.05.2020 einzureichen. Auszug aus dem Projektaufruf vom 16.03.2020:

„Beantragung und Zuteilung der Haushaltsmittel
Die Haushaltsmittel werden von SenWiEnBe projektbezogen im Wege der auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt. Hierfür werden die Bezirke gebeten, eine formlose Projektskizze bzw. Maßnahmenbeschreibung einzureichen.
Inhalt der Projektskizze (max. 5 Seiten) sollte sein:
Ausgangslage und Problemstellung, Ziele des Vorhabens, Arbeitsschritte, methodisches Vorgehen, einzubeziehende Projektpartner (eine enge Kooperation von bezirklicher Wirtschaftsförderung und Stadtplanung wird dabei vorausgesetzt)
erwartete Ergebnisse und ꞏBeitrag ꞏ des Vorhabens zur Sicherung und Aktivierung von Gewerbeflächen (quantitativ und/oder qualitativ)
Zeitplan
Mittelbedarf
Die eingegangenen Projektskizzen werden durch SenWiEnBe hinsichtlich der inhaltlichen Eignung, finanziellen Angemessenheit und terminlicher Plausibilität geprüft. SenWiEnBe behält sich vor, die Bezirke zu einer Nachbearbeitung bzw. Konkretisierung aufzufordern, wenn der Beitrag des vorgeschlagenen Projekts zum Ziel der Flächensicherung und -akti- vierung sowie die Umsetzungsorientierung und Verbesserung der unternehmerischen Standortbedingungen nicht ausreichend deutlich werden. Für die bezirklichen Maßnahmen zur Verbesserung der Standortbedingungen von Gewerbebetrieben stehen in den Jahren 2020 und 2021 jeweils insgesamt 720.000 EUR zur Verfügung. Sollte die Summe aller eingereichter Projektskizzen diesen Betrag übersteigen, behält sich SenWiEnBe vor, die eingereichten Projektvorschläge anhand des Wirkungsgrads zu priorisieren und/oder inhaltliche Anpassungen zu verlangen, um den Budgetrahmen einzuhalten. In diesen Fällen erfolgt in jedem Fall eine Rücksprache mit den Bezirksämtern. Die zugeteilten Haushaltsmittel sind für Dienstleistungen zu verwenden, wobei die Ausschreibung, Beauftragung und Abrechnung durch die Bezirke vorgenommen wird.“
Sofern ausreichend Mittel vorhanden sind, besteht die Möglichkeit, dass in einem Bezirk mehrere Projekte finanziert werden.“

Durch die Wirtschaftsförderung wurden – wie unter Fragestellung 1 erläutert – 3 Projektskizzen am 15.05.2020 eingereicht. Zum Zeitpunkt der Beantwortung der mündlichen Anfrage am 27.05.2020 lagen hierfür noch keine Finanzierungszusagen vor. Für die „Einrichtung einer Anlaufstelle für von Verdrängung bedrohtes Kleingewerbe in Friedrichshain- Kreuzberg“ erhielten wir die Finanzierungszusage am 03.06.2020 und für das Projekt „Erarbeitung kooperativer Strategien für die gewerbliche Entwicklung von Flächen im (Teil-)Eigentum der Deutschen Bahn“ am 18.06.2020. Konkrete Anträge für 2021 wurden noch nicht gestellt. Siehe auch Beantwortung zur Fragestellung 8.

5. Wenn das zutrifft: warum wird die BVV dann bei der Beantwortung der mündlichen Anfrage falsch informiert, obwohl das Schreiben selber bekannt ist und darauf Bezug genommen wird?

Siehe Beantwortung zur Frage 4.

6. Wann gab es welchen Austausch mit der SenWEB zu den Projekten, welche aus den genannten Mitteln finanziert werden sollen (bitte jeweils mit Datum aufschlüsseln)?

7. Welche Art der Rückmeldung seitens SenWEB gab es und wann (bitte jeweils mit Datum aufschlüsseln)? Falls es inhaltliche Rückmeldungen bzw. Anmerkungen gab:
welche und wann?

Anbei die Auflistung des Mailverkehrs mit Sen WEB:

20.03.2020 Schreiben Sen WEB vom 17.03.2020 – Projektaufruf
15.05.2020 Projektvorschläge per Mail an SenWEB (siehe Frage 1)
19.05.2020 Mail von Sen WEB – Nachfrage zum Projekt mit der DB, ob in 2020 auch der Standort ehemaliger Containerbahnhof mit bearbeitet werden kann.
22.05.2020 Mail an Sen WEB von der Genossenschaft Rat 14 – Projekt wird nicht unterstützt
22.05.2020 Mail von Sen WEB – Nachfrage ob Projekt modifiziert und ohne die Mitwirkung der Genossenschaft umgesetzt werden kann
03.06.2020 Bewilligung Projekt Anlaufstelle – Schreiben Sen WEB 03.06.2020
08.06.2020 Mail an Sen WEB – nach Rücksprache mit dem bezirklichen Stadtplanungsamt ist eine Bearbeitung beider Standorte im Projekt mit der DB in 2020 realistisch
08.06.2020 Mail von Sen WEB – Danke für die positive Rückmeldung zum Projekt mit der DB
10.06.2020 Überarbeitung Leistungsbeschreibung Projekt DB an Sen WEB per Mail
10.06.2020 Mail von Sen WEB – Danke; Antrag wird geprüft; Mittelbereitstellung in Aussicht gestellt
18.06.2020 Bewilligung Projekt mit der DB – Schreiben Sen WEB 18.06.2020

8. Wurde gegenüber SenWEB eine Fortsetzung des Projekts einer Beratungsstelle für u.a. von Verdrängung bedrohtem Kleingewerbetreibende (wie in der Drucksache
1579/V von der BVV beschlossen) im Bezirk auch in 2021 als möglich genannt?

