SA/175/IV

Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Vorbemerkung: Die von Ihnen gestellten Fragen ähneln sich sehr mit der schriftlichen Anfrage SA/132/IV vom 03.05.2013, gestellt vom Bezirksverordneten Herrn Jonas Schemmel, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Zu 1. Wie viele Wohnungen standen dem Bezirk für das soziale Wohnungsmarktsegment
zur Verfügung?

Zur Beantwortung der Frage verweise ich auf die schriftliche Anfrage SA/132/IV, Frage 5.

Zu 2. Welcher Personenkreis ist berechtigt, Wohnungen aus dem sozialen
Wohnungsmarktsegment zu beziehen?

Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich ebenfalls auf die schriftliche Anfrage SA/132/IV, Frage 5.

Zu 3. Wie viele Personen haben sich 2013 an die zuständige Bezirksamtsstelle
gewendet?

Das geschützte Marktsegment hat im Jahr 2013 144 Neuanträge aufgenommen.

Zu 4. Wie viele Personen haben eine Wohnung bekommen oder wurden abgelehnt?

Über das geschützte Marktsegment konnten 2013 49 Antragsteller eine Wohnung bekommen; 9 Antragsteller wurden abgelehnt.

Zu 5. Woher stammen die Wohnungen für das soziale Wohnungsmarktsegment?

Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich erneut auf die SA/132/IV, Frage 5.
Zu 6. Wie wirkt sich die Knappheit an bezahlbaren Wohnraum auf das soziale
Wohnungsmarktsegment aus?

Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die SA/132/IV, Frage 8.

Zu 7. Wie viele Wohnungen stehen dem Bezirk für das Jahr 2014 zur Verfügung?

Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich ebenfalls auf die schriftliche Anfrage 132/IV, Frage 5.

Zu 8. In welchem Umfang gibt es eine Warteliste auf Wohnungen für das
soziale Wohnungsmarktsegment?

Auf der Warteliste des Geschützten Marktsegmentes befinden sich derzeit 157 Bewerber und Bewerberinnen.

Zu 9. Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt, um die Nachfrage an Bezahlbaren Wohnraum im sozialen Wohnungsmarktsegment abzudecken?

Das Problem der Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im sozialen Wohnungsmarktsegment, kann auf Bezirksebene nicht gelöst werden. Hier müssen Verhandlungen über eine Quotenerhöhung mit den beteiligten Wohnungsbaugesellschaften geführt werden.

Zu 10. Inwieweit plant das Bezirksamt bei Neubauvorhaben einen gewissen Anteil von Wohnungen für das soziale Wohnungsmarktsegment zu nutzen?

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereitet inzwischen ein neues Programm zur Wohnungsbauförderung vor, das nach unserer Kenntnis, unmittelbar bevorsteht.
Damit wäre es dann rechtssicher möglich, bei Neubauvorhaben bestimmte Anteile an günstigem Wohnraum zu sichern.

Das wird das Bezirksamt in jedem Fall so weit reichend wie möglich umsetzen und bei Bebauungsverfahren die entsprechenden städtebaulichen Verträge schließen.

Zu 11. Inwieweit wird das Bezirksamt seinen Einfluss gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung nutzen, um das Problem der zunehmenden Nachfrage zu lösen?

Das Bezirksamt macht seinen Einfluss gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung laufend geltend.

Zu 12. Wie bewertet das Bezirksamt die zunehmende Nachfrage von Personen aus Einrichtungen bzw. betreuten Wohnformen die eine bezahlbare Wohnung suchen?

Auf Grund der Wohnungsknappheit finden zunehmend auch betreute Einrichtungen keine bezahlbaren Wohnungen für ihre Klienten mehr. Die führt in vielen Fällen zu einer Verlängerung der Betreuung, und damit zur Erhöhung der Betreuungskosten, obwohl die Klienten bereits in eigenen Wohnraum verselbständigt werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler

Friedrichshain-Kreuzberg, den 18.02.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic

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