DS/0368/IV

Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wann wurde die Sporthalle am Lausitzer Platz 9 an die Turngemeinde in Berlin vergeben?

2. Wie viele andere Bewerber gab es für diese Sporthalle?

3. Was war der Grund für den Zuschlag an die Turngemeinde Berlin?

Nachfragen:

1. Wurden die freien Trainingszeiten öffentlich den Vereinen mitgeteilt?

2. In welchen Umfang sind durch die Vergabe der Sporthalle am Lausitzer Platz andere Trainingszeiten frei geworden?

Beantwortung Herr Dr. Beckers

Zu Frage 1:

Der große Schlüsselvertrag mit dem Verein Turngemeinde in Berlin 1848 e.V. für die Sporthalle Lausitzer Platz 9 befindet sich in der Vorbereitung. Im Rahmen dieser vorbereiteten Maßnahmen wurde die offizielle Eröffnung der Sporthalle am Freitag, den 31.08.2012 zwischen dem Fachbereich Sport und dem Verein abgestimmt, um einen kontinuierlichen Betrieb des Vereinssports zu gewährleisten.

Zu Frage 2:

Nach Aussage der Sportförderung waren für die Vergabe der Sporthalle am Lausitzer Platz an die Turngemeinde nachfolgende Kriterien ausschlaggebend: der IV ist ein sehr großer Verein mit derzeit 4.978 Mitgliedern. Er bietet dem Bezirk ein umfangreiches Sportangebot. Bei der Sportförderung gibt es große Defizite bei der Vergabe von Trainingszeiten an die Turngemeinde.

Bei der Sporthalle Lausitzer Platz handelt es sich mit 150 m² um eine eher kleine, nicht standardgerechte Halle, die nicht für die vielfach nachgefragten Ballsportarten und für den Punktspielbetrieb geeignet ist. Mit der Übernahme der Sporthalle in der Lausitzer Straße wurden bisherige Hallenzeiten, die die Turngemeinde in der bisher genutzten Sporthalle in der Hector-Peterson-Schule genutzt hat, frei. Es handelt sich also nicht wirklich um ein Mehr im Raum, sondern um eine Ortsverlagerung und eine erhöhte Nutzungsmöglichkeit.

Die Vergabe der Sporthalle erfolgt auf der Grundlage des § 14 Sportfördergesetzes, nach dem öffentliche Sportanlagen anerkannten Sportorganisationen bei vollständiger Übernahme der Unterhaltung und Bewirtschaftung zur vorrangigen Nutzung überlassen werden können. Nach den Sportanlagennutzungsvorschriften, kurz SPAN, entscheiden die Vergabestellen über die Überlassung der Sportanlagen über die in § 14 geregelte unentgeltliche Nutzung und schließen bei Bedarf mit dem Verein eine schriftliche Vereinbarung ab.

Eine Nutzungsüberlassung in einen Verein erfolgt nur dann, wenn dieser Aufgrund seiner Größe und seiner Mitgliederzahlen eine angemessene, möglichst vollständige Auslastung der Sportanlage gewährleisten kann, was bei dem Verein Turngemeinde in Berlin 1848 gegeben ist.

Zu Frage 3:

Für die Sportangebote, die der Verein Turngemeinde Berlin in der Sporthalle am Lausitzer Platz 9 zukünftig anbieten möchte, ist die geringe Größe der nichtstandardgerechten Sporthalle ausreichend. Durch die Vergabe der Sporthalle an die Turngemeinde werden Trainingszeiten in der für die sehr nachgefragten Ballsportarten eher geeigneten Sporthalle an der Hector- Peterson-Schule am Tempelhofer Ufer 15 frei.

Diese Halle kann für vielfältige Sportarten genutzt werden und kommt der sehr hohen Nachfrage im Ballsport entgegen. Die Sporthalle Lausitzer Platz befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Eine Sanierung kann sich der Bezirk bis auf Weiteres nicht leisten. Insofern macht es Sinn, einen weithin bekannten Anbieter von Sport, der ohnehin über Trainingszeiten verfügt, die nach dem Umzug in die Halle frei werden, mit diesem Schlüsselvertrag zu betrauen. Die Turngemeinde in Berlin ist der älteste Turn und Sportverein in Berlin-Brandenburg. Er zeichnet sich durch Zuverlässigkeit aus, bietet ein umfangreiches Sportangebot und eine Nutzungsüberlassung an einen Verein erfolgt nur dann, wenn dieser eben in der Lage ist, eine angemessene möglichst vollständige Auslastung der Sporthalle zu gewährleisten.