In der Projektskizze zur Anlaufstelle wurde eine Verstetigung – Fortsetzung ggf. in 2021 aufgezeigt. Im Projektantrag vom 15.05.2020 wurde wie folgt formuliert:
„Zeitplan: Ausschreibung im Juni; Vergabe ab 01.07.2020 (Einrichtung der Anlaufstelle, Beginn Aufbau Netzwerk) Verstetigung – Fortsetzung ggf. in 2021““

Es ist beabsichtigt, das Projekt laufend auszuwerten und Maßnahmen für Bedarfe in 2021 zu konkretisieren und anhand der Erfahrungen und Ergebnisse abhängig vom Fortschritt und den gesammelten Erkenntnissen des Projektes auch für 2021 einen Antrag zu stellen. Angesichts der aktuellen krisenhaften Situation und der personellen Ausstattung der Wirtschaftsförderung hat sich die Wirtschaftsförderung auf die fristgemäße Antragstellung für 2020 konzentriert. Somit gibt es für 2021 keine Finanzierungszusage Zum Projekt mit der DB war auch eine Fortsetzung für eine weitere Fläche in 2021 geplant. Auf Bitte von Sen WEB und nach Rücksprache mit der Stadtplanung des Bezirksamtes wurde die Leistungsbeschreibung überarbeitet.

9. Wenn ja: warum wurde dies in der Ausschreibung nicht genannt als Option?

Weil noch kein Antrag bei Sen WEB für 2021 gestellt wurde und damit auch noch keine Finanzierungszusage erfolgten konnte. Im Auftaktgespräch mit dem Dienstleister am 08.07.2020 wurde verabredet nach der Sammlung erster Erfahrungen gemeinsam mit allen Akteuren zu überlegen, ob und wie die Anlaufstelle mit welchen Inhalten in 2021 fortgeführt werden sollte.

10. Wenn ja: warum wurde die BVV bzw. der Fachausschuss nicht dazu informiert?

Wie dem Antrag (Anlage 2) zu entnehmen ist, hat sich die Wirtschaftsförderung mit der DS 1579 intensiv auseinandergesetzt und der Intention der Drucksache folgend unter besonderen Bedingungen mit wenig Personal fristgerecht einen förderfähigen Antrag eingereicht. Der Beschluss der DS 1579 erfolgte in der BVV am 27.05.2020, die Frist zur Einreichung der Anträge war der 15.05.2020. Insofern habe ich in meinen Ausführungen im Ausschuss am 19.05.20 und in der Beantwortung der mündlichen Anfrage in der BVV am 27.05.20 auf einen Antrag reagiert, welcher noch nicht beschlossen war. Das Thema stand auch nicht auf der TO der Ausschusssitzung am 19.06.2020.

26.02.2020 DS 1579 – Antrag BVV
26.02.2020 DS 1579 – Überweisung in die Ausschüsse WiOrdEB und PHI (ff)
10.03.2020 Ausschuss WiOrdEB April Ausschuss WiOrdEB – keine Sitzung
26.05.2020 Ausschuss PHI
27.05.2020 Beschluss BVV
17.06.2020 DS 1688 – mündliche Anfrage
19.06.2020 Ausschuss WiOrdEB
28.07.2020 SA 474

11. Wenn nein: warum soll es keine Fortsetzung in 2021 geben und wie soll sonst der oben genannte BVV-Beschluss 1579/V weiter umgesetzt werden?

Der Beschluss der DS erfolgte am 27.05.2020. Schon im Ausschuss am 19.05. habe ich berichtet, dass die Beratung durch die Anlaufstelle weitergeführt werden soll, wenn diese angenommen wird. Hierfür ist ein förderfähiger Antrag an Sen WEB und eine Mittelbereitstellung durch Sen WEB notwendig. Im Haushalt der Wirtschaftsförderung stehen hierfür leider keine Mittel zur Verfügung.

12. Wenn das Projekt in 2021 fortgesetzt wird, muss es eine erneute Ausschreibung geben oder kann aufbauend auf die gemachte Ausschreibung eine Fortsetzung erfolgen?

Es gilt das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) und § 55 der LHO. Grundsätzlich sind alle Leistungen im Wettbewerb zu vergeben. Inwieweit Ausnahmen zulässig sind, hängt u.a. von der Art der Leistung, der Anzahl möglicher Bieter und der Höhe der Leistung ab. Das Bezirksamt hat seine Intentionen im Ausschuss und in der BVV bereits deutlich gemacht.

13. Wie plant das Bezirksamt die Verwendung der noch freien 40.000 Euro aus dem genannten Haushaltstitel, die ursprünglich im Zusammenhang mit dem Gelände der Ratiborstr. 14 eingeplant waren?
14. Welche Gespräche bzw. welchen Austausch hat es wann und mit welchem Ergebnis mit SenWEB zur „Nachsteuerung“ gegeben, wie sie in der Beantwortung der oben
genannten mündlichen Anfrage (DS/1688/V) vom zuständigen Stadtrat angekündigt wurden?
15. Falls es noch keine Gespräche bzw. keinen Austausch dazu gegeben haben sollte, für wann ist dies geplant?

Siehe Beantwortung vorhergehender Fragestellungen. Das Projekt „Erarbeitung kooperativer Strategien für die gewerbliche Entwicklung von Flächen in (Teil)Eigentum der DB AG im Stadtbezirk“ wird in enger Zusammenarbeit mit dem Bereich Stadtplanung in 2020 umgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke

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