SA/170/IV

 

Schriftliche Anfrage SA/170/IV

 

Ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

1. In welchen Abteilungen z.B. Umweltamt, Grünflächenamt, Ordnungsamt usw.
stehen hörgeschädigten bzw. stark höreingeschränkten Personen Gebärdendolmetscher_
innen zur Verfügung?

In den letzten Jahren ist für hörbehinderte Menschen (Gehörlose, Ertaubte, Schwer-hörige) in verschiedenen Bereichen des Sozialgesetzbuches(SGB) sowie dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) das Recht auf eine selbst bestimmte Kommunikation gesetzlich verankert worden. Dabei ist die Wahrnehmung eigener Rechte mit Unterstützung der Deutschen Gebärdensprache oder anderer geeigneter Kommunikationsmittel festgeschrieben.

Das LGBG legt im § 12 fest, dass die Gebärdensprache neben der Laut- und Schriftsprache eine gleichberechtigte Kommunikationsform darstellt. Hörbehinderte Bürgerinnen und Bürger, die mit einem bestimmten Anliegen Kontakt zu den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der unterschiedlichen Bereiche des Bezirksamtes aufnehmen und somit ein Verwaltungsverfahren in Gang setzen, z.B. mit einem Bauantrag, Anmeldung zur Schule für das Kind oder einem Hilfeantrag können grundsätzlich einen formlosen Antrag zur Übernahme der Kosten für Gebärdedolmetscherdienste stellen.

Gesetzliche Grundlagen für die Kostenerstattung durch das jeweilige Fachamt sind §19 SGB X, §17 SGB I, die Kommunikationshilfeverordnung oder die Schulkommunikationsverordnung. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Beratungsangebote wie z.B. die Bürgerberatung oder Angebote der Sprachberatungsstellen.

Das Bezirksamt beschäftigt keine eigenen Gebärdensprachdolmetscher/innen. Ist der Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers erforderlich, ist dieses dem jeweiligen Fachamt durch den Menschen mit Hörbehinderung anzuzeigen.

Der Gebärdensprachdolmetscher kann sowohl vom Amt beauftragt als auch vom hörbehinderten Menschen ausgewählt werden. Eine Frist von ca. 2 Wochen ist dabei für die organisatorische Vorbereitung einzuplanen. Im Sozialamt gibt es im Bereich „Hilfe zur Pflege“ eine Mitarbeiterin, die der Gebärdensprache mächtig ist. Sie betreut gegenwärtig eine hörgeschädigte Auszubildende. Diese Mitarbeiterin steht im Notfall, d. h. wenn ungeplant eine Sprachmittlung notwendig ist, im Sozialamt zur Verfügung.

2. Seit wann sind im Bürgeramt Gebärdendolmetscher_innen beschäftigt?

Das Bürgeramt Friedrichshain-Kreuzberg beschäftigt keine Gebärdensprachdolmetscher_
innen.

3. Welche Ausbildung bzw. Qualifizierung haben die Gebärdendolmetscher_innen?

entfällt

4. Wie hoch waren die Kosten für die Qualifizierung der Gebärdendolmetscher_innen?

entfällt

5. In welcher Weise wurden die Besucher_innen des Bürgeramtes darüber informiert,
dass Gebärdendolmetscher_innen zur Verfügung stehen?

entfällt

6. Inwieweit wurden spezielle Sprechstunden für hörgeschädigte bzw. stark höreingeschränkten Personen angeboten?

Die einzelnen Ämter des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg bieten keine speziellen
Sprechstunden für Menschen mit Hörbehinderungen an. Das Bezirksamt Lichtenberg bietet seit 7/2010 eine Gehörlosensprechstunde an. An jedem 2. Dienstag im Monat findet in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr im Bürgeramt 2 am Rathaus Lichtenberg in der Normannenstraße 1-2 eine Sprechstunde für gehörlose Menschen statt.

Dort kann ohne vorherige Anmeldung kostenlos die Unterstützung eines Gebärdensprachdolmetschers in Anspruch genommen werden. Nach Informationen des Bürgeramtes Lichtenberg gestaltet sich die Auslastung der Sprechstunde eher unterdurchschnittlich.

7. Inwieweit wurden die Behinderteneinrichtungen und Verbände mit einbezogen
und darüber informiert, dass es Gebärdendolmetscher_innen gibt?

entfällt

8. Wie wurde der betroffene Personenkreis darüber informiert, dass ihnen bei
Bedarf Gebärdendolmetscher_innen zur Verfügung stehen?

Bisher findet sich auf den Internetseiten des Bezirksamtes sowie anderer Publikationen kein
Hinweis auf das unter Punkt 1 beschriebene Procedere. Im Rahmen der Umstellung des Internetauftritts des Bezirksamtes wird dies ein Schwerpunkt bei der Gestaltung der Seiten, insbesondere der Behinderten-beauftragten sowie der Starseite, sein.

9. Welche Finanzmittel wurden 2014/15 für Gebärdendolmetscher_innen in den
Haushalt eingestellt?

Die Mittel zur Finanzierung von Gebärdensprachdolmetscher_innen werden nicht separat geplant, da es aufgrund der unterschiedlichen Rechtskreise der Bewilligung keinen „zentralen Topf“ gibt. Sie werden aus den laufenden Leistungen beglichen.

Im Schulbereich wurden zum Beispiel im Jahr 2013 Gebärdensprachdolmet-scher_innen an Grundschulen (Ludwig-Hoffmann, Galilei, Clara-Grunwald), Förderzentren (Margarethe-von-Witzleben) und Sekundarschulen (Emanuel-Lasker, Skalitzer Str., Bergmannstr.) eingesetzt. Gemäß Schulkommunikationsverordnung werden die Kosten für den Einsatz der Gebärdendolmetscher_innen, nach vorheriger Beantragung durch die Schulen, vom Schul- und Sportamt übernommen.

Die Gebärdensprachdolmetscher_innen werden von den Eltern bzw. der Schule organisiert.
Diese Personen sind staatlich geprüfte Gebärdensprachdolmetscher_innen. Im Haushaltsjahr 2013 wurden bislang durch den Schulbereich 1.617,04 € für den Einsatz von
Gebärdendolmetscher_innen ausgegeben. Die Mittel werden in dem Titel Honorare bereit gestellt und sind auch für das Haushaltsjahr 2014 in diesem Titel eingeplant.

Im Jugendamt wurden bisher im Jahr 2013 für den Einsatz von Gebärdedolmetscher_innen insbesondere für die Betreuung von Familien im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst 2.245,90 € ausgegeben.

10. In welchem Umfang hat das Bezirksamt im Internet auf seiner Bezirksamtsseite
darüber informiert, dass es Gebärdendolmetscher_innen gibt?

Darüber wurde bisher nicht informiert, findet aber bei der Neugestaltung der Seiten (siehe Frage 8) im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel Berücksichtigung.

Monika Herrmann

 

Friedrichshain-Kreuzberg, den 05.12.2013
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*in: Jutta Schmidt-Stanojevic

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