Der Verein ist seriös, ich fasse es mal zusammen, verfügt über die finanziellen Mittel, um entsprechende Reparaturen auch durchführen lassen zu können. Das ist nämlich unser nächstes großes Problem. Wir brauchen einen Verein, der in der Lage ist, eben das zu tun, was eigentlich der Bezirk tun müsste aber nicht tun kann. Im Schlüsselvertrag ist vereinbart, dass der Verein jederzeit seiner vertraglichen Verpflichtung nachkommen, anderen förderungswürdigen Sportorganisationen die Sporthalle zu entgeltfreien Mitnutzung für Übungs- und für den Lehrbetrieb zu überlassen, wenn er freie Nutzungskapazitäten nicht ausfüllen könnte.

Die nicht unerheblichen Betriebskosten sind vom Verein zu erstatten. Der Verein ist auch in der Lage, die notwendigen Verkehrssicherungspflichten zu übernehmen, die vertraglich festgelegt sind. Der Verein muss dafür sorgen, dass die Sportanlage stets in sportlich nutzbaren, sauberen und funktionsfähigen Zustand ist. Betriebskosten sind durch den Verein zu erstatten. Sehr geehrte Frau Schmidt-Stanojeviv, vielleicht noch eine kurze Bemerkung von mir zu dieser Frage 2 oder 3.

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn wir über die Vergabe von Sportstätten und von Sportanlagen gemeinsam mit der Sportführung vielleicht in dem Sportausschuss im Oktober mal sehr differenziert und da mal umfangreich diskutieren würden. Es wäre, glaube ich, einfach für das Verständnis, wie dort die SPAN ausgeübt wird, sicherlich hilfreich. Ich kann das nicht im Rahmen einer mündlichen Anfrage im Detail schildern. Ich kann nur halt schildern, warum es an die Turngemeinde gegangen ist und nicht an jemand anders.

Zu Zusatzfrage 1:

Zu Ihrer Nachfrage zu Frage 1 wurden die freien Trainingszeiten öffentlich dem Verein mitgeteilt? Nach den Sportanlagennutzungsvorschriften, sprich SPAN, findet eine bedarfsgerechte Verteilung der freien Trainingszeiten auch unter Berücksichtigung der Absicherung des laufenden Trainingsbetriebs bei geschlossenen Hallen, z.B. Baumaßnahmen an der Flatow- Sporthalle ab dem 29.12. statt.

Insofern ist das hier anders als bei der öffentlichen Vergabe von Liegenschaften oder Aufträgen und Aufgabe des Sportamtes.

Zu Zusatzfrage 2:

Die Kampfsportabteilung der Turngemeinde in Berlin trainierte bis zum Ende des Schuljahres 2011/2012 in der Hector-Peterson-Schule in der Sporthalle am Tempelhofer Ufer. Auf die bedarfsgerechte Vergabe der freien Zeiten in dieser Schulsporthalle wird geachtet. Sie befindet sich gegenwärtig in der Prüfung, es ist also auch noch nichts entschieden. Ein Bericht zu erfolgten Vergabe kann bei Bedarf im Oktober 2012 an den Sportausschuss gegeben werden.

Frau Schmidt-Stanojevic

Also ich habe nur noch eine Nachfrage, was mich interessieren würde: Warum wird denn der Sportausschuss nicht im Vorfeld darüber informiert, dass freiwerdende Hallenzeiten zu vergeben sind und erst im Nachhinein, ohne dass der Sportausschuss da noch in irgendeiner Form evtl. reagieren könnte oder zumindest die Information darüber hat?

Herr Dr. Beckers

Frau Schmidt-Stanojeviv, ich habe versucht, über die SPAN und andere Gesetze deutlich zu machen, dass das Sportamt das als Aufgabe empfindet, diese Dinge zu vergeben. Ich stimme Ihnen zu und das ist genau der Punkt, deswegen würde ich es gerne in den Sportausschuss nochmal bringen, dass wir das dort nochmal etwas tiefer greifender Diskutieren, denn… ich muss Ihnen gestehen, als Sportstadtrat sehe ich auch die Notwendigkeit, den Sportausschuss regelmäßig zu informieren.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 03.09.12

Bündnis 90/Die Grünen

Fragestellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